Urteil über Überholverbot vom 07.10.2014
Überholvorgang ab Schild abbrechen!
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein LKW Fahrer einen begonnenen Überholvorgang nicht abgebrochen, obwohl eine Beschilderung vorhanden war, das LKW ab 3,5 Tonnen nicht überholen durften. Der LKW Fahrer wurde von der Polizei mit einem Bußgeld von 70 € belegt.
Dagegen legte der Kollege Beschwerde ein und scheiterte!
Das OLG in Hamm bestätigte jedoch die Verurteilung des LKW Fahrer. Es kam zu der Überzeugung, dass das Überholverbotszeichen nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbortszone verbietet.
Der bereits vor dem Beginn der Überholverbortszone eingeleitete Überholvorgang müsse noch vor dem Verbotsschild abgebrochen werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.10.2014*
1 Rbs 161/14
Der ganze Bericht ist hier zu finden
http:// http://kfg-nrw.com/news/urte...7-10-2014.html
Überholvorgang ab Schild abbrechen!
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein LKW Fahrer einen begonnenen Überholvorgang nicht abgebrochen, obwohl eine Beschilderung vorhanden war, das LKW ab 3,5 Tonnen nicht überholen durften. Der LKW Fahrer wurde von der Polizei mit einem Bußgeld von 70 € belegt.
Dagegen legte der Kollege Beschwerde ein und scheiterte!
Das OLG in Hamm bestätigte jedoch die Verurteilung des LKW Fahrer. Es kam zu der Überzeugung, dass das Überholverbotszeichen nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbortszone verbietet.
Der bereits vor dem Beginn der Überholverbortszone eingeleitete Überholvorgang müsse noch vor dem Verbotsschild abgebrochen werden.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.10.2014*
1 Rbs 161/14
Der ganze Bericht ist hier zu finden
http:// http://kfg-nrw.com/news/urte...7-10-2014.html
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