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    Straßen für alle

    Radfahrer müssen nicht immer auf dem Radweg fahren, aber kaum jemand weiß das. Um für Aufklärung zu sorgen, hat ein Berliner sich an den Bundestag gewandt. Mit Erfolg.


    Kaum jemand weiß, dass Radwege nur benutzt werden müssen, wenn sie mit dem blauen Schild versehen sind.
    © Kay Nietfeld/dpa

    Dirk Eggestein ist viel unterwegs – manchmal im Auto, öfter per Fahrrad. Als Radler hatte er es irgendwann satt, regelmäßig von Autofahrern angehupt, beschimpft oder mutwillig knapp überholt zu werden, wenn er trotz vorhandenen Radwegs auf der Straße fuhr. Denn Radwege müssen nur benutzt werden, wenn sie mit dem blauen Schild versehen sind. Nur weiß das kaum jemand.

    Vor zehn Jahren bat Eggestein erstmals das Bundesverkehrsministerium, diese seit 1998 geltende Vorschrift bekannter zu machen. Außerdem forderte er die Behörde auf, die Bevölkerung zu informieren, dass Radfahrer nach geltender Rechtsprechung mit 1,5 Meter Abstand überholt werden müssen und nicht mehr am äußersten rechten Fahrbahnrand, sondern wie alle anderen Fahrzeuge "möglichst weit rechts" zu fahren haben. Sie müssen also nicht über jeden Gullydeckel poltern und sich nicht selbst der Chance berauben, notfalls nach rechts ausweichen zu können.

    Als das Ministerium ihn abblitzen ließ, wandte sich Eggestein im April 2014 an den Petitionsausschuss des Bundestages. Jetzt hat er einen Erfolg errungen, der ihn selbst überrascht.

    Zunächst hatte sich der Petitionsausschuss mit einer Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zufrieden gegeben, die sich auf unverbindliche Absichtserklärungen beschränkte und auf die Infos von Fachverbänden und der eigenen Internetseite verwies. Eggestein widersprach der Einstellung des Petitionsverfahrens: Den entsprechenden Hinweis auf der Ministeriumsseite habe er auch nach halbstündiger Suche nicht finden können, vage Absichtserklärungen nützten erfahrungsgemäß nichts.

    Und um sich im Straßenverkehr korrekt zu verhalten, müsse ja zumindest jeder wissen, wo sich ein Fahrzeug überhaupt befinden darf. Als Beleg für die Wissenslücke verwies Eggestein auf eine Studie im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) aus dem Jahr 2013, bei der 85 Prozent der 200 Teilnehmer – sowohl Rad- als auch Autofahrer – glaubten, ein Radweg müsse immer benutzt werden.

    Auf der Fahrbahn weniger Gefahr

    Dabei haben mehrere Gerichte die Regel sogar noch weiter zu Gunsten der Radfahrer ausgelegt. So dürfen Radwege nur noch an besonders gefährlichen Straßenabschnitten beschildert werden. Denn auf der Fahrbahn sind Radfahrer deutlich weniger gefährdet, von Rechtsabbiegern umgefahren zu werden – häufigste Ursache schwerer Unfälle. Außerdem kommen sie meist komfortabler und schneller voran und gefährden nicht die Fußgänger auf dem parallelen Gehweg. In Berlin sind deshalb nur noch rund 15 Prozent der Radwege benutzungspflichtig.

    Nach Eggesteins zweitem Anlauf schrieb der Petitionsausschuss nun, dass "Themen wie Regelkenntnis und Regelakzeptanz" im Nationalen Radverkehrsplan – der großen Strategiefibel des Bundesverkehrsministeriums – ausdrücklich als Basis für sicheren Straßenverkehr genannt würden. Zwar hätten die Bürger auch eine "Holschuld", sich über Regeln zu informieren, aber den Kenntnisstand zur Radwegbenutzungspflicht halte der Ausschuss tatsächlich für mangelhaft.

    Man werde sich ungefragt wieder melden

    Deshalb empfahl der Ausschuss, die Petition dem Bundesverkehrsministerium "als Material zu überweisen und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten", damit sie bei der künftigen Informationspolitik berücksichtigt wird. Die Überweisung "als Material" ist sozusagen einer von drei möglichen Punkten, die ein Petent beim Bundestag holen kann. Stärker wären die Zusätze "zur Erwägung" und "zur Berücksichtigung".

    Die Besonderheit von Eggesteins Fall ist die Weiterleitung an alle Landesparlamente. Die meisten – darunter das Berliner Abgeordnetenhaus – reagierten binnen weniger Tage mit freundlichen Eingangsbestätigungen. Aus dem hessischen Landtag kam sogar die Nachricht, dass die Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden sei. Man werde sich ungefragt wieder melden.

    Eggestein hofft nun, dass die Vorschrift sich nach 17 Jahren endlich herumsprechen wird.

    (Quelle: Zeit)
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  • #2
    AW: Radwege benutzen

    Dann kann man sich ja den Bau teurer Radwege ersparen und macht dafür die Straßen breiter.....

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

    Kommentar


    • #3
      AW: Radwege benutzen

      und am besten noch einen Hänger ran denn können sie auch noch gleich Ware befördern, denn wir brauchen ja länger zum überholen wenn viel Gegenverkehr ist.

      Kommentar


      • #4
        AW: Radwege benutzen

        Die haben ein RECHT darauf, die Strasse zu benutzen,
        Super!

        Im Nachbardorf steht ein Grabstein:

        Stefan

        Geliebter Sohn und Bruder

        1984 - 2014

        ER HATTE VORFAHRT
        Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
        (A. Einstein)

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