Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach LKW-Fahrer von der Verpflichtung frei, Bremsscheiben kontrollieren zu müssen.
Der Fall
Bei einer Verkehrskontrolle wird festgestellt, dass die Sattelzugbremsscheibe des rechten Vorderrads zwei durchgehende Risse aufweist. Dafür bekommt der LKW-Fahrer ein Bußgeld von 180 EUR. Der LKW-Fahrer kann keine Schuld erkennen und lehnt die Zahlung ab. Zu Recht?
Die Antwort
Ja. Der Fahrer wurde zwar zunächst vom Amtsgericht zur Geldbuße verurteilt. Er legte jedoch Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein. Das OLG entschied zugunsten des Fahrers (Urteil vom 28. Januar 2014 - AZ: IV-3 RBs 11/14 - rechtskräftig). Ein Fahrer müsse zwar stets vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit des LKW prüfen, beispielsweise ob die Bremsanlage funktioniere. Das habe der Fahrer gemacht. Er sei aber nicht verpflichtet, die Bremsscheiben durch die Löcher der LKW-Felgen vor Fahrtbeginn auf etwaige Risse zu überprüfen. Das überspanne die Sorgfaltsanforderungen an den LKW-Fahrer.
Der Praxistipp
Der Fuhrparkmanager sollte seine Fahrer anweisen, ein paar Dinge abzuchecken, bevor sie mit dem Transport beginnen. Dazu gehören eine Sichtkontrolle der Reifen sowie eine Funktionsprüfung der Brems- und Lichtanlage. Sollte der LKW-Fahrer feststellen, dass beispielsweise die Lichtanlage nicht einwandfrei funktioniert, darf er nicht losfahren. Vielmehr ist zu prüfen, ob er gegebenenfalls den Schaden (defekte Glühbirne) beheben kann. Wenn der Mangel nicht vor Fahrtantritt behoben werden kann, sollte er seinen Fuhrparkmanager informieren, der geeignete Maßnahmen ergreifen wird. Letzter Tipp: Aus Beweisgründen sollte der LKW-Fahrer alle Prüfungen auf einem Prüfformular dokumentieren. (hec)
http://www.dvz.de/rubriken/managemen...t-pruefen.html
Dann dürften aber einige von uns ihre Fahrt morgens nicht antreten, oder?
Der Fall
Bei einer Verkehrskontrolle wird festgestellt, dass die Sattelzugbremsscheibe des rechten Vorderrads zwei durchgehende Risse aufweist. Dafür bekommt der LKW-Fahrer ein Bußgeld von 180 EUR. Der LKW-Fahrer kann keine Schuld erkennen und lehnt die Zahlung ab. Zu Recht?
Die Antwort
Ja. Der Fahrer wurde zwar zunächst vom Amtsgericht zur Geldbuße verurteilt. Er legte jedoch Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein. Das OLG entschied zugunsten des Fahrers (Urteil vom 28. Januar 2014 - AZ: IV-3 RBs 11/14 - rechtskräftig). Ein Fahrer müsse zwar stets vor Fahrtantritt die Verkehrssicherheit des LKW prüfen, beispielsweise ob die Bremsanlage funktioniere. Das habe der Fahrer gemacht. Er sei aber nicht verpflichtet, die Bremsscheiben durch die Löcher der LKW-Felgen vor Fahrtbeginn auf etwaige Risse zu überprüfen. Das überspanne die Sorgfaltsanforderungen an den LKW-Fahrer.
Der Praxistipp
Der Fuhrparkmanager sollte seine Fahrer anweisen, ein paar Dinge abzuchecken, bevor sie mit dem Transport beginnen. Dazu gehören eine Sichtkontrolle der Reifen sowie eine Funktionsprüfung der Brems- und Lichtanlage. Sollte der LKW-Fahrer feststellen, dass beispielsweise die Lichtanlage nicht einwandfrei funktioniert, darf er nicht losfahren. Vielmehr ist zu prüfen, ob er gegebenenfalls den Schaden (defekte Glühbirne) beheben kann. Wenn der Mangel nicht vor Fahrtantritt behoben werden kann, sollte er seinen Fuhrparkmanager informieren, der geeignete Maßnahmen ergreifen wird. Letzter Tipp: Aus Beweisgründen sollte der LKW-Fahrer alle Prüfungen auf einem Prüfformular dokumentieren. (hec)
http://www.dvz.de/rubriken/managemen...t-pruefen.html
Dann dürften aber einige von uns ihre Fahrt morgens nicht antreten, oder?
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