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Überstunden durch Lkw-Fahrer erst bei Überschreitung der höchstzulässigen Wochenarbei

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  • Überstunden durch Lkw-Fahrer erst bei Überschreitung der höchstzulässigen Wochenarbei

    Ehrlich gesagt, jetzt steige ich gar nicht mehr durch, vor ein paar Wochen noch habe ich einen Artikel gepostet der etwas ganz anderes ausgesagt hat. Aber lest selbst und bildet euch ein Urteil.




    Überstunden durch Lkw-Fahrer erst bei Überschreitung der höchstzulässigen Wochenarbeitszeit
    Kategorie: Arbeitsrecht
    Veröffentlicht von: Rechtsanwalt Frank Geissler
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt eine für Transportunternehmer wegweisende Entscheidung dazu getroffen, ab wann bei einem Lkw-Fahrer zusätzlich Überstunden bezahlt werden müssen.

    Was war passiert?
    Ein Lkw-Fahrer war seit 1990 bei einem Transportunternehmer im Linienverkehr zu ei-ner Bruttomonatsvergütung von € 2.450,- beschäftigt. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag exis-tiert nicht. Mündlich hatten die Parteien vereinbart, dass der Fahrer die Arbeitsleistung schulde, die jeweils arbeitszeitrechtlich erlaubt sei.

    Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Fahrer Beazahlung von insge-samt 713 Überstunden für den Zeitraum November 2006 bis April 2008, er legte dabei eine 40-Stunden-Woche zugrunde.

    Und was meint das Gericht dazu?
    Das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart hat der Klage nur hinsichtlich aller Arbeitsstunden stattgegeben, die über 48 Wochenstunden hinausgingen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat dieses Urteil bestätigt.

    Mit der Revision vor dem BAG verlangte der Kläger weiterhin Bezahlung aufgrund einer taggenauen Abrechnung für weitere 307 Stunden und 46 Minuten á € 11,79 / Stunde, insgesamt € 3.628,37 brutto.

    Dies hat das BAG jedoch abgelehnt:

    Der Kläger habe nur insoweit Überstunden geleistet, als er mehr als die nach § 21a Abs. 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zulässige Arbeitszeit gearbeitet habe. Dabei seien nur die Zeiten zu berücksichtigen, die wöchentlich 60 Stunden (6 Werktage mit maximal 10 Stunden) überschritten oder im Durchschnitt von vier Kalendermonaten bzw. 16 Wochen zu einer Überschreitung der 48-Stunden-Woche führten. Der Kläger hatte damit von den Vorinstanzen bereits zuviel zugebilligt bekommen.

    Eine Betrachtung pro Kalendertag dagegen sehe das ArbZG nicht vor, es gelten statt-dessen sowohl die wochenbezogenen Grenzwerte, wie auch die vorgegebenen Aus-gleichszeiträume.

    BAG, Urteil vom 18. April 2012 – Az. 5 AZR 195/11

    http://www.rechtsanwalt.net/rechtsti...rbeitszeit/959

  • #2
    AW: Überstunden durch Lkw-Fahrer erst bei Überschreitung der höchstzulässigen Wochena

    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    Ehrlich gesagt, jetzt steige ich gar nicht mehr durch
    Das Arbeitszeitgesetz wird regelmässig von den Gerichten nicht zur Ermittlung der Arbeitszeit herangezogen. Maßgeblich ist hierfür nur der Arbeits- oder Tarifvertrag und was darin vereinbart wurde. Existiert aber kein gültiger Tarifvertrag und im Arbeitsvertrag ist keine Wochenarbeitszeit vereinbart, dann bleibt den Gerichten nichts anderes übrig, als das Arbeitszeitgesetz in seinen Höchstgrenzen anzusetzen, wenn es um die Bezahlung von Überstunden geht. Genau das ist zusätzlich auch noch mündlich vereinbart worden. Dass dann keine 40-Stunden-Woche zugrundegelegt werden kann, sollte auch einem Laien einleuchten.

    Gruß

    McFly

    Kommentar


    • #3
      AW: Überstunden durch Lkw-Fahrer erst bei Überschreitung der höchstzulässigen Wochena

      Zitat von McFly Beitrag anzeigen
      Dass dann keine 40-Stunden-Woche zugrundegelegt werden kann, sollte auch einem Laien einleuchten.
      Du kannst ja richtig lustig sein.

      Nee, vielen Dank für die Information. Du hast es logisch erklärt und so leuchtet es mir auch ein.

      Kommentar

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