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Fahrt zur Arbeit gleich Arbeitszeit?

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  • #16
    Ohne Emotionen .

    Arbeitszeit/Schichtzeit ist nicht gleich Lenkzeit.

    Ergo wenn du mit dem PKW zum Arbeitsort fährst ist dies Arbeitszeit, nicht Lenkzeit. Da aber die Lenkzeit die Schichtzeit beinhaltet , gilt so wie hier vom Gewerbe Aufsichtsamt angegeben.



    Wenn in Hamburg oder Bremen andere Gesetze gelten , so würde mich dies wundern.

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    • #17
      Vielen Dank für die Info.

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      • #18
        Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
        Ergo wenn du mit dem PKW zum Arbeitsort fährst ist dies Arbeitszeit
        Diese Aussage ist schlicht und ergreifend FALSCH!!!

        Nochmal ganz deutlich: Wenn man von zu Hause aus in die Firma fährt, hat das nichts, aber auch gar nichts, mit Arbeits- oder Lenkzeit zu tun. Egal, ob es 6, 60 oder 600 Kilometer sind. Der Weg von daheim zur Spedition (und auch umgekehrt) ist reines Privatvergnügen und in keinster Weise relevant für die Beachtung der Sozialvorschriften im Strassenverkehr.

        Genau so steht es auch in dem von Truckerlady geposteten Link.


        Die Anreise zur Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs, das sich nicht am Wohnort des Fahrers oder am Standort des Fahrzeugs befindet, ist als "sonstige Arbeitszeit" auf der Schaublattrückseite bzw. über die Menüführung in das digitale Kontrollgerät einzutragen. Dies gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
        Nicht - das ist das entscheidende Wort...

        Ich hoffe, jetzt ist es klar geworden.
        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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        • #19
          Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
          Diese Aussage ist schlicht und ergreifend FALSCH!!!

          Nochmal ganz deutlich: Wenn man von zu Hause aus in die Firma fährt, hat das nichts, aber auch gar nichts, mit Arbeits- oder Lenkzeit zu tun. Egal, ob es 6, 60 oder 600 Kilometer sind. Der Weg von daheim zur Spedition (und auch umgekehrt) ist reines Privatvergnügen und in keinster Weise relevant für die Beachtung der Sozialvorschriften im Strassenverkehr.

          Genau so steht es auch in dem von Truckerlady geposteten Link.




          Nicht - das ist das entscheidende Wort...

          Ich hoffe, jetzt ist es klar geworden.
          Du hast es doch richtig zitiert " sonstige Arbeitszeit"...= Arbeitszeit,Schichtzeit(egal wie man es betiteln will) , aber keine Lenkzeit.§ 21. a f.f ArbZG.

          Warum versuchst du eigentlich deine eigenen Aussagen zu negieren?

          """Die Anreise zur Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs, das sich nicht am Wohnort des Fahrers oder am Standort des Fahrzeugs befindet, ist als "sonstige Arbeitszeit" auf der Schaublattrückseite bzw. über die Menüführung in das digitale Kontrollgerät einzutragen. Dies gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.""

          Genau das hatte ich doch geschrieben, weiter oben.

          ""Es kommt u.a. auf deinen Arbeitsvertrag an....
          Steht da, du bist bei der Firma YX im Ort Z angestellt und du wohnst in diesem Ort..zählt deine Fahrt zum Speditionsgelände nicht.

          Muss du aber zu deiner Firma im Ort Z von einem anderen Ort aus anreisen und dies ohne Ruhemöglichkeiten , also PKW,Motorrad so ist es Arbeitszeit/Schichtzeit.Keine Lenkzeit..!!
          Du musst wenn du Analog Tacho hast, dies auf der Rückseite vermerken.-ist extra eine Spalte vorhanden. Digitacho , Ausdruck und auch vermerken."

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          • #20
            Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
            """Die Anreise zur Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs, das sich nicht am Wohnort des Fahrers oder am Standort des Fahrzeugs befindet, ist als "sonstige Arbeitszeit" auf der Schaublattrückseite bzw. über die Menüführung in das digitale Kontrollgerät einzutragen. Dies gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.""

            Genau das hatte ich doch geschrieben, weiter oben.
            Aber offensichtlich nicht verstanden...

            Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
            ""Es kommt u.a. auf deinen Arbeitsvertrag an....
            Nein. Das ist eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ein Arbeitsvertrag ist wohl kaum in der Lage, EU-Recht auszuhebeln.
            Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
            Steht da, du bist bei der Firma YX im Ort Z angestellt und du wohnst in diesem Ort..zählt deine Fahrt zum Speditionsgelände nicht.
            Richtig. Und das völlig unabhängig vom Arbeitsvertrag.
            Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
            Muss du aber zu deiner Firma im Ort Z von einem anderen Ort aus anreisen und dies ohne Ruhemöglichkeiten , also PKW,Motorrad so ist es Arbeitszeit/Schichtzeit.Keine Lenkzeit..!!
            Du musst wenn du Analog Tacho hast, dies auf der Rückseite vermerken.-ist extra eine Spalte vorhanden. Digitacho , Ausdruck und auch vermerken."
            Nein! Zum x-ten Male: NEIN!!!

            Lass uns den blöden Gesetzestext noch mal ganz genau durchgehen.

            Da steht: "ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug". Auf deutsch: ein Lkw.
            Von Anfang an: Die Anreise zur Übernahme eines Lkws [...]. Auf deutsch: Die Fahrt zur Arbeit.
            Weiter: "Standort des Fahrzeugs". Auf deutsch: Speditionshof, Firmengelände.

            Und der gesamte Text: Die Fahrt zu einem Lkw, der NICHT zu Hause oder auf dem Firmengelände abgestellt ist - DAS ist Arbeitszeit. Wenn man also, wie weiter oben von Bodo zutreffend beschrieben, mit einem Leihwagen hunderte von Kilometern fahren muss, bis man endlich seinen Lkw irgendwo in der Pampa übernehmen kann, muss man diese Anfahrtszeit auf der Tachoscheibe oder im DigiTacho vermerken.

            Der Normalfall dürfte sein, dass man den Lkw bei der Spedition auf dem Hof übernimmt. Oder man hat ihn am Wochenende zu Hause. Dann ist der Weg zur Arbeit keine Arbeitszeit. Egal, wie weit dieser Weg ist.

            So, jetzt müsste es klar sein. Wenn nicht, gebe ich auf...
            Zuletzt geändert von Rainer2401; 24.03.2009, 16:30. Grund: Tippfehler
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            • #21
              Dann ist es ja in meinem Fall Arbeitszeit. Firmensitz ist Flensburg und Standort des LKW ist Padborg. Wenn ich es jetzt also richtig übersetze ist es in meinem Fall arbeiszeit da der Standort des LKW ja nicht am Firmensitz ist.

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              • #22
                Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                Dann ist es ja in meinem Fall Arbeitszeit. Firmensitz ist Flensburg und Standort des LKW ist Padborg. Wenn ich es jetzt also richtig übersetze ist es in meinem Fall Arbeitszeit da der Standort des LKW ja nicht am Firmensitz ist.
                Der Firmensitz hat damit nichts zu tun. Es kann durchaus sein, dass eine grosse Spedition ihre Hauptverwaltung im Ort A hat, aber europaweit mehrere Niederlassungen in B, C, D usw.

                Der Standort deines Lkw ist in Padborg. Wenn du deinen Lkw dort übernimmst, ist die Fahrt dorthin keine Arbeitszeit. Aber: Wenn dein Chef dich anruft und sagt, dass du ausnahmsweise deinen Lkw in Stuttgart übernehmen musst und dir eine Bahnfahrkarte dorthin besorgt, ist es Arbeitszeit. Wenn es allerdings ein Nachtzug ist und du eine Schlafgelegenheit hast, ist es wieder keine Arbeitszeit...

                Ok, das System ist nicht ganz einfach zu durchschauen, aber versuch es mal so zu sehen: Wenn alles normal läuft und du zum Platz fährst, deinen Lkw einräumst und losfährst, beginnt erst dann deine Arbeitszeit. Wenn dein Chef dich irgendwo hinschickt um einen Lkw zu übernehmen oder sonst welche Dinge zu erledigen, dann muss er diese Zeit auch bezahlen - und dann ist es auch Arbeitszeit. Es sei denn, du kannst während der Fahrt, die dein Chef angeordnet hat, schlafen. Denn fürs Schlafen wird man i.d.R. nicht bezahlt... ;)


                Nachtrag:

                Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                Wie gesagt, der Kollege ist an einem Montag in die Kontrolle gekommen. Der Beamte hat ihn gefragt ob er das Wochenende zu Haus war, da er keine Nachweise von Freitag abend bis zu seinem Dienstantritt am Montag morgen dabei hatte. Auf die Antwort hin hat er anschließend noch gefragt wie er denn in die Firma gekommen ist. Nämlich mit dem Leihwagen. Daraufhin hat er dem Kollegen erklärt das er im Begriff ist die Lenkzeit zu überziehen und jetzt Feierabend machen müsste. Begründung ist er sei ca 400km mit dem PKW zur Arbeit gefahren und nun auch schon ca 6 Std auf dem Bock. Das sei genug und er könne die Fahrt nicht fortsetzten.
                Das, was ich hier rot markiert habe, ist wohl der Knackpunkt...

                Hier scheint es so gewesen zu sein, dass der Chef deinen Kollegen mit einem Leihwagen 400 Kilometer durch die Gegend geschickt hat, um seinen Lkw übernehmen zu können. Das ist eine dienstlich angeordnete Fahrt und zählt logischerweise mit zur Arbeitszeit.

                Der Beamte hatte folglich recht.
                Zuletzt geändert von Rainer2401; 24.03.2009, 16:16. Grund: Nachtrag eingefügt.
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                • #23
                  Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                  Aber offensichtlich nicht verstanden...


                  Nein. Das ist eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ein Arbeitsvertrag ist wohl kaum in der Lage, EU-Recht auszuhebeln.

                  Richtig. Und das völlig unabhängig vom Arbeitsvertrag.


                  Nein! Zum x-ten Male: NEIN!!!

                  Lass uns den blöden Gesetzestext noch mal ganz genau durchgehen.

                  Da steht: "ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug". Auf deutsch: ein Lkw.
                  Von Anfang an: Die Anreise zur Übernahme eines Lkws [...]. Auf deutsch: Die Fahrt zur Arbeit.
                  Weiter: "Standort des Fahrzeugs". Auf deutsch: Speditionshof, Firmengelände.

                  Und der gesamte Text: Die Fahrt zu einem Lkw, der NICHT zu Hause oder auf dem Firmengelände abgestellt ist - DAS ist Arbeitszeit. Wenn man also, wie weiter oben von Bodo zutreffend beschrieben, mit einem Leihwagen hunderte von Kilometern fahren muss, bis man endlich seinen Lkw irgendwo in der Pampa übernehmen kann, muss man diese Anfahrtszeit auf der Tachoscheibe oder im DigiTacho vermerken.

                  Der Normalfall dürfte sein, dass man den Lkw bei der Spedition auf dem Hof übernimmt. Oder man hat ihn am Wochenende zu Hause. Dann ist der Weg zur Arbeit keine Arbeitszeit. Egal, wie weit dieser Weg ist.

                  So, jetzt müsste es klar sein. Wenn nicht, gebe ich auf...
                  Ach Rainer,
                  lass uns doch nicht länger streiten. Alles soweit richtig..von dir und mir...
                  Nur das mit der Übernahme und Mietauto ist nicht korrekt.Das mit dem Arbeitsvertrag habe ich deswegen ja auch gemeint ...
                  Mein Arbeitsvertrag ist Standort / Hof-Saale - AG in OS, da ich den LKW aber zu hause habe kann ich keine Anfahrt als "sonstige Arbeitszeit" vermerken-(Lenkzeit sowieso nicht), wenn ich mit einen Mietauto oder meinen eigenen PKW in OS meinen LKW übernehmen(nach Urlaub/Krankheit e.t.c )muss ist die Anfahrt dahin "sonstige Arbeitszeit" .Hatte dies schon öfters, da ich meinen PKW auch aufladen kann ist es wurscht ob ich mit Mietauto oder privat PKW dahin fahre.
                  Zum weiteren Thema, ich habe vor längerer Zeit in einer spedition gearbeitet, diese war 25 km von meinen Wohnort entfernt.Da es danach zu einen Gerichtsstreit kam, habe ich eine schriftliche Interpretation des Gerichtes - "Die tägliche/wöchentliche Anfahrt zum Arbeitsort= sonstige Arbeitszeit (gilt nur nach den Worten der Richterin nur für das Fahrpersonal im witschaftlichen Bereich)" Es liegt tatsächlich viel Interpretation in den EU Richtlinien. Also auf was soll man vertrauen außer den Gerichten?

                  So nun gute Nacht ..alles zugeschneit..

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                  • #24
                    Moin, ich bin heute in Deutschland unterwegs. Habe daher Zeit die Gewerbeaufsicht mal anzurufen und zu fragen. Wenn ich damit durch bin werde ich wohl wenn ich Zeit habe hier noachmal die Antwort des Gewerbeaufsichtsamts posten.
                    Ich möchte nicht das es hier wegen meiner Frage zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten kommt.

                    Kommentar


                    • #25
                      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                      Moin, ich bin heute in Deutschland unterwegs. Habe daher Zeit die Gewerbeaufsicht mal anzurufen und zu fragen. Wenn ich damit durch bin werde ich wohl wenn ich Zeit habe hier noachmal die Antwort des Gewerbeaufsichtsamts posten.
                      Ich möchte nicht das es hier wegen meiner Frage zu ernsthaften Meinungsverschiedenheiten kommt.
                      So, ich habe gerade mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Göttingen telefoniert. Es ist Arbeitszeit. Einzige Ausnahme ist der Schlafwagen im Zug, normale Zugverbindungen Busverbindungen usw. fallen in die Arbeitszeit und verkürzen die zulässige Schichtzeit. Das ist unabhängig vom Arbeitgebersitz. Fahrzeit bleibt fahrzeit.

                      Auch die Heimfahrt fällt darunter. Wochenendruhezeit beginnt mit Ankunft zu Haus und endet mit Abfahrt zu Haus. Das ist Amtlich. Nicht gefragt habe ich nach den Kollegen die nur kurze Entfernungen haben, aber ich denke es ist das gleiche.

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                      • #26
                        Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
                        Es liegt tatsächlich viel Interpretation in den EU Richtlinien.
                        Was soll man denn da "interpretieren"? Es ist doch alles ganz genau geregelt.

                        Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
                        Also auf was soll man vertrauen außer den Gerichten?
                        Bei Gericht bekommt man kein Recht. Bei Gericht bekommt man ein Urteil...

                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        So, ich habe gerade mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Göttingen telefoniert. Es ist Arbeitszeit. Einzige Ausnahme ist der Schlafwagen im Zug, normale Zugverbindungen Busverbindungen usw. fallen in die Arbeitszeit und verkürzen die zulässige Schichtzeit. Das ist unabhängig vom Arbeitgebersitz. Fahrzeit bleibt fahrzeit.

                        Auch die Heimfahrt fällt darunter. Wochenendruhezeit beginnt mit Ankunft zu Haus und endet mit Abfahrt zu Haus. Das ist Amtlich. Nicht gefragt habe ich nach den Kollegen die nur kurze Entfernungen haben, aber ich denke es ist das gleiche.
                        Hast du dem Mitarbeiter vom GA Göttingen den o.g. Gesetzestext genannt? Diese Aussage steht in krassem Widerspruch zu dieser EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgewandelt wurde und auf die ich mich beziehe.

                        Ich bleibe nach wie vor bei meiner Meinung, aber ich werde jetzt auch mal eine gute Quelle anzapfen, um meine Ansicht bestätigen (oder widerlegen) zu lassen. Das lässt mir keine Ruhe - in diese Sache habe ich mich jetzt festgebissen...

                        Sobald ich weitere Infos habe, melde ich mich hier wieder!
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                        • #27
                          Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
                          Ach Rainer,
                          lass uns doch nicht länger streiten. Alles soweit richtig..von dir und mir...
                          Nur das mit der Übernahme und Mietauto ist nicht korrekt.Das mit dem Arbeitsvertrag habe ich deswegen ja auch gemeint ...
                          Mein Arbeitsvertrag ist Standort / Hof-Saale - AG in OS, da ich den LKW aber zu hause habe kann ich keine Anfahrt als "sonstige Arbeitszeit" vermerken-(Lenkzeit sowieso nicht), wenn ich mit einen Mietauto oder meinen eigenen PKW in OS meinen LKW übernehmen(nach Urlaub/Krankheit e.t.c )muss ist die Anfahrt dahin "sonstige Arbeitszeit" .Hatte dies schon öfters, da ich meinen PKW auch aufladen kann ist es wurscht ob ich mit Mietauto oder privat PKW dahin fahre.
                          Zum weiteren Thema, ich habe vor längerer Zeit in einer spedition gearbeitet, diese war 25 km von meinen Wohnort entfernt.Da es danach zu einen Gerichtsstreit kam, habe ich eine schriftliche Interpretation des Gerichtes - "Die tägliche/wöchentliche Anfahrt zum Arbeitsort= sonstige Arbeitszeit (gilt nur nach den Worten der Richterin nur für das Fahrpersonal im witschaftlichen Bereich)" Es liegt tatsächlich viel Interpretation in den EU Richtlinien. Also auf was soll man vertrauen außer den Gerichten?

                          So nun gute Nacht ..alles zugeschneit..
                          genau das ist eben falsch, genau so wie die auskunft die alter elch bekam, auch die wenigsten ordnungshüter sind sich des unterschiedes bewusst.

                          einzig richtig ist rainers abhandlung:

                          steht der lkw NICHT am wohnort ODER firmenstandort ists arbeitszeit.

                          steht der lkw am wohnort ODER firmenstandort ist die anfahrt keine arbeitaszeit.

                          eine entfernungseinschränkung sieht das gesetz dazu nicht vor.

                          zitat aus fahrpersonalrecht:


                          "Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes muss vom Fahrer so betätigt werden, dass die Lenkzeit, die sonstige Arbeitszeit, die Bereitschaftszeit und die Arbeitszeitunterbrechung getrennt und unterscheidbar unter dem jeweiligen Symbol aufgezeichnet werden. Neben den vom Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten sind alle sonstigen Arbeitszeiten, die außerhalb des Kraftfahrzeuges verrichtet werden, handschriftlich in das Schaublatt einzutragen. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die der Fahrer für die Anreise benötigt, um ein mit einem Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, dass sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet. Der Hauptniederlassung gleichgestellt ist die Zweigniederlassung eines überregional tätigen Unternehmens. Ferner gilt die Zeit als "sonstige Arbeitszeit", die der Fahrer vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringt, Fahrzeuge zu lenken, die nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein müssen."

                          zitat ende.

                          wer sich also auf eine pause beruft nachdem er lediglich seine firma aufsuchte schwebt über dünnem eis!
                          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                            zitat aus fahrpersonalrecht:

                            "Die Schaltvorrichtung des Kontrollgerätes muss vom Fahrer so betätigt werden, dass die Lenkzeit, die sonstige Arbeitszeit, die Bereitschaftszeit und die Arbeitszeitunterbrechung getrennt und unterscheidbar unter dem jeweiligen Symbol aufgezeichnet werden. Neben den vom Kontrollgerät aufgezeichneten Lenk- und Ruhezeiten sind alle sonstigen Arbeitszeiten, die außerhalb des Kraftfahrzeuges verrichtet werden, handschriftlich in das Schaublatt einzutragen. Als "sonstige Arbeitszeit" gilt auch die Zeit, die der Fahrer für die Anreise benötigt, um ein mit einem Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug zu übernehmen, dass sich nicht am Wohnort des Fahrers oder der Hauptniederlassung des Arbeitgebers befindet. Der Hauptniederlassung gleichgestellt ist die Zweigniederlassung eines überregional tätigen Unternehmens. Ferner gilt die Zeit als "sonstige Arbeitszeit", die der Fahrer vor Übernahme eines mit einem EG-Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs damit verbringt, Fahrzeuge zu lenken, die nicht mit einem EG-Kontrollgerät ausgestattet sein müssen."

                            zitat ende.
                            Genau so steht es auch auf einer FAQ-Seite des BAG:

                            Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

                            Kommentar


                            • #29
                              Dann hüpf ich mal von einem in den anderen Fred ( meine Frage, wann beginnt Arbeitszeit....
                              Was bitte schön ist "sonstige Arbeitszeit, und wo/wie wird sie "verbucht"?

                              Kommentar


                              • #30
                                So, habe mir nun alles 2 mal durchgelesen. Also sorry, wie blöd ist den dieser Gesetzestext? Welche Blitzbirne hat sich das denn so ausgedacht. Das verstehe wer will.

                                Kommentar

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