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Autotransporter: Längenüberschreitungen?

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  • Autotransporter: Längenüberschreitungen?

    Die Kleinlichkeit des Ordnungsamte kam nicht durch:

    Es monierte eine Überlänge von 1,05 m am hinteren Ende der Ladefläche und Überladung an den Überfahrbrücken.

    Längenüberschreitungen durch Ladestützen zur zusätzlichen Sicherung und Stabilisierung des zulässigen Überhangs von Ladungen bleiben bei diesen Fahrzeugkombinationen und Sattelkraftfahrzeugen unberücksichtigt, sofern die Ladung auch über die Ladestützen hinausragt.

    Bei der Ermittlung der Teillängen bleiben Überfahrbrücken zwischen Lastkraftwagen und Anhänger in Fahrtstellung bei Autotransportern unberücksichtigt

    Amtsgericht Arnsbach: Az. 2 Owi 1091 Js 1188 / 08
    Hier der Direktlink zum Urteil
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

  • #2
    Jo ,dass Urteil haben wir schon alle bekommen und wissen Bescheid.

    Dennoch vielen Dank

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    • #3
      Jippiiiieeee... Länge spielt keine Rolle mehr. Huuuust.

      Das Urteil ist gut. Allerdings frage ich mich schon ein wenig, ob die sich da so sicher sind. Ein Kieskutscher muss doch auch ungefähr einschätzen können, wann der Eimer voll ist. Im Prinzip kann mir das nur Recht sein, mit dem Urteil.
      ICH mach nen Haken dran!

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      • #4
        Zitat von Feuerchen Beitrag anzeigen
        Jippiiiieeee... Länge spielt keine Rolle mehr. Huuuust.

        Das Urteil ist gut. Allerdings frage ich mich schon ein wenig, ob die sich da so sicher sind. Ein Kieskutscher muss doch auch ungefähr einschätzen können, wann der Eimer voll ist. Im Prinzip kann mir das nur Recht sein, mit dem Urteil.

        Das Urteil gilt nur für Deutschland,in Frankreich interessiert das keinen-wenn du zu lange bist oder ein Auto nur 10 cm übers Dach steht musste zahlen und das net zu wenig.

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        • #5
          Wie du weißt, fahre ich selber einen Autotransporter, und das seit 15 Jahren, Kässbohrer-Aufbau, und das überall in Ost- UND Westeuropa. Ich hatte noch nie in Frankreich Schwierigkeiten, wenn der PKW übers Dach hinausragt. Man sollte sich mal Gedanken machen, ob es vielleicht mit der tatsächlichen Achslast vorn zu tun hat. Da ich einen 3-achser fahre hatte ich noch nie Probleme in Frankreich un d auch in den gesamten Ost-/Westeuropäischen Ländern. Und in D habe ich eine Gesamtlänge von 22,50 m mit gezogener Deichsel. Dies ist erlaubt, wenn man im Besitz einer Sondergenehmigung ist. ( Man sollte aber eine sich selbst verschliessende Deichsel haben, die durch einen Hydraulikbolzen gesichert wird). Ich weiß ja das es sowas bei Lohr nicht gibt. Diese besondere Deichsel von Kässbohrer, ist im Aufpreis von 15000,- zu haben. Wär sich in Konfrontation mit der Polizei begibt, wegen der Gesamtlänge, ist selber schuld. Es ist schon lange bekannt, das die Gesamtlänge von Autotransportern in Deutschland:19,75 m beträgt. Sollte sich da dennoch jemand eine Anzeige einhandeln, rate ich nur dagegen Einspruch einzulegen. Kein Richter wird hier eine Strafe verhängen.

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          • #6
            @AlterSchwede

            Das die Franzosen recht wenig Probleme machen, ist mir durchaus bekannt. Ich bin schon mit 22m Länge und 4,5m Höhe durch F gerannt....ohne Schwierigkeiten. Allerdings ist es empfehlenswert, das dabei nichts passiert, sonst gibt es Probleme.

            Was Deutschland betrifft, so hab ich da was mit 20,75m im Kopf.

            Und auch bei Lohr gibt es eine gescheite Deichsel. Ich hab z.B. eine mit Spindel an meinem Zug. Die is zwar langsam, aber sehr praktisch.
            ICH mach nen Haken dran!

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            • #7
              Ich stell mir jetzt die Frage, ob diese Spindel auch in D mit einer Sondergenehmigung ausgefahren werden darf beim Transport.
              Wenn das so ist, freut es mich das es jemanden gibt, der darüber Bescheid weiß und mir vielleicht eine Nachricht zukommen lassen kann. Wünsche Dir weiterhin eine unfallfreie und gute Fahrt.

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              • #8
                Meine Spindel geht mit 70er Genehmigung....

                Ich weiss jetzt nur nicht, wie das mit dem neuen System bei Lohr aussieht. Das ist mit Zylinder. Mein Zug war der Prototyp zu der ganzen Baureihe. Damals noch eine Sonderanfertigung, wie sie mein Chef haben wollte. Die Anhänger seh ich bei unserem französischen Partner sehr oft, allerdings mit etwas anderer Zugmaschine.
                ICH mach nen Haken dran!

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                • #9
                  Ist bei deiner deichsel eine hydraulische verriegelung, die sich selbst schliesst, oder mußt du sie manuell mit einem bolzen sichern? wenn sie sich hydraulisch selbst verriegelt, dann kann ich mir durchaus vorstellen, das man dafür eine sondergenehmigung erhält, sie im beladenen zustand zu ziehen um sich im straßenverkehr zu bewegen , mit gezogener deichsel.wünsche dir allzeit gute fahrt und unfallfrei!

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                  • #10
                    Wie gesagt... Wie das bei dem neuen System ist, weiss ich nicht. Bei meiner sichert es sich ja durch die Spindel. Da braucht es keinen Bolzuen, wie es z.B. bei ROLFO der Fall ist.
                    ICH mach nen Haken dran!

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                    • #11
                      Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
                      oder ein Auto nur 10 cm übers Dach steht musste zahlen und das net zu wenig.
                      In Frankreich gibt es über 4,0meter Höhe nur Ärger wenn was passiert und das heißt,daß der Unternehmer für Schäden die dadurch entstehen zahlen muß.Ansonsten kann man auch mit 5,0 meter fahren in Frankreich.
                      Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

                      Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

                      Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

                      Und wenn du mit mir spielst,

                      dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

                      sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

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                      • #12
                        Zitat von Rottidog Beitrag anzeigen
                        In Frankreich gibt es über 4,0meter Höhe nur Ärger wenn was passiert und das heißt,daß der Unternehmer für Schäden die dadurch entstehen zahlen muß.Ansonsten kann man auch mit 5,0 meter fahren in Frankreich.
                        Ja klar, deswegen habe ich auch immer eine Sondergenehmigung in deutsch und französisch dabei--!!!Kann ich die ja wech schmeißen ..oder?

                        Habe übrigens einen neuen Lohr 2.3 ,also 2 Achser und voll Hydraulisch ,lade bis 22,5 m länge Höhe 4 m..,bei 4,05 sagt in D keiner Was in Fr. ist es egal.Nur wenn in Fr. dein Auto zu weiten Überstand -Stoßstange hat gibt es OWIG...und warum muss der TU das bezahlen...Ich bin dafür verantwortlich LaSi-max. muss der Dispo der die Anweisung erteilt hat den 3 x OWIG bezahlen.

                        Wußte net mal das du Autotransporter fährst!!Ist mir jedengall noch nie aufgefallen

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                        • #13
                          Zitat von truckerlady Beitrag anzeigen
                          Ja klar, deswegen habe ich auch immer eine Sondergenehmigung in deutsch und französisch dabei--!!!Kann ich die ja wech schmeißen ..oder?

                          Habe übrigens einen neuen Lohr 2.3 ,also 2 Achser und voll Hydraulisch ,lade bis 22,5 m länge Höhe 4 m..,bei 4,05 sagt in D keiner Was in Fr. ist es egal.Nur wenn in Fr. dein Auto zu weiten Überstand -Stoßstange hat gibt es OWIG...und warum muss der TU das bezahlen...Ich bin dafür verantwortlich LaSi-max. muss der Dispo der die Anweisung erteilt hat den 3 x OWIG bezahlen.

                          Wußte net mal das du Autotransporter fährst!!Ist mir jedengall noch nie aufgefallen
                          Was hat das mit Autotransporter zu tun wie hoch ein Lkw ist?ich fahre seit 15 Jahren regelmäßig Frankreich und kenne mich mit den Gesetzen aus,auch was ADR angeht.Das gehört dazu,daß man Bescheid weiß über die Länder wo man unterwegs ist.Außerdem schlägst Du schon wieder einen Ton an....Ich dachte Du hättest mal was gelernt?
                          Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

                          Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

                          Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

                          Und wenn du mit mir spielst,

                          dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

                          sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

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                          • #14
                            Zitat von Rottidog Beitrag anzeigen
                            Was hat das mit Autotransporter zu tun wie hoch ein Lkw ist?ich fahre seit 15 Jahren regelmäßig Frankreich und kenne mich mit den Gesetzen aus,auch was ADR angeht.Das gehört dazu,daß man Bescheid weiß über die Länder wo man unterwegs ist.Außerdem schlägst Du schon wieder einen Ton an....Ich dachte Du hättest mal was gelernt?

                            Welchen ton schlage ich an??
                            wie lange du schon fährst weiß ich nicht und kann mir kein Urteil bilden.
                            Es ging hier um das Thema Autotransporter oder nicht.?
                            Was ADR mit Autotransporter zu tun hat erschließt sich mir nicht,obwohl ich auch einen ADR Schein habe


                            Da du hierzu (Autotransport ) geschrieben hast, nahm ich an dass du auch Autotransporter fährst.Die Ladehöhe spielt schon eine Rolle , nicht nur bedingt durch die jeweilige STVO ,sondern auch die Brückenhöhe .Es gab da schon Strategen,diese die oberste Reihe alle samt zum Cabriolet umfunktioniert hatten.

                            Fakt ist, dass wenn du in Frankreich deine Ladung(PKW-Transporter) nur um wenige cm über die Linie Straße-Stoßstange(wenn du Fahrerhaus Spiegel hast,gehören diese dazu)Lade Kannte oberes Fahrzeug überschreitest ,kostet dass 700.- € Ordnungsgeld.Du bleibst solange stehen bis das Geld da ist,rennt nicht jeder mit 700.- € in der Tasche rum.Ergo wird der LKW still gelegt.Ich selbst habe noch kein OWG bezahlen müssen,aber eigen Fahren von uns ist dass passiert.Das ist der Grund warum ich das hier so schreibe.

                            Es war auch nicht direkt auf dich persönlich bezogen--aber immer gleich aus eine Fliege einen Elefanten zu machen finde ich auch nicht korrekt.
                            Wenn ich hier so manchen Beitrag lese und die darin enthaltenen Entgleisungen,besonders persönlicher Natur (meine nicht nur in Bezug auf mich sondern auch einige andere unter einander)weiß ich nicht warum du gleich wieder so eine Aussage wie eingangs von dir gegen mich zum ausdruck gebracht hast..

                            Entschuldige falls du dich persönlich beleidigt oder angegriffen fühlst.

                            Ich bin der Ansicht,hier jedes Wort-Aus-Ansage erst einmal auf eine Goldwaage zu legen..und abwägen zu lassen...Ja dass ist Sarkasmus,der m.E sogar angebracht ist.

                            LG
                            Simone

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                            • #15
                              Für mich ging es in dem Beitrag um die Fahrzeughöhe von 4,0meter und nichts anderes. Und da besagt das Gesetz in Frankreich,daß Schäden,die durch ein Fahrzeug das höher als 4,0 meter ist vom Unternehmer zu tragen sind, da es ansonsten die Begrenzung auf 4,0 meter nicht gibt.Auf den Autobahnen sieht das wieder anders aus,da dort andere Vorschriften gelten,was damit zu tun hat,daß die Autobahnen privat sind.
                              Und ob da jetzt für Autotransporter andere Vorschriften gelten sollen weiß ich nicht,sollte mich aber wundern.
                              Und mit dem ADR wollte ich nur darauf aufmerksam machen,daß ich mich auch da mit den bestehenden Gesetzen in Frankreich auskenne.Ich fühle mich nicht beleidigt,stelle nur fest,daß Du schon wieder so einen aggressiven Ton anschlägst!
                              Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

                              Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

                              Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

                              Und wenn du mit mir spielst,

                              dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

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