Viele Arbeitsverträge enthalten Verschwiegenheitsklauseln, die den Mitarbeitern verbieten, mit Kollegen über ihr Gehalt zu reden. In der Regel ist das aber unwirksam. VON ULF WEIGELT
Darf ich mit meinen Kollegen über meine Gehaltshöhe sprechen oder darf mein Arbeitgeber mir das verbieten?, fragt Thomas Hell.
Sehr geehrter Herr Hell,
für Sie als Arbeitnehmer gilt zunächst eine allgemeine Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitspflicht, die arbeitsvertraglich auch erweitert werden kann. Das bedeutet, Sie dürfen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergeben. Halten Sie sich nicht daran, kann Ihr Arbeitgeber auf Unterlassung bestehen und im Falle eines konkreten Schadens auch Schadensersatz geltend machen. Ferner müssen Sie mit personellen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder gar einer fristlosen Kündigung rechnen.
Auch Lohn- und Gehaltsinformationen können von dieser allgemeinen Geheimhaltungspflicht betroffen sein – allerdings nur dann, wenn die Gehaltsdaten eine Wettbewerbsrelevanz haben. Das ist dann der Fall, wenn Konkurrenten durch diese Informationen einen Wettbewerbsvorteil erhalten. So urteilten vom Grundsatz her die Richter des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 6 ABR 46/84).
Den ganzen Bericht findet ihr hier.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...r-gehalt-reden
Darf ich mit meinen Kollegen über meine Gehaltshöhe sprechen oder darf mein Arbeitgeber mir das verbieten?, fragt Thomas Hell.
Sehr geehrter Herr Hell,
für Sie als Arbeitnehmer gilt zunächst eine allgemeine Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitspflicht, die arbeitsvertraglich auch erweitert werden kann. Das bedeutet, Sie dürfen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an Dritte weitergeben. Halten Sie sich nicht daran, kann Ihr Arbeitgeber auf Unterlassung bestehen und im Falle eines konkreten Schadens auch Schadensersatz geltend machen. Ferner müssen Sie mit personellen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder gar einer fristlosen Kündigung rechnen.
Auch Lohn- und Gehaltsinformationen können von dieser allgemeinen Geheimhaltungspflicht betroffen sein – allerdings nur dann, wenn die Gehaltsdaten eine Wettbewerbsrelevanz haben. Das ist dann der Fall, wenn Konkurrenten durch diese Informationen einen Wettbewerbsvorteil erhalten. So urteilten vom Grundsatz her die Richter des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 6 ABR 46/84).
Den ganzen Bericht findet ihr hier.
http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...r-gehalt-reden
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