Zitat von Ramaanda
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genau was ich sage: grundsätzlich...dies bedeutet in beamten sprech immer: es gibt ausnahmen..und diese sind ja auch im von mir o.a. § gelistet.
andernfalls stände dort: die wöchentlliche höchstarbeitszeit beträgt 60h.(punkt) ohne jedes grundsätzlich oder andere ausnahmenzulassende adjektivierung.
beamtendeutsch ist nicht einfach, deshalb kann man gern auch zusatzbestimmungen und ausführungen und kommentare lesen...
im fahrbereich kann nicht grundsätzlich eine 6tage woche zurunde gelegt werden, dies würde sich beissen mit den wochenenruhezeiten.
und klar stelle auch ich meinen tätigkeitswahlschalter so ein wie es mir angenehm ist, dies verleiht mir wesentlich mehr spielraum in meiner tagesplanung und pausengestaltung.
nur : ich arbeite nicht statt pause.
und: ich lasse mir die geleistete arbeit vergüten.
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