Wenn im Zusatztext unten nichts anderes steht eigentlich schon. Ab 2,8t im entgeltlichen Güterverkehr sind Tagfahrprotokolle zu führen und somit LuR ein zu halten. Wenn dies übrigens tatsächlich nicht gemacht wurde und unrechtmäßig ist, dann werden die Freunde von der BAG, nach meinen Info's zumindest, die Arbeitszeit schätzen (oder irgendwie ne Pauschale ziehen) und auf 22Tage zurück rechnen. Was dabei herauskommt ist dann glaube ich ein finanzieller Nah-Ruin aber man möge mich bitte korrigieren wenn ich mich irre. Das einzige was ich nicht weiß ist, wie eine Ablastung eingetragen ist. Ab bei der ZGm oder unten im Zusatztext. Aber wie gesagt: Wenn da nichts steht = Schlecht! weil LuR nach zu weisen sind.
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Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigenWenn im Zusatztext unten nichts anderes steht eigentlich schon. Ab 2,8t im entgeltlichen Güterverkehr sind Tagfahrprotokolle zu führen und somit LuR ein zu halten. Wenn dies übrigens tatsächlich nicht gemacht wurde und unrechtmäßig ist, dann werden die Freunde von der BAG, nach meinen Info's zumindest, die Arbeitszeit schätzen (oder irgendwie ne Pauschale ziehen) und auf 22Tage zurück rechnen. Was dabei herauskommt ist dann glaube ich ein finanzieller Nah-Ruin aber man möge mich bitte korrigieren wenn ich mich irre. Das einzige was ich nicht weiß ist, wie eine Ablastung eingetragen ist. Ab bei der ZGm oder unten im Zusatztext. Aber wie gesagt: Wenn da nichts steht = Schlecht! weil LuR nach zu weisen sind.
Es ist schon eine ziemlich abenteuerliche Annahme, bei fehlenden Nachweisen würden die Zeiten geschätzt. Das mag vielleicht im Bereich Steuerwesen so sein, wenn man seine Steuererklärung nicht abgegeben hat, aber nicht im Fahrpersonalrecht. Hier spielt nur die Frage eine Rolle, ob eine Kontrolle möglich, erschwert oder gar unmöglich ist. Stundenschätzungen finden nicht statt und es existiert auch keine Stundenpauschale.
Gruß
McFly
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Na entschuldige Herr McFly, dass ich nicht ganz so bewandert bin wie du. Aber kannst du mir mal den gefallen tun und kritiken und das Audecken von Wissenslücken mal in einer weniger arroganten Art dar zu bieten?
Was das Wort "entgeltlicher Güterverkehr" so habe ich wohl aus versehen die Definition des Güterverkehrs mit dessen Beschreibung vermischt die da lautet: "Güterkraftverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Gütern" (Quelle GKV) also verzeih mir diesen fatalen Fehler. Ich werde umgehend meine Mutter benachrichtigen, dass sie in ihrer Erziehung versagt hat *kopfschüttel*
Was das schätzen anbelangt so war das wohl auch eine irrige Annahme aber was stimmt, ist, dass, wenn man die 28Tage nicht nachweisen kann, auf die Werktage zurück gerechnet wird. Und da gehen BAG und Polizei bzw. das Gericht (auch hier möge man mich nicht auf die Institution festnageln) wohl von 22Tagen aus die sie mit einem entsprechenden Straf oder Verwarnungsgeld belegen(oder wie auch immer unser Herr McFly es in seiner unendlichen Weisheit nennen wird). Das sind zumindest die Erzählungen mehrerer Kurier-Kollegen die sich seltsamerweise alle decken oder zumindest ähneln.
Da wir aber hier nen Profi im Forum haben der immer gern alles genau macht, möge er uns nochmal erzählen, wie es denn genau von statten geht! Danke im Vorraus, dass iro Gnaden sich herab begeben um uns zu erleuchten.
PS: Man möge mir meinen Sarkasmus verzeihen aber bei fast jedem Kommentar den ich bisher von McFly gelesen habe, erkenne ich stets nur Arroganz die er aus seinem (durchaus) beachtlichen Wissen dieses Berufes bezieht. Ich kenne auch andere schlaue Menschen die es aber geschafft haben mit beiden Beinen auf dem Boden zu stehn, daher widert es mich einfach an wenn jemand so abhebt. Und nun möge er sich über mir auskotzen
:10_1_138[1]:
PS: da fällt mir doch gerade ein. Transport von Gütern welcher nicht bezahlt wird nennt man doch auch Güterverkehr und dieser ist unentgeltlich. Aber ich nenne dafür gerne auch den korrekten Namen: Werksverkehr.
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Jesiwi den McFly als arrogant zu bezeichnen finde ich dann doch etwas übertrieben und nicht ganz fair. Er tut eigentlich nichts anderes als das er versucht falsche Ausdrücke und Aussagen nach seinem besten Wissen und Gewissen zu korrigieren um Missverständnisse zu vermeiden. Falsche Annahmen und falsch verstandene Aussagen verbreiten sich schneller als alles andere........
Man sollte in geschriebene Texte nicht mehr interprtieren als nötig........Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)
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In diesem Fall, bin ich aber der Meinung, dass er ein Arrogantes Verhalten an den Tag gelegt hat. Ich gestehe aber gerne zu, dass es nicht auf seine grundlegende Wesensart zutrifft. Dies kann ich noch nicht beurteilen. ICh hätte meine Aussage nicht so verallgemeinern sondern mich mehr auf den direkten Post beziehen sollen. Um ehrlich zu sein ist es dieser Thread und ein weiterer der mir mit seiner Art der SChriftführung sauer aufstößt aber belassen wir das und konzentrieren wir uns wieder auf das Thema.
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Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigenNa entschuldige Herr McFly, dass ich nicht ganz so bewandert bin wie du.
Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigenWas das schätzen anbelangt so war das wohl auch eine irrige Annahme aber was stimmt, ist, dass, wenn man die 28Tage nicht nachweisen kann, auf die Werktage zurück gerechnet wird. Und da gehen BAG und Polizei bzw. das Gericht (auch hier möge man mich nicht auf die Institution festnageln) wohl von 22Tagen aus die sie mit einem entsprechenden Straf oder Verwarnungsgeld belegen(oder wie auch immer unser Herr McFly es in seiner unendlichen Weisheit nennen wird). Das sind zumindest die Erzählungen mehrerer Kurier-Kollegen die sich seltsamerweise alle decken oder zumindest ähneln.
Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Sozialvorschriften sieht für jeden Tag, an dem die Aufzeichnungen nicht richtig oder nicht vollständig geführt wurden, folgendes Bußgeld vor, wenn eine Kontrolle dadurch nicht möglich ist: 150 Euro für den Fahrer und 300 Euro für den Unternehmer.
Das alles hat nur Gültigkeit für Verfehlungen nach der Fahrpersonalverordnung, für die auch der Fahrer mit in der Verantwortung steht. Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz oder Arbeitszeitrichtlinien hat alleine der Arbeitgeber zu verantworten und diese bedürfen hier deshalb nicht der näheren Erklärung.
Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigenPS: da fällt mir doch gerade ein. Transport von Gütern welcher nicht bezahlt wird nennt man doch auch Güterverkehr und dieser ist unentgeltlich. Aber ich nenne dafür gerne auch den korrekten Namen: Werksverkehr.
Werksverkehr definiert sich anders. Hier werden eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen transportiert, um es mal ganz kurz zu formulieren.
Gruß
McFly
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Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigenNa entschuldige Herr McFly, dass ich nicht ganz so bewandert bin wie du. Aber kannst du mir mal den gefallen tun und kritiken und das Audecken von Wissenslücken mal in einer weniger arroganten Art dar zu bieten?
Da wir aber hier nen Profi im Forum haben der immer gern alles genau macht, möge er uns nochmal erzählen, wie es denn genau von statten geht! Danke im Vorraus, dass iro Gnaden sich herab begeben um uns zu erleuchten.
PS: Man möge mir meinen Sarkasmus verzeihen aber bei fast jedem Kommentar den ich bisher von McFly gelesen habe, erkenne ich stets nur Arroganz die er aus seinem (durchaus) beachtlichen Wissen dieses Berufes bezieht. Ich kenne auch andere schlaue Menschen die es aber geschafft haben mit beiden Beinen auf dem Boden zu stehn, daher widert es mich einfach an wenn jemand so abhebt. Und nun möge er sich über mir auskotzen
Festzustellen ist allerdings, daß Fachwissen auf einem gewissen Niveau von unten betrachtet gern fälschlicherweise als Arroganz bezeichnet wird."Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
chinesisches Sprichwort
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unentgeldlicher güterverkehr, geht bis 7,49 tonnen.
wenn man seinen nachbar, seine verwandten, zum beispiel die möbel beim umzug fährt.
viele sagen hier auch Privatfahrten zu.
im kurierdienst wird dieses gerne angewandt, damit der fahrer seine lenk und ruhezeiten einhält.
im arbeitsvertrag seht dann, Arbeits -beginn -ende, sowie der ort ist standort des fahrzeuges,
(lassen wir mal die rechtmäßigkeit aussen vor.)
das heißt der fahrer fahrt seine tour unter einhaltung von der LuR. macht denn feierabend,
denn fährt er untengeltlich, mit den fahrzeug unter einer privat fahrt, vom letzten kunden. nach hause.
gerne auch als privatfahrt, untengeltlich, von zu hause, zum depo zum laden.
die schwarzen Arbeitgeber ziehen dann sogar noch was vom gehalt ab, weil man bekommt ja das fahrzeug mit nach hause.
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