Bei den Anweisungen der BG zum Fahren mit geeignetem Schuhwerk geht es um das sichere Führen des Fahrzeugsund nicht nur um Verletzungen der Füsse. Zum Be- und Entladen sind extra Sicherheitsschuhe vorgeschrieben. Man wird wohl prüfen ob mit passendem Schuhwerk der Unfall/ der Schaden vermeidbar gewesen wäre. Wenn ja wird die BG meines Wissens leistungsfrei egal ob Beruf oder ausgeübte Tätigkeit...
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