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Es werden neue Arbeitsverträge fällig

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  • Es werden neue Arbeitsverträge fällig

    Da kommt was auf die Arbeitgeber zu. Ab dem 1.8.2022 müssen die Arbeitsverträge auf den neuesten Stand gebracht werden. Dazu haben die Arbeitgeber einen Monat Zeit. Auf Verlangen des Arbeitnehmers sogar nur 1 Woche. Erstmals kann bei Verstößen dagegen eine Geldbuße von bis zu 2000 Euro verhängt werden. Das ist für sich gesehen schon ein Novum. Bisher war es nur so, dass dem Arbeitgeber lediglich der erhobene Zeigefinger drohte, wenn er die wesentlichen Dinge nach dem Nachweisgesetz nicht zeitnah oder überhaupt ausgehändigt hat. Grundlage hierfür ist die EU-Richtlinie über vorhersehbare und transparente Arbeitsbedingungen, die von der Bundesregierung auf den letzten Drücker hin noch ratifiziert wurde.
    Wie schon geschrieben, betrifft es vor allem das Nachweisgesetz. Aber auch das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie die Gewerbeordnung sind betroffen. Hier einige interessante Auszüge aus diesem Gesetz.

    Im Arbeitsvertrag muss künftig die exakte Kündigungsfrist genannt werden und das dazu einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigungsschutzklage. Dazu gehört auch die Nennung der 3-wöchigen Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage. Fehlt dieser Hinweis, wird die 3-wöchige Frist eventuell ausgesetzt. Ich kenne keinen Arbeitsvertrag, der diese Regelung enthält. Den wird es in Deutschland wohl auch nicht geben. Also liebe Arbeitgeber! Haltet euch ran und ändert das, sonst kostet es Bußgeld.

    Festgehalten werden muss auch die Höhe der Lohnzahlung einschließlich der Überstunden, Zulagen und Sonderzahlungen, sowie Art und Fälligeit von deren Auszahlung.

    Schriftlich fixiert werden müssen die vereinbarten Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für die Schichtänderungen.

    Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, falls diese vereinbart ist, müssen ebenfalls in den Arbeitsvertrag.

    Darüber hinaus werden erweiterte Dokumentationspflichten für Sachverhalte eingeführt, bei denen die Mitarbeitenden länger als vier aufeinanderfolgende Wochen im Ausland arbeiten oder sich aufhalten.

    Die Aufzählung ist nicht abschließend. Ich muss mir das neue Gesetz auch erst in Ruhe zu Gemüte führen. Aber jetzt schon lässt sich sagen, dass die Position der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht sehr schlecht sein wird, wenn gegen die Bestimmungen des Nachweisgesetzes verstoßen wird. Es bleibt auch zu hoffen, das jetzt die Ära der mündlichen Arbeitsverträge vorbei ist. Übrigens bedeutet die Schiftform, dass die Bestimmungen des Nachweisgesetzes weiterhin physisch auf Papier mit Original-Unterschrift beigebracht werden müssen. Die digitale Schriftform ist auch weiterhin ausgeschlossen.

    Gruß

    McFly

  • #2
    Mal zum besseren verständnis....klingt für den laien aweng abstrakt.....muß mir mein arbeitgeber jetzt einen neuen arbeitsvertrag präsentieren?

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    • #3
      Zitat von klausi Beitrag anzeigen
      Mal zum besseren verständnis....klingt für den laien aweng abstrakt.....muß mir mein arbeitgeber jetzt einen neuen arbeitsvertrag präsentieren?
      Entschuldige bitte. Dein Post ist mir durchgegangen. Ich antworte also besser spät als nie.

      Neue Arbeitsverträge müssen alle Kriterien beinhalten, die durch die neue Richtlinie vorgeschrieben sind. Ältere Arbeitsverträge müssen nur dann geändert werden, wenn der Arbeitnehmer das verlangt. Dann hat der Arbeitgeber 1 Woche dafür Zeit. Weigert er sich oder zögert er das hinaus, kostet das Bußgeld. So wie ich gelesen habe bis zu 2000 Euro.

      Und noch ein Wort zu den Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen. Die Richtlinie drückt den Arbeitgebern das auf´s Auge und bestimmt, dass die Zeit der Fortbildungsmaßnahme als Arbeitszeit gewertet wird. In Kollegenkreisen herrscht jetzt teilweise Euphorie, weil geglaubt wird, die Module müssten jetzt vom Arbeitsgeber bezahlt und während der Arbeitszeit abgehalten werden. Dem ist nicht so. Das Qualifikationsgesetz wurde nicht geändert. Ohne Änderung bleibt alles beim alten.

      Gruß

      McFly

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      • #4
        Es gibt mir bekannte Firmen (die ich ewig kenne und AN war und auch noch als Rentner bin) da werden alle Module, FS Verlängerung , Med Gutachten, ADR Schein schon lange gezahlt. Die aufzuwendende Zeit wird wie Arbeitsstunden gewertet und gezahlt.
        Was da jetzt an Arbeitsverträgen (die oben genannten Dinge stehn nicht im Vertrag, ist aber trotzdem so) geändert werden sollte ist mir nicht schlüssig.
        McFly, ich glaub Du kennst die Firma aus AC mit den weissen Actros/ TGX mit den blauen Trailern. ( nicht wenn U oder wenn was anderes an der Zugmaschine Seite steht, die haben nur den Trailer mit Auftrag)

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        • #5
          Mr.TGX

          Ein Beispiel hatte ich oben schon genannt. Wenn dein Chef dich kündigt, dann nimmst du das entweder hin oder du klagst dagegen. Wenn du klagen willst, hast du 3 Wochen Zeit, ab dem Zeitpunkt der Zustellung die Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Versäumst du die 3 Wochen auch nur um einen Tag, wird die Klage wegen Fristüberschreitung gleich abgewiesen, egal welche Gründe für die Kündigung maßgeblich waren.
          Das ist auch heute noch so. Geändert hat sich nur, dass diese 3-Wochen-Frist jetzt ausgesetzt wird, wenn der Arbeitgeber versäumt hat, im Arbeitsvertrag die korrekte Kündigungsfrist und den Ablauf des Verfahrens einer Kündigungsschutzklage festzuhalten. Der Arbeitgeber pinkelt sich also selber ans Bein, wenn er das nicht nachbessert.

          Und in deinem Fall könnte ja der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber die Module, den Führerschein usw. nicht mehr bezahlen will. Ohne schriftliche Bestätigung im Arbeitsvertrag hat der Fahrer dann das Nachsehen. Bei einer schriftlichen Fixierung sieht die Sache schon anders aus. Dann besteht eventuell ein Anrecht darauf.

          Gruß

          McFly

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