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Urteil über Überholverbot vom 07.10.2014

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  • Urteil über Überholverbot vom 07.10.2014

    Urteil über Überholverbot vom 07.10.2014

    Überholvorgang ab Schild abbrechen!

    In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein LKW Fahrer einen begonnenen Überholvorgang nicht abgebrochen, obwohl eine Beschilderung vorhanden war, das LKW ab 3,5 Tonnen nicht überholen durften. Der LKW Fahrer wurde von der Polizei mit einem Bußgeld von 70 € belegt.

    Dagegen legte der Kollege Beschwerde ein und scheiterte!

    Das OLG in Hamm bestätigte jedoch die Verurteilung des LKW Fahrer. Es kam zu der Überzeugung, dass das Überholverbotszeichen nicht nur den Beginn, sondern auch die Fortsetzung und die Beendigung des Überholvorgangs innerhalb der Überholverbortszone verbietet.

    Der bereits vor dem Beginn der Überholverbortszone eingeleitete Überholvorgang müsse noch vor dem Verbotsschild abgebrochen werden.

    Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.10.2014*
    1 Rbs 161/14


    Der ganze Bericht ist hier zu finden

    http:// http://kfg-nrw.com/news/urte...7-10-2014.html

  • #2
    AW: Urteil über Überholverbot vom 07.10.2014

    Na toll - dann ist man fast vorbei, aber muss sich zurückfallen lassen und wieder dahinter einscheren. Ich frage mich allerdings, was schneller und für den Verkehrsfluss günstiger wäre.

    Ausserdem: Wenn ein Lkw überholt, befinden sich dahinter üblicherweise eine Reihe von Pkws, die mehr oder weniger geduldig warten (müssen), bis die linke Spur wieder frei ist. Der direkte Hintermann hat keine freie Sicht sondern sieht fast nur die grosse Wand vor sich, die Rückseite des Lkws. Das Überholverbotsschild sieht er, wenn überhaupt, erst in letzter Sekunde. Und plötzlich wird der überholende Lkw langsamer - durch den Ziehharmonikaeffekt kann es ein paar Autos dahinter sehr leicht zu Auffahrunfällen kommen.

    Dieses Urteil hat zwei Auswirkungen:

    1. Lkw-Fahrer können jetzt noch leichter abkassiert werden.

    2. Ein kleines Konjunkturprogramm für die "notleidenden" Kfz-Werkstätten.

    Und wer darf das bezahlen? Der kleine Mann von der Strasse - wie immer...
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    • #3
      AW: Urteil über Überholverbot vom 07.10.2014

      Ich stelle mir das gerade auf der Warschauer Straße vor. Alle 5 m ein Lkw. Wie macht man das denn da? Keiner läßt dich in die rechte Spur zurück. In der mittleren Spur anhalten und warten bis sich der Verkehr in der Nacht beruhigt bevor man in die rechte Spur zurück kommt? Oder Geschwindigkeit anpassen und solange in der Mitte weiter fahren ohne zu überholen bis rechts Platz ist oder das Überholverbot aufgehoben wird. So lustig wie das hier auch steht. So ernst ist es aber trotzdem.

      Kommentar


      • #4
        AW: Urteil über Überholverbot vom 07.10.2014

        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
        Geschwindigkeit anpassen und solange in der Mitte weiter fahren ohne zu überholen bis rechts Platz ist oder das Überholverbot aufgehoben wird.
        ... und rechts blinken. Damit signalisiert man der eventuell Streife fahrenden Rennleitung, dass man gerne rechts einscheren möchte, es aber nicht geht. Letztendlich ist man auf die Gnade der Sheriffs angewiesen, gerade auf solchen Chaosstrecken wie der A2.
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