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Pausenzeiten für LKW Fahrer

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  • #16
    Tach gesacht an alle

    ich fahre selber einen Kühlzug und habe sehr lange eine Kampf gegen Windmühlen geführt. Ich meine damit das ich als einzieger Versucht habe über druck an die Dispo meine Lenk und Pausenzeiten einzuhalten. Nur alleine ist es einfach nicht möglich.
    Meine Probleme sind wie bei den anderen Fahrern auch die Schichtzeiten ( Wartezeiten beim Kunden u,s,w,). Sobald meine Schichtzeit vorbei war habe ich angehalten und meine Tagesruhezeit genommen, bin zwar nicht nach Hause gekommen aber ich hatte ein gutes gewissen. Irgendwann hatte ich die Schnauze voll weil ich es nicht eingesehen habe, nur weil die Dispo zu blöd ist mich zu disponieren auf meine Familie zu verzichten, und bin einfach mal 6 Wochen so gefahren wie die Diso mir die Anweisung gegeben hat.Und dann kam die Kelle ( größter Verstoß - 20 Stunden Wochenendruhezeit Verkürzung)

    Für die Dispo - 20 x 180 Euro = 3600 Euro Strafe
    Fahrer also ich - 20 x 60 Euro = 1200 Euro Strafe

    Strafe wird komplett von der Firma übernommen, aber es hat sich einiges geändert. seit dem absolute Ruhe und pro Monat 3 - 6 Tage Fahrfrei.
    Es geht aber meist immer erst wenn es weh tut!

    m.f.g.
    Mad-Dog73

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    • #17
      das mit der gewerkschaft ist so eine sache. ich war in meiner anfangszeit auch organisiert. ich hatte mit meinem damaligen chef auch ein problem und wollte hilfe von meiner ötv. nach schilderung meines anliegens sagte der gewerkschaftler: genosse da können wir dir nicht helfen! also bin ich wieder ausgetreten und helfe mir lieber selber.

      aber nun zum eigentlichen thema: lenk- und ruhezeiten
      da habe ich wohl in den glückstopf gegriffen. unser chef achtet da sehr drauf und stärkt uns auch den rücken bei den disponenten.
      euch allen allzeit gute fahrt

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      • #18
        Zitat von Carola Beitrag anzeigen
        Hallo Jaru,
        zu deiner Möglichkeit 2:
        Den kürzeren zieht letztendlich der Kläger, auch wenn er bei Gericht sein Recht bekommt.
        Was glaubst du, wie das Arbeitsklima erst ist, wenn solch ein Prozess vorausging? Dispo und Chef haben auch andre Möglichkeiten, einem das arbeitsleben mies zu machen als Druck auf die Lenk- und Ruhezeiten.
        Hallo Carola,

        die Sache hat einen gewaltigen Haken. Wer auf die Einhaltung der Sozialvorschriften pocht, der sollte sie auch genau kennen. Und genau das ist überwiegend nicht der Fall.
        Wer dann aus der Unwissenheit heraus gegen die Sozialvorschriften verstößt, bekommt die 1. Abmahnung, dann die 2. und bei der 3 Abmahnung fliegt er. Genau das habe ich nämlich am eigenen Leibe erfahren müssen, bin aber nur bis zur 2. Abmahnung gekommen. Danach konnte ich die Sozialvorschriften rauf und runter beten.

        Jedes Ding hat zwei Seiten. Deshalb heißt es immer wieder lernen, lernen, lernen, und nie damit aufhören.

        Rama Anda

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        • #19
          Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen

          Möglichkeit 1:

          Organisiert euch gewerkschaftlich in der Gewerkschaft Öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV) oder ver.di. und lasst über die Gewerkschaft eine Urabstimmung zu Streiks für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten einleiten. Blockiert bei Streik die Parkplätze und besetzt sie solange, bis eine Einigung erzielt ist.
          Hallo @Jaru1969,

          du hast da sehr interessante Möglichkeiten aufgezeigt, die schon eine nähere Betrachtung wert sind.

          Wie soll das gehen, für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten eine Urabstimmung herbeizuführen und womöglich noch dafür zu streiken? Genauso könnte man eine bundesweite Volksabstimmung abhalten, in der jeder Bürger darüber befinden darf, ob ein Mörder weiter meucheln oder ein Dieb weiter klauen darf.
          Die Lenk- und Ruhezeiten sind Gesetz. Das bedeutet, ein Streik deswegen wäre nicht zulässig.
          Nehmen wir mal an, eine Gewerkschaft ruft einen Streik für mehr Lohn aus und hat auch Erfolg damit. Sie vereinbaren mit den Arbeitgebern eine Lohnerhöhung von 10 %.
          Was nun, wenn ein Arbeitgeber aber diese 10 % mehr nicht zahlt? Dann wäre eine weitere Urabstimmung oder ein Streik nicht mehr legitim. Dann hilft nur noch das Arbeitsgericht. Und auch im Falle der Lenk- und Ruhezeiten kann nur der einzelne Arbeitnehmer seine Rechte anmelden. Er ist dadurch beschwert und nur er kann sich dagegen wehren. Ich glaube kaum, dass in diesem Falle das Verbandsklagerecht greifen würde.

          Weil ein Streik in so einem Fall nicht legitim wäre, würde auch der Aufruf zu einer Blockade der Parkplätze nichts bringen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber immer noch das Direktionsrecht und kann anordnen, weiter zu fahren (sofern es die Lenk- und Ruhezeiten erlauben). Bei einer Weigerung würde das ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

          Rama Anda

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          • #20
            Zitat von JARU1969 Beitrag anzeigen

            Möglichkeit 2: Fahrt mit Dienst nach Vorschrift (also zwangsweise Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten. Wenn euch der Chef mit Rausschmiss droht, Kündigungsschutzklage mit Anzeige für Nötigung zur Mißachtung der Pausenzeiten einreichen, wer zieht dann wohl den Kürzeren?
            Hallo @Jaru1969,

            ich möchte auch deine 2. Möglichkeit mal etwas genauer betrachten. Dienst nach Vorschrift ist eine gute Möglichkeit, einen Arbeitgeber zur Räson zu bringen. Aber ich schrieb ja schon an anderer Stelle, dass man die Sozialvorschriften in diesem Fall auch verdammt gut kennen muss, wenn man das Mittel anwendet.
            Es ist auch ein Irrtum deinerseits, die Möglichkeit einer Kündigungsklage zu erwägen, wenn ein Arbeitgeber mit Kündigung droht. Eine solche Klage ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auch vollzogen hat. Vorher nicht!

            Und auch mit der Strafanzeige wegen Nötigung würde ich sehr vorsichtig umgehen. Jedenfalls dann, wenn ich meinen Job behalten will. Im Gegensatz zu Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht, die keine Maßregelung nach sich ziehen darf, ist das bei Strafverfahren gegen den Arbeitgeber anders. Hier kann unter Umständen eine Kündigung gerechtfertigt sein, weil es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, diesen Arbeitnehmer weiter in seiner Firma zu beschäftigen. Dies unbeschadet dessen, ob der Arbeitnehmer nun im Recht ist oder nicht. Einige Urteile des Bundesarbeitsgerichtes in der Vergangenheit haben das bestätigt.

            Rama Anda

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            • #21
              Nun hab ich doch tatsächlich auch mal Bekanntschaft mit den netten Herren der BAG gemacht, und die haben doch tatsächlich gleich was zu motzen gehabt.

              Wobei ich zugeben muß das ich nicht ganz unschuldig bin/war.

              Ich habs doch tatsächlich hinbekommen meine Ruhezeit nicht einzuhalten.

              Hab statt der vorgesehenen 9 Stunden doch tatsächlich nur 8:55 gemacht.
              Und natürlich ham die Jungs ein Heiden Faß aufgemacht wegen der 5 Minuten.

              Mal schauen wann und was ich von denen noch höre.

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              • #22
                Normaler weise passiert nichts-sofern es so ist wie du geschrieben hast-oder max. 30.- € für dich und 90.- € für Dispo



                Schau da nach

                LG
                Simone

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                • #23
                  Naja, wegen fünf Minuten passiert meist nicht viel. Einerseits ist es natürlich blöd, wegen fünf Minuten einen Aufstand zu machen (von Seiten der Polizei) auf der anderen Seite haben sie natürlich Recht, die fünf Minuten könnte man dann auch noch stehen bleiben. Für 120 Euro sind das teure fünf Minuten...

                  Ich drück dir die Daumen, dass sie ein Auge zudrücken. Wenn sonst alles in Ordnung war, wird es vielleicht gar nicht weiter geleitet.
                  "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

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                  • #24
                    bin eben erst ganz liebenswert (DAS MUSS HEUTE NOCH GELADEN WERDEN) aufgefordert worden, meine schichtzeit auf 18 stunden oder mehr zu verlängern.


                    naja, ich habs ja schriftlich, dass ich beim kunden nix sagen darf, von wegen, dass ich direkt nach der beladung pause machen muss :rofl2[1]:
                    Wer anderen eine Grube gräbt ... ist Bestatter von Beruf !!



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                    • #25
                      Hab übrigens bis heute nichts von den fehlenden 5 MInuten gehört.

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                      • #26
                        Zitat von Kowalski Beitrag anzeigen
                        Hab übrigens bis heute nichts von den fehlenden 5 MInuten gehört.
                        die haben ein jahr zeit....
                        männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                        Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

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                        • #27
                          Ja, aber die 5 Minuten werden mit Sicherheit nicht geahndet, sofern es der einzige Verstoß ist. Ist so sicher wie das Amen in der Kirche. ;)

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                          • #28
                            Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                            die haben ein jahr zeit....

                            Die haben drei Jahre Zeit... Verstöße gegen die Sozialvorschriften verjähren erst nach drei Jahren. *klugscheiß*
                            "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von Maro Beitrag anzeigen
                              Die haben drei Jahre Zeit... Verstöße gegen die Sozialvorschriften verjähren erst nach drei Jahren. *klugscheiß*
                              es geht hier nicht um sozialvorschriften sondern um verstösse gegen das fahrpersonalgesetz:

                              zitat:

                              Verjährung
                              Für die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 FPersG gilt nicht die Sondervorschrift des § 26 Abs. 3 StVG. Es gelten vielmehr die allgemeinen Vorschriften der §§ 31 ff. OWiG. Danach beträgt die Frist für die Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichem Handeln zwei Jahre (vgl. § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG), bei fahrlässiger Begehung ein Jahr (vgl. § 31 Abs. 2 Nr. 3 OWiG). Die Frist für die Vollstreckungsverjährung richtet sich gemäß § 34 Abs. 2 OWiG nach der Höhe der festgesetzten Geldbuße.
                              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                              Kommentar


                              • #30
                                Neue Hinweise gerade gefunden

                                Ich wollte mal auf das Arbeitszeitgesetz hinweisen, dass zusätzlich zu den bekannten Richtlinien von allen ebenfalls eingehalten werden muss. Für die Fahrtätigkeit ist ein eigener Paragraf (21 a) gschaffen, den ich hier mal verlinke:
                                § 21 a ArbZG (Arbeitszeitgesetz):Beschäftigung im Straßentransport
                                Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

                                Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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