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  • #31
    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen

    Das Funkgerät, hmm ich denke einfach weil es nicht so sehr verbreitet ist wie das Telefon, und bisher kein Bedarf für ein Verbot gesehen wurde. Was nicht ist kann aber noch kommen.

    Ich denke auch das es daran liegt, weil viele Unfälle passiert sind, weil der Fahrer gerade eine SMs geschrieben oder gelesen hat.

    Stehen bleiben zum Funken macht ja irgendwie keinen Sinn. Die Reichweite der Geräte ist ja nicht so enorm groß, und die, die Antworten müssten dann ja auch stehenbleiben. Mensch gäbe das ein Chaos auf der Autobahn:D

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    • #32
      Zitat von Boris Beitrag anzeigen
      Lustig. Ein LKw wird doch doppelt besetzt, damit auch doppelte Leistung gebracht wird, oder irre ich mich da? Also früher war es so, das der eine schlief, während der andere gefahren ist. Ich selbst habe das so 2 Wochen lang praktizieren müssen, bis ich endlich alleine auf dem Bock saß, was mir das allerliebste ist.
      wie schon unten erwähnt,während der Fahrt im Bett liegen,zählt nicht als Pause...
      auch bei einer Doppelbesatzung zählt nur die Standzeit des LKW als Pause...
      früher mußte bei einer Doppelbesatzung nach 22 Stunden Schichtzeit der LKW 8 Stunden stehen...
      heute;wenn ich mich nicht irre,nach 21 Stunden folgen 9 Stunden Standzeit...
      deswegen rentiert sich,zumindest innerdeutsch eine Doppelbesatzung für die meisten Spediteure nicht mehr:)

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      • #33
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Ich darf als Fahrlehrer auch nicht telefonieren, weil ich als Fahrlehrer der verantwortliche Fahrzeugführer bin... theoretisch dürfte der Fahrschüler sogar SMS schreiben... ok, ich wäre ein Narr - wenn ich das zulassen würde... aber so ist nun mal die Rechtsprechung...
        Ich stell mir das grade bildlich vor: Der Fahrschüler mit Kippe, Stulle, Kaffee und Handy bedienend hinterm Steuer - und der Ausbilder verzweifelt nägelkauend daneben [smilie=to funny.gi:
        Sorry - manchmal geht die Phantasie mit mir durch
        headbanging
        Carola :)

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        • #34
          Mein damaliger Fahrlehrer hat in seinem Fahrschul-Golf mal nen dicken Teddy auf den Fahrersitz gesetzt und ist damit durchs Dorf gefahren :D würde mich interessieren was die Cops gemacht hätten.

          Und einmal hat die Polizei den Fahrschulwagen bei einer Fahrstunde angehalten :D die sollen toll geguckt haben als auf die Ansage "Führerschein und Papiere bitte" die Antwort des Fahrers kam "Führerschein habe ich keinen" :D

          Laut meinem Fahrlehrer haben sie danach das ganze Auto "kontrolliert" also wirklich alles, die waren genervt.
          Zuletzt geändert von Querdenker; 09.12.2009, 18:01.
          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

          "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

          (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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          • #35
            Der Hammer!!!! Das stelle ich mir gerade bildlich vor.Teddy als Fahrer

            :rofl::rofl::rofl:
            Was uns nicht umbringt,macht uns hart

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            • #36
              Man kann echt schon Spaß haben...
              @Carola: Schatz, du bist echt fies eh...!
              :36_1_4[1]:
              nein, Quatsch... aber theoretisch... alles möglich... die dumme Sau...(äähm... der Fahrzeugführer) bin ja ich...
              @ Querdenker: nun ja... da er zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs auf dem Fahrersitz sitzen müsste und das Besteck auf der rechten Seite nur für die Ausbildung ist geht das in Richtung Straßenverkehrsgefährdung...
              Ich hatte mit dem Fahrschulauto (LKw) schon mehrfach BAG-Kontrollen... macht sich aber ein bisschen doof... (Fahrzeug ist mautbefreit..., Lasi wenn nötig immer perfekt..., Lenk- und Ruhezeit - was ist das... was bleibt also noch außer durchwinken...) ist also nur ein kurzer Umweg über den Parkplatz aber das geilste ist dann immer das Gesicht des Fahrschülers...(unbezahlbar...)
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #37
                Was ich persönlich sehr lustig finde ist die Tatsache, dass man in Deutschland innerhalb geschlossener Ortschaften mit dem LKW schneller fahren darf als ausserorts.
                Mit 80 kmh durch die Ortschaft (natürlich nur wenn erlaubt) und am Ortsausgang schön runterbremsen auf 60 kmh. :harhar:

                Ich warte schon sehnsüchtig auf den Moment wenn mich die "Rennleitung" (Team Green) mal deswegen rauszieht. Soll wohl auch von denen noch nicht jeder wissen, dass es erlaubt ist... :D
                V8 - Aus Freude am Tanken....

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                • #38
                  Ein interessantes Beispiel, danke dafür.
                  Dazu fällt mir eine älteres "Ding" ein. Wer schon länger auf Lasterwegen unterwegs ist als 10 Jahre, kann sich vielleicht erinnern.
                  Wenn man auf der A44 Richtung Dortmund fuhr und dann auf der alten B1 Dortmund durchquerte, war vor dem Ortsschild immer 60km/h, nach dem Ortschild war dann 70km/h ausgeschildert (heute ist da überall 50, wenn ich nicht gepennt hab). Jedenfalls hatten Kollegen mir damals gesagt, ich solle ruhig 70 km/h fahren in DO, das wäre völlig in Ordnung. Ich hab mich nicht wirklich getraut......
                  headbanging
                  Carola :)

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                  • #39
                    Ich mach mal zu dem Thema Geschwindigkeit einen neuen Tread in der Ausbildung auf, ok?
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #40
                      Zitat von wega05 Beitrag anzeigen
                      Der Hammer!!!! Das stelle ich mir gerade bildlich vor.Teddy als Fahrer

                      :rofl::rofl::rofl:
                      War grad neulich noch im TV zu sehen. Da haben die einen etwa 10jährigen Jungen in einem (vermeintlich normalen Auto), als Pizzataxi getarnt, im Schritttempo losgeschickt, nach einer Lieferadresse suchend. Die gefragten Passanten reagierten überraschend - und versuchten den Weg zu weisen. Da stieg von der Rückbank ein gleichaltriges Mädel aus, sagte dem Jungen, dass er halt zu dämlich sei den Weg zu finden und dass sie nun fahren würde. Stieg ein und fuhr ab.
                      Erst da kamen die Passanten auf die Idee, dass dies doch nicht mit rechten Dingen zugehen kann......
                      Ich find es bemerkenswert, dass erst ein Mädel kommen musste, um die Leuts aufzuwecken.... war der Junge nicht Grund genug?
                      headbanging
                      Carola :)

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                      • #41
                        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                        Navi mit Blitzermelder darfst du für die Routenplanung verwenden, aber nicht fürdie Navigation... und für LKw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr gilt durch die Vorschriften der BG die Regelung beim Fahren Schuhwerk zu tragen das hinten geschlossen ist, (Sandale mit Riemen um den Hacken: ja - Flipflops: nein...)
                        Flipflop nein gilt auch für PKW, so ich weiss. Aber gilt nun ALLES, was nicht hinten ein Riemchen hat als Flipflop?
                        Ich mein.... wenn ich mal eben nur ins Dorf fahre (manchmal auch mit dem Moped), so zum Tanken oder Brötchen kaufen - dann fahr ich mit Birkenstocks ohne Riemchen.... hab ich auch beim Laster im Sommer immer so gehalten, vor allem im Süden.

                        headbanging
                        Carola :)

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                        • #42
                          Ich hab da so einen Standardspruch wenn mir irgendwer so etwas erzählt... "Carola, wo steht das...?" Das wirst du nirgends finden... (als Grundsatz), in Urteilen kann das sein, wenn was passiert und das ist auf das Schuhwerk zurückzuführen - dann hast du ein Problem... aber grundsätzlich darfst du mit Flipflops Auto fahren... nirgends steht du darfst nicht...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #43
                            Naja, es ist auch nirgends zwingend verboten mit dem Motorrad auf dem Hinterreifen durch die Stadt zu fahren.

                            Aber es steht geschrieben das du dein fahrzeug zu jederzeit völlig unter Kontrolle haben musst. Und das werden sie dir dann sicher absprechen.
                            "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                            (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                            "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                            (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                            • #44
                              Danke Tommy,
                              das war nun wirklich "klar" - lach. Allerdings erinnere ich mich ein irgendsoeine Reportage im TV, wo eine Frau in Flipflops genau DAFÜR ein Knöllchen bekam in einer völlig normalen Kontrolle, ohne irgendwelche vorangehenden begründenden Ereignisse.
                              headbanging
                              Carola :)

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                              • #45
                                In Maßen ist auch das ok... beiden Leistungswerten die Motorräder heute haben (170 PS +...) istdas fast normal, dass du beim Beschleunigen mal nen Wheelie machst, wenn du natürlich kiometerlang auf dem Hinterrad fährst zeugt das auf eine Spezielle Art von Fahrzeugbeherrschung, aber nicht im Sinne der StVO...
                                MfG Der Tommy...
                                ___________________________________________

                                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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