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Winterreifen Pflicht auch für LKW?

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  • Winterreifen Pflicht auch für LKW?

    Hallo Mich beschäftigt gerade wo das Wetter ja auch so richtig schön Winterlich ist die Frage wie das bei LKW ist. Sind da auch Winterreifen Pflicht? Was wenn was passiert und es waren nur "Normale "Reifen drauf, muß dann der Fahrer haften oder der Halter(Arbeitgeber).


    Grüße und gute fahrt für alle

    Despina

  • #2
    Für LKW hat sich noch nichts geändert...da reichen entweder Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen(M+S bzw. mit Schneeflockensymbol) auf der Antriebsachse...
    Ich glaube aber,sollte der Winter,der ja grad erst angefangen hat ,noch heftiger werden...und durch den mangelnden Einsatz der Räumfahrzeuge es zu noch mehr querstehenden LKW oder Unfällen kommen,dann werden alle nach einer Winterreifenpflicht für LKW schreien...
    der ADAC hatte es ja schon bei der Regelung für PKW bemängelt,das es nicht auch für LKW Pflicht ist...

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    • #3
      Moin.
      Zum Thema hab ich noch folgendes gefunden:

      "Bei der nun geltenden Regelung zur Winterreifenpflicht gibt es eine gefährliche Lücke im Gesetz. Demnach müssen LKW´s, Busse, Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.
      Will heißen, auch Polizei-PKW und andere wie o.b, brauchen außer LKW nur die Antriebsachse mit Winterbereifung auszurüsten.
      Diese Regelung ist getroffen worden, weil Winterreifen ja sooooo teuer sind. Ist aber für den normalen Verbraucher egal- der
      hat ja genug Geld!

      Was ich bislang noch nicht gefunden habe: zählt bei dieser Regelung jeder LKW oder erst ab einer bestimmten ZGM ????

      Fargen über Fargen.....
      Zitat von Robert Lyndt:
      "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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      • #4
        Hallo ELO,

        ich fange mal mit dem Frustlöser an:

        Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
        Will heißen, auch Polizei-PKW und andere wie o.b, brauchen außer LKW nur die Antriebsachse mit Winterbereifung auszurüsten. Diese Regelung ist getroffen worden, weil Winterreifen ja sooooo teuer sind. Ist aber für den normalen Verbraucher egal- der hat ja genug Geld!
        Diese Aussage ist Bullshit und darüber hinaus falsch. Ärgerlich, dass ausgerechnet die Anwaltshotline sowas verbreitet [smilie=real mad.gi:
        Im § 2(3a) StVO steht
        (Die Winterreifenpflicht gilt nicht)...sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
        Die Polizei und andere Organisationen (siehe § 35(1) StVO) verfügen nicht nur über "Fahrzeuge von der Stange" sondern auch über Fahrzeuge für spezielle Aufgaben. Dazu gehören z.B. Wasserwerfer, gepanzerte Sonderwagen und schwere Räumtechnik. Für diese Fahrzeuge gibt es mitunter "bauartbedingt" keine Winterreifen, weil die bauartbedingt (Sonderfahrzeug) verbauten Reifen mitunter Spezialanfertigungen mit Notlaufeigenschaften sind- trotzdem muss es möglich sein, diese Fahrzeug für die Wahrnehmung unserer Aufgaben auch im Winter einzusetzen. Dem hat der Gesetzgeber mit der Ausnahme Rechnung getragen.
        Alles anderen Fahrzeuge (nämlich die von der Stange) wurden mit Winterereifen bzw. Ganzjahresreifen ausgerüstet - egal was es kostet.

        Was ich bislang noch nicht gefunden habe: zählt bei dieser Regelung jeder LKW oder erst ab einer bestimmten ZGM ????
        Auch hier hilft ein Blick in die StVO weiter:

        Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 ...dürfen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind
        Klasse M2:
        Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen
        Klasse M3:
        Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.

        Klasse N2:
        Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen.
        Klasse N3:
        Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen.

        Frust gelöst.:23_28_125[1]:
        Grüße aus Berlin
        Bigfoot

        Kommentar


        • #5
          Super!
          Danke für die schnelle Antwort und der Beseitigung des Frusts!
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

          Kommentar


          • #6
            Aber es steht auch nicht alles in der StVO.
            Quads zum Beispiel.
            Deren grobstolliges Reifenprofil (falls diese aufgezogen sind) zählt auch als Winterbereifung, auch wenn keine Kennzeichnung vorhanden ist. Fragt sich nur ab wann Grobstollenreifen anfangen!?

            Jetzt kommts aber noch besser: M+S Reifen bedürfen grundsätzlich keiner Kennzeichnung, sobald das Profil besonders strukturiert ist. Da wäre ich im Falle einer Kontrolle aber mal sehr interessiert!

            Gruß
            Zitat von Robert Lyndt:
            "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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            • #7
              Winterreifen auf der Antriebsachse reichen ja nun wirklich. Was soll ich mit den Dingern auf dem Auflieger oder Hänger. Bei der Lenkachse und alle anderen reichen normale Reifen mit ausreichendem Profil.

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              • #8
                Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                Winterreifen auf der Antriebsachse reichen ja nun wirklich. Was soll ich mit den Dingern auf dem Auflieger oder Hänger. Bei der Lenkachse und alle anderen reichen normale Reifen mit ausreichendem Profil.
                Richtig. Nur das Paradoxum an der ganzen Geschichte ist ja, das M+S - Reifen vollkommen ausreichend sind. Nur unterliegen diese ja nicht unbedingt einer Kennzeichnung. Rein vom Prinzip her, kann defakto jeder Reifen mit groben Profil ja den Anforderungen eines M+S-Reifens erfüllen, ohne Kennzeichnung.
                Da ist ein Gesetz geschnmiedet worden, was ja mal wieder so richtig Hand und Fuß hat.
                Zitat von Robert Lyndt:
                "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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                • #9
                  Stimmt, so ist es eben immer, wenn irgendwelche Leute ein Gesetz verabschieden, die sich auf die Zuarbeiter (Staatssekretäre) verlassen, welche selbst nur die Ahnung haben, die man lesen kann oder von Pseudosachverständigen und Lobbyisten kommen.

                  Mit meinen neuen Michellin auf der Antriebsachse kam ich bis jetzt jederzeit gut durch. Es sind keine ausdrücklichen Winterreifen, eher M+S, aber ein richtig schön grobes Profil. Merke ich leider auch am gestiegenen Spritverbrauch, aber besser als auf den Abschleppwagen zu warten.

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                  • #10
                    Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                    Winterreifen auf der Antriebsachse reichen ja nun wirklich. Was soll ich mit den Dingern auf dem Auflieger oder Hänger. Bei der Lenkachse und alle anderen reichen normale Reifen mit ausreichendem Profil.
                    Vom Prinzip her hast du ja Recht,für deutsche Verhältnisse reicht das.
                    Doch ich bin froh das ich vorne auch welche draufhabe. Man fährt doch sicherer damit in den Kurven.
                    Wir haben auch schon Trailer aus Schweden mit Winterreifen gehabt, damit kannst du schon anders fahren bei Schnee. Da bricht dir beim bremsen der Trailer nicht so schnell aus.
                    Wenn du ein Problem mit mir hast zieh dir ne Nummer und stell dich hinten an :fight:

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                    • #11
                      Mal noch etwas Öl in´s Feuer gießen:

                      Wir haben vorhin angefangen (!) so schön die StVO zu zerpflücken - warum also nicht weitermachen.
                      § 2 (3a) StVO fordert hinsichtlich der Winterbreifung
                      ...darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG ...beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)
                      in diesem Anhang II Nr. 2.2 finden wir folgende tiefgründige Formulierung

                      „M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;
                      Aha. So sieht er also aus. Muss er entsprechend gekennzeichnet sein? :36_1_10[1]:

                      Hier wäre es sinnvoll gewesen, bei dem Verweis auf EG Richtlinie noch ein Komma zu setzen und im Anhang II auf die Nummer

                      Vorgeschriebene Aufschriften:
                      3.1.5. die Buchstaben „M + S“ oder „M.S“ oder „M & S“ bei M + SReifen
                      zu verweisen. Wozu aber. hätte die Sache nur vereinfacht.

                      Selbst der ADAC gibt sich salomonisch:

                      ...die Verpflichtung, dass bei den genannnten Wetterverhältnissen nur solche Reifen gefahren werden dürfen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen, erfüllen diese Anforderung).
                      Gute Fahrt.
                      Bigfoot

                      Kommentar


                      • #12
                        @ Bigfoot: Da hast Du ja reichlich recherchiert. Aber leider nicht ganz korrekt.
                        Ein M+S Reifen muss nicht als solcher gekennzeichnet sein, Die Bauart (grobes Profil) reicht vollkommen aus um die Kriterien eines solchen Reifens zu erlangen.

                        Siehe auch hier, in einer Korrespondenz die wir in unserem Club führten:


                        Sehr geehrter Herr Xxxxx,

                        vielen Dank für Ihre Mail.

                        Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.

                        "§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

                        "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

                        Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.

                        Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.

                        Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.

                        Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.

                        Mit freundlichen Grüßen
                        Im Auftrag

                        Katja Schulz


                        Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
                        - Politische Planung und Kommunikation -
                        Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
                        Invalidenstraße 44
                        10115 Berlin

                        Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
                        Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
                        E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
                        Internet: BMVBS - Startseite
                        Demnach gilt diese Richtlinie generell für alle Kraftfahrzeuge. Auch für LKWs. Und wenn man sich an die richtigen Stellen wendet, bekommt man auch fachgerechte Auskunft.

                        Gruß
                        Zitat von Robert Lyndt:
                        "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
                          @ Bigfoot: Da hast Du ja reichlich recherchiert. Aber leider nicht ganz korrekt.
                          Ein M+S Reifen muss nicht als solcher gekennzeichnet sein, Die Bauart (grobes Profil) reicht vollkommen aus um die Kriterien eines solchen Reifens zu erlangen.
                          Der Glühwein war zwar gut, aber was anderes habe ich doch gar nicht geschrieben:

                          Aha. So sieht er also aus. Muss er entsprechend gekennzeichnet sein :36_1_10[1]:
                          Ich dachte der "Daumen - runter - Smily" passt da ganz gut. :36_1_4[1]:
                          Zuletzt geändert von Bigfoot; 16.12.2010, 10:36.

                          Kommentar


                          • #14
                            @ Calimero

                            Wenn ich, wie du, dauernd in Norwegen unterwegs wäre, würde ich mir die Winterreifen zumindest auch auf die Lenkachse aufziehen. Wahrscheinlich auch "richtige" Extrem-Winterreifen, was in DE allerdings keinen Sinn macht. Hier sind die Tage mit fester Schneedecke ja nun relativ selten und auf normalem Asphalt haben die einen extremen Verschleiß.

                            Besten Gruß vom Sky

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