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Arbeitgeber muss Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber verpflichtet sei, den Anspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Mindesturlaub von sich aus zu erfüllen, ohne dass es hierzu erforderlich sei, dass der Arbeitnehmer ihn durch einen entsprechenden Antrag in Verzug setze. Anderenfalls sei der Arbeitgeber im Falle des Verfalls der Urlaubsansprüche zum Schadensersatz verpflichtet. Damit wendet sich das Gericht gegen die Rechtsprechung des BAG, wonach für einen Schadensersatzanspruch Voraussetzung sei, dass sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden habe.
Arbeitgeber muss Urlaubsanspruch von sich aus erfüllen
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber verpflichtet sei, den Anspruch des Arbeitnehmers auf gesetzlichen Mindesturlaub von sich aus zu erfüllen, ohne dass es hierzu erforderlich sei, dass der Arbeitnehmer ihn durch einen entsprechenden Antrag in Verzug setze. Anderenfalls sei der Arbeitgeber im Falle des Verfalls der Urlaubsansprüche zum Schadensersatz verpflichtet. Damit wendet sich das Gericht gegen die Rechtsprechung des BAG, wonach für einen Schadensersatzanspruch Voraussetzung sei, dass sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden habe.
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