Wer während der Fahrt Daten in sein Navigationsgerät eingibt oder sich unmittelbar nach der Beendigung eines Überholvorganges beim Wiedereinscheren durch einen Blick auf das Navi über seinen Standort vergewissert,der handelt grob fahrlässig.
Ein Verkehrsteilnehmer, der beim Wiedereinscheren auf seinen Navi-Bildschirm geblickt und dabei Daten eingegeben hatte,übersah andere Fahrzeuge,die erheblich langsamer vor ihm auf der rechten Spur unterwegs waren.Es kam zum Unfall. Bei der Regulierung konnte sich der Mann nicht auf die mit dem Vermieter seines Fahrzeuges vereinbarte Selbstbeteiligung beschränken,sondern mußte den gesamten Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Landgericht Potsdam-Aktenzeichen 6O32/09
Ein Verkehrsteilnehmer, der beim Wiedereinscheren auf seinen Navi-Bildschirm geblickt und dabei Daten eingegeben hatte,übersah andere Fahrzeuge,die erheblich langsamer vor ihm auf der rechten Spur unterwegs waren.Es kam zum Unfall. Bei der Regulierung konnte sich der Mann nicht auf die mit dem Vermieter seines Fahrzeuges vereinbarte Selbstbeteiligung beschränken,sondern mußte den gesamten Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Landgericht Potsdam-Aktenzeichen 6O32/09
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