Hallo, im grunde ist der Titel selbsterklärend. Ich glaube irgendwann im grauer vorzeit gelesen zu haben- Wenn Montag Feiertag ist gibt es von Sammstag 24uhr durchgehend fahrverbot bis 22uhr Montag. Stimmt das so ? Wenn ja, wo steht es geschrieben, ArbZG?
Glück auf ! Simon
Glück auf ! Simon
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