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Tempolimit statt LKW-Verbot?

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  • Tempolimit statt LKW-Verbot?

    Kattenturmer Heerstraße in Bremen soll Tempo-30-Zone werden

    Die Kattenturmer Heerstraße soll Tempo-30-Zone werden. Das plant die Bremer Verkehrsbehörde. Eine endgültige Entscheidung soll Anfang Februar 2011 fallen.
    Die Straße verbindet Bremen mit den Gewerbegebieten in Stuhr und Brinkum. Mehrere tausend Lkw befahren die Straße täglich. Die Anwohner leiden unter dem Lärm, der weit über dem zulässigen Grenzwert liegt, und der hohen Schadstoffbelastung. Deshalb plädieren Anwohnerinitiativen für eine Reduzierung des Verkehrs.
    Schon Ende 2009 hatte die Bremer Verkehrsbehörde ein Durchfahrverbot für Lastwagen beschlossen; dagegen hatten einige Speditionen geklagt und vor dem Bremer Verwaltungsgericht Recht bekommen. Bremens Verkehrssenator Reinhard Loske (Bündnis90/Die Grünen) hat im Frühjahr 2010 Beschwerde dagegen eingelegt. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.
    "Geschwindigkeitsbegrenzung ist tragbarer Kompromiss"

    Der Stuhrer Bürgermeister Cord Bockhop (CDU) begrüßt den neuen Vorschlag der Verkehrsbehörde. Das Tempolimit sei ein echter Kompromiss zwischen den Interessen der Wirtschaft und der Anwohner. Nordwestradio-Reporter Sven Weingärtner hat sich vor Ort ein Bild gemacht und nachgefragt, was Anwohner, Politiker und Verkehrsexperten vom Tempolimit halten.


    Quelle: Radio Bremen
    Gruß Holger :D:D

  • #2
    Es ist zwar ein Kompromiss "pro Wirtschaft", aber ich persönlich bezweifele, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung zur Lärmvermeidung beiträgt. Mein Beispiel ist die A10 Umkreis Birkenwerder, die aufgrund einer Bürgerinitiative "beruhigt" wurde (nachts LKW=60, PKW=100...) Effekt dieser Maßnahme ist eigentlich nur, dass man jetzt die Fahrzeuge länger hört...
    Ich denke, wirklich sinnvoll wäre eine Ortsumgehung, die den Verkehr abseits der bewohnten Ortschaft möglichst zügig in die Gewerbegebiete leitet... u.U. auch mit einer Kraftfahrstraße, mit baulich getrennten Fahrbahnen, oder einer Straße innerorts, die mit einer Anhebung der Geschwindigkeit nach §42 (VZ 274) StVO gekennzeichnet wird...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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