Ist ein Auto ordnungswidrig auf dem Bürgersteig geparkt und wird dann von einem Kind beschädigt, ist der Autofahrer grundsätzlich schuld und muss für den entstandenen Sachschaden selbst aufkommen.
Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Damit wurde die Klage eines Falschparkers gegen die Eltern des Kindes abgewiesen. Er muss den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 331 C 5627/09).
12.10.2009 http://www.focus.de/auto/ratgeber/ge...id_444064.html
Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt. Damit wurde die Klage eines Falschparkers gegen die Eltern des Kindes abgewiesen. Er muss den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 331 C 5627/09).
12.10.2009 http://www.focus.de/auto/ratgeber/ge...id_444064.html
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