Da kommt was auf die Arbeitgeber zu. Ab dem 1.8.2022 müssen die Arbeitsverträge auf den neuesten Stand gebracht werden. Dazu haben die Arbeitgeber einen Monat Zeit. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sogar nur 1 Woche. Erstmals kann bei Verstößen dagegen eine Geldbuße von bis zu 2000 Euro verhängt werden. Das ist für sich gesehen schon ein Novum. Bisher war es nur so, dass dem Arbeitgeber lediglich der erhobene Zeigefinger drohte, wenn er die wesentlichen Dinge nach dem Nachweisgesetz nicht zeitnah oder überhaupt ausgehändigt hat. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie über vorhersehbare und transparente Arbeitsbedingungen, die von der Bundesregierung auf den letzten Drücker hin noch ratifiziert wurde.
Wie schon geschrieben, betrifft es vor allem das Nachweisgesetz. Aber auch das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie die Gewerbeordnung sind betroffen. Hier einige interessante Auszüge aus diesem Gesetz.
Im Arbeitsvertrag muss künftig die exakte Kündigungsfrist genannt werden und das dazu einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigungsschutzklage. Dazu gehört auch die Nennung der 3-wöchigen Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage. Fehlt dieser Hinweis, wird die 3-wöchige Frist eventuell ausgesetzt. Ich kenne keinen Arbeitsvertrag, der diese Regelung enthält. Den wird es in Deutschland wohl auch nicht geben. Also liebe Arbeitgeber! Haltet euch ran und ändert das, sonst kostet es Bußgeld.
Festgehalten werden muss auch die Höhe der Lohnzahlung einschließlich der Überstunden, Zulagen und Sonderzahlungen, sowie Art und Fälligeit von deren Auszahlung.
Schriftlich fixiert werden müssen die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für die Schichtänderungen.
Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, falls diese vereinbart ist, müssen ebenfalls in den Arbeitsvertrag.
Darüber hinaus werden erweiterte Dokumentationspflichten für Sachverhalte eingeführt, bei denen die Mitarbeitenden länger als vier aufeinanderfolgende Wochen im Ausland arbeiten oder sich aufhalten.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ich muss mir das neue Gesetz auch erst in Ruhe zu Gemüte führen. Aber jetzt schon lässt sich sagen, dass die Position der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht sehr schlecht sein wird, wenn gegen die Bestimmungen des Nachweisgesetzes verstoßen wird. Es bleibt auch zu hoffen, das jetzt die Ära der mündlichen Arbeitsverträge vorbei ist. Übrigens bedeutet die Schiftform, dass die Bestimmungen des Nachweisgesetzes weiterhin physisch auf Papier mit Original-Unterschrift beigebracht werden müssen. Die digitale Schriftform ist auch weiterhin ausgeschlossen.
Gruß
McFly
Wie schon geschrieben, betrifft es vor allem das Nachweisgesetz. Aber auch das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie die Gewerbeordnung sind betroffen. Hier einige interessante Auszüge aus diesem Gesetz.
Im Arbeitsvertrag muss künftig die exakte Kündigungsfrist genannt werden und das dazu einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigungsschutzklage. Dazu gehört auch die Nennung der 3-wöchigen Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage. Fehlt dieser Hinweis, wird die 3-wöchige Frist eventuell ausgesetzt. Ich kenne keinen Arbeitsvertrag, der diese Regelung enthält. Den wird es in Deutschland wohl auch nicht geben. Also liebe Arbeitgeber! Haltet euch ran und ändert das, sonst kostet es Bußgeld.
Festgehalten werden muss auch die Höhe der Lohnzahlung einschließlich der Überstunden, Zulagen und Sonderzahlungen, sowie Art und Fälligeit von deren Auszahlung.
Schriftlich fixiert werden müssen die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für die Schichtänderungen.
Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, falls diese vereinbart ist, müssen ebenfalls in den Arbeitsvertrag.
Darüber hinaus werden erweiterte Dokumentationspflichten für Sachverhalte eingeführt, bei denen die Mitarbeitenden länger als vier aufeinanderfolgende Wochen im Ausland arbeiten oder sich aufhalten.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ich muss mir das neue Gesetz auch erst in Ruhe zu Gemüte führen. Aber jetzt schon lässt sich sagen, dass die Position der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht sehr schlecht sein wird, wenn gegen die Bestimmungen des Nachweisgesetzes verstoßen wird. Es bleibt auch zu hoffen, das jetzt die Ära der mündlichen Arbeitsverträge vorbei ist. Übrigens bedeutet die Schiftform, dass die Bestimmungen des Nachweisgesetzes weiterhin physisch auf Papier mit Original-Unterschrift beigebracht werden müssen. Die digitale Schriftform ist auch weiterhin ausgeschlossen.
Gruß
McFly
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