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Sperrzeit des Arbeitslosengeldes wegen eines Verkehrsverstoß

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  • Sperrzeit des Arbeitslosengeldes wegen eines Verkehrsverstoß

    Verliert ein Berufskraftfahrer seinen Arbeitsplatz, weil aufgrund eines Rotlichtverstoßes seine Fahrerlaubnis entzogen wird und er deshalb nicht mehr beschäftigt werden kann, hat er seine Arbeitslosigkeit grundsätzlich grob fahrlässig herbeigeführt und das kann zum Eintritt einer Sperrzeit führen.

    ___Artikel
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    ich halte das für eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Arbeitnehmern,denen nicht gleich das Arbeitslosengeld gestrichen wird,wenn sie ein Verkehrsdelikt am Hals haben.
    Also einmal wird das Verkehrsdelikt abgestraft......Geld,Punkte,Fahrverbot
    Dann verliert der Fahrer seine Arbeit.....
    Und Sperrung des ALG-Anspruches.
    Was von vielen anderen Berufsgruppen eben "abgesessen"wird,führt hier gleich zur Existenzbedrohung.Das halte ich für übertrieben.Was nicht heißen will,das bei Rot über ne Kreuzung okay wäre,aber das ist ja auch nicht das Thema.

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

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    • #3
      Ich finde übertrieben, wegen einem Verstoß gleich Kündigung. Mann verliert doch nicht gleich für immer und ewig den Führerschein, wenn man einmal bei rot fährt. Für ein Monat ja und dann ist halt Urlaub angesagt. Ein normaler Kraftfahrer passt aber dann auch in der Zukunft auf und lernt daraus.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Ich denke mal, dass es in der Regel nicht zur Kündigung kommt. Denn man kann sich ja wohl innerhalb eines bestimmten Zeitraums aussuchen wann man den Führerschein abgibt. Das könnte man dann mit seinem Jahresurlaub verbinden. So zumindest werden solche Situationen in meiner Firma gehändelt. Eine Kündigung wäre in meinen Augen auch eine besodere Härte, auch wenn ich meinem Chef nicht die Vertraglich zugesagt Leistung bringen kann.
        Aber wenn ich AU bin, kann ich das ja auch nicht arbeiten und werde trotzdem nicht entlassen.

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