Wer im Sommer mit seinem Fahrzeug in Frankreich unterwegs ist, muss ab dem 1. Juli 2012 einen Alkohol-Schnelltester dabei haben. Von dieser neuen Mitführpflicht sind alle Fahrzeuge betroffen.
Sprich: Auch Berufskraftfahrer von LKW und Bussen müssen jederzeit einen Alkoholtester in ihrem Fahrzeug mitführen.
Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Laut ADAC-Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.
Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen Frankreichurlaubern, die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen können.
Quielle: Kfz-Anzeiger
Sprich: Auch Berufskraftfahrer von LKW und Bussen müssen jederzeit einen Alkoholtester in ihrem Fahrzeug mitführen.
Neben den Einwegtestern auf chemischer Basis sind auch elektronische Atemalkoholtester zugelassen. Allerdings müssen die Tester gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Laut ADAC-Informationen sind die für Frankreich zugelassenen Tester in Deutschland voraussichtlich erst im Spätsommer erhältlich.
Bei einer Kontrolle in Frankreich muss ein unbenutzter Alkoholtester vorgezeigt werden. Der ADAC rät deshalb allen Frankreichurlaubern, die Tester direkt nach der Einreise nach Frankreich zu kaufen. Sie sind dort an Tankstellen, in Supermärkten und Apotheken erhältlich und kosten zwischen zwei und fünf Euro. Reisende müssen allerdings erst ab November 2012 mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle keinen Schnelltester vorweisen können.
Quielle: Kfz-Anzeiger
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