Gelassenheit und "ein dickes Fell" sind wichtige Eigenschaften, die man für eine Reihe von Berufen mitbringen muss. Auch als Busfahrer. Schimpfwörter wie "Missgeburt" oder Schlimmeres und Attacken mit geschlossener Faust bringen dann allerdings zu Recht das Fass zum Überlaufen.
Dass ein 24-jähriger Fahrgast ihn an einer Meckenheimer Bushaltestelle nicht nur auf unflätigste Weise beleidigte, sondern dabei auch noch an der Schulter packte, das Hemd zerriss und mit der geschlossenen Faust in den Nacken schlug, war nach einigen vorausgegangenen "Auffälligkeiten" des jungen Mannes für den 36-jährigen Berufskraftfahrer schließlich genug Anlass, die Polizei zu alarmieren.
"Mein Chef hat gesagt, der Mann hätte jetzt Hausverbot, und ich bräuchte ihn nicht mehr mitzunehmen im Bus", erklärte der Zeuge jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht, wo der 24-Jährige wegen Beleidigung und Körperverletzung auf der Anklagebank saß. Der wiederum zeigte sich bei der Verhandlung einsichtig und entschuldigte sich bei dem Busfahrer, der die Entschuldigung auch sofort annahm.
"Die Sache ist für mich erledigt", erklärte er. Erledigt war die Sache für das Gericht allerdings nicht so einfach mit einer verbalen Entschuldigung, zumal der junge Mann schon zehn Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahls, Raub und gefährlicher Körperverletzung auf dem Kerbholz hatte und unter Bewährung stand.
Allerdings bescheinigte ihm sein Bewährungshelfer eine positive Prognose. Sein Mandant habe gelernt, Konfrontationen aus dem Weg zu gehen und habe auch sein Drogenproblem im Griff, so der Verteidiger. "Eigentlich ist das ja eine Bagatelle, aber nicht für Sie", sagte Richter Ulrich Schulte-Bunert. "Bei den Vorstrafen können Sie sich nichts mehr leisten, keine Beleidigung und keinen Kaugummi-Klau."
Er verurteilte den 24-Jährigen zu drei Monaten Haft mit einer Bewährung von drei Jahren und gab ihm mit auf den Weg: "Ziehen Sie einen Schlussstrich und machen Sie auf dem Weg weiter, den Ihr Bewährungshelfer zeichnet. Sie haben es selbst in der Hand", mahnte der Richter.
Dass ein 24-jähriger Fahrgast ihn an einer Meckenheimer Bushaltestelle nicht nur auf unflätigste Weise beleidigte, sondern dabei auch noch an der Schulter packte, das Hemd zerriss und mit der geschlossenen Faust in den Nacken schlug, war nach einigen vorausgegangenen "Auffälligkeiten" des jungen Mannes für den 36-jährigen Berufskraftfahrer schließlich genug Anlass, die Polizei zu alarmieren.
"Mein Chef hat gesagt, der Mann hätte jetzt Hausverbot, und ich bräuchte ihn nicht mehr mitzunehmen im Bus", erklärte der Zeuge jetzt vor dem Rheinbacher Amtsgericht, wo der 24-Jährige wegen Beleidigung und Körperverletzung auf der Anklagebank saß. Der wiederum zeigte sich bei der Verhandlung einsichtig und entschuldigte sich bei dem Busfahrer, der die Entschuldigung auch sofort annahm.
"Die Sache ist für mich erledigt", erklärte er. Erledigt war die Sache für das Gericht allerdings nicht so einfach mit einer verbalen Entschuldigung, zumal der junge Mann schon zehn Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahls, Raub und gefährlicher Körperverletzung auf dem Kerbholz hatte und unter Bewährung stand.
Allerdings bescheinigte ihm sein Bewährungshelfer eine positive Prognose. Sein Mandant habe gelernt, Konfrontationen aus dem Weg zu gehen und habe auch sein Drogenproblem im Griff, so der Verteidiger. "Eigentlich ist das ja eine Bagatelle, aber nicht für Sie", sagte Richter Ulrich Schulte-Bunert. "Bei den Vorstrafen können Sie sich nichts mehr leisten, keine Beleidigung und keinen Kaugummi-Klau."
Er verurteilte den 24-Jährigen zu drei Monaten Haft mit einer Bewährung von drei Jahren und gab ihm mit auf den Weg: "Ziehen Sie einen Schlussstrich und machen Sie auf dem Weg weiter, den Ihr Bewährungshelfer zeichnet. Sie haben es selbst in der Hand", mahnte der Richter.
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