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Unfallfahrer freigesprochen

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    Der Unfalltod einer Radfahrerin (50), die im Oktober 2010 in Reisholz nach der Kollision mit einem Sattelzug an der Kreuzung Nürnberger/Kappeler Straße starb, ist nicht mehr zweifelsfrei aufzuklären.

    Zu diesem Ergebnis kam jetzt das Amtsgericht im Prozess gegen den 37-jährigen Lkw-Fahrer. Per Strafbefehl war der Berufskraftfahrer wegen fahrlässiger Tötung mit neun Monaten Bewährungsstrafe belegt worden. Sein Protest hatte nun jedoch Erfolg: Eine Schuld an dem tragischen Unfall war ihm nicht nachzuweisen. Das Gericht konnte auch mit Hilfe eines Sachverständigen den genauen Unfallhergang nicht mehr aufklären.


    Es herrschte damals klare Sicht und trockene Fahrbahn, als der Angeklagte mit seinem tonnenschweren Sattelzug zum Rechtsabbiegen an dieser Kreuzung weit nach links ausholen musste. Im Prozess versicherte er jetzt, er habe sich zuvor in allen drei Außenspiegeln seines Fahrzeugs extra vergewissert, dass die Kreuzung frei war. Erst durch Alarmrufe eines anderen Radfahrers (48) habe er dann bemerkt, dass er dennoch die 50-jährige Frau auf ihrem Rad touchiert, sie umgerissen, rund vier Meter weit mitgeschleift und zuletzt mit einem Vorderrad überrollt hatte. Erst durch den Einsatz eines Luft-Hebekissens gelang es der Feuerwehr damals, die Frau unter dem Lkw zu bergen. Jede ärztliche Hilfe kam aber bereits zu spät. Die Radfahrerin erlag noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen.


    Doch ob die Frau die dortige Fußgängerfurt überqueren wollte oder ob sie aus einer ganz anderen Richtung gekommen war, ließ sich jetzt weder durch Vernehmung der Augenzeugen klären noch durch die technischen Untersuchungen eines Gutachters. Auch dem Sachverständigen gelang es nicht, den Hergang der Tragödie anhand der Unfalldetails jetzt noch sicher zu rekonstruieren.


    Der Experte beschrieb jenen Kreuzungsbereich aber generell als "sehr unübersichtlich". Einen Schuldvorwurf gegen den Fahrer des Sattelzuges hielt dann auch die Staatsanwältin für nicht länger tragbar. Sie beantragte Freispruch für den Mann. So urteilte auch das Amtsgericht.


    Quelle: RP
    Liebe Grüße
    Harry


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