mahlzeit in die runde
eine frage hab ich: bin ich verpflichtet, meinem ehemaligen arbeitgeber, nachdem er mir in der probezeit fristlos gekündigt hat, die daten der fahrerkarte zukommen zu lassen, damit er diese, wie er sagt, mit meiner spesenabrechnung abgleichen kann?
ich denke, da müssten die daten aus dem tacho reichen, auch zur archivierung, oder lieg ich da so falsch??
eine frage hab ich: bin ich verpflichtet, meinem ehemaligen arbeitgeber, nachdem er mir in der probezeit fristlos gekündigt hat, die daten der fahrerkarte zukommen zu lassen, damit er diese, wie er sagt, mit meiner spesenabrechnung abgleichen kann?
ich denke, da müssten die daten aus dem tacho reichen, auch zur archivierung, oder lieg ich da so falsch??
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