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Weihnachtsgeld?
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AW: Weihnachtsgeld?
Kommt wie immer darauf an. Hat er ohne Hinweis auf Widerrufbarkeit bezahlt, dann haben die MA Erfolg. Hat er den Widerruf beigefügt, dann haben die MA keine Chance. Eine andere Sache ist der Arbeitsvertrag. Wenn hier Weihnachtsgeld als Zahlung angegeben ist, dann müsste er wohl zahlen. Hier würde es wahrscheinlich Einzelklagen geben. Anstatt Klage wäre wohl Reden besser....Nicht mehr aktiv
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AW: Weihnachtsgeld?
Wenn Weihnachtsgeld über mehrere Jahre gezahlt wurde muss es normalerweise weiter bezahlt werden. Es sei denn es liegen finanzielle Probleme der Firma vor. Bin mir nicht sicher aber hab mal sowas irgendwo gehört. Hätte damit nie was am Hut. In meiner alten Firma gab es immer Weihnachtsgeschenke in anderer Form.Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)
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AW: Weihnachtsgeld?
Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigenWenn Weihnachtsgeld über mehrere Jahre gezahlt wurde muss es normalerweise weiter bezahlt werden. Es sei denn es liegen finanzielle Probleme der Firma vor...
Sehe ich ähnlich...
Gruß!
M.P.U"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
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AW: Weihnachtsgeld?
Ich glaube es gibt keinen grundsätzlichen anspruch auf weihnachtsgeld. Auch nicht aus gewohnheit. Es sei denn, es ist im arbeitsvertrag geregelt. Selbiges bezieht sich auch auf urlaubsgeld. Aber wirklich ahnung hab ich davon nicht. Und weihnachtsgeld hab ich auch nicht.
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AW: Weihnachtsgeld?
Ist zwar ne freiwillige zusatzleistung dennoch besteht ein Anspruch (gewohnheitsrecht).
Entscheidend ist, das es die letzten Jahre durchgängig bezahlt wurde.Zuletzt geändert von Tim; 11.12.2018, 20:03.
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AW: Weihnachtsgeld?
Als ich vor Jahren das letzte Mal Weihnachtsgeld bekommen habe, stand im AV drin das es sich um eine freiwillige, jederzeit kündbare Leistung handelt.
Als genau dieses passierte, hat ein Kollege geklagt und verloren. Eben wegen genau diesem HInweis....
Daher meine Meinung: Kommt darauf an was im AV oder sonstigen Vereinbarungen steht oder eben nicht.Gruß Kai
Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß
Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)
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AW: Weihnachtsgeld?
Wenn ein Arbeitgeber 3 mal hintereinander Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt gezahlt hat, nennt man das "betriebliche Übung". Dann muss das Weihnachtsgeld auch weiterhin gezahlt werden. Es muss auch gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber finanzielle Schwierigkeiten hätte.
Eine "Betriebliche Übung" liegt nur dann nicht vor, wenn das Weihnachtsgeld in den Jahren vorher in unterschiedlicher Höhe gezahlt wurde, d.h. mal mehr und mal weniger. Man könnte es auch so ausdrücken, dass der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld bezüglich der Höhe nach Lust und Laune gezahlt hat.
Viele Grüße
Ramaanda
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AW: Weihnachtsgeld?
Danke Ramaanda, dabei würde mich jetzt interessieren,
wie hoch die Differenz zwischen den vergangenheitlich
in unterschiedlicher Höhe gezahlten Weihnachtsgelder
durch den Arbeitgeber tatsächlich sein muss,
damit die Zahlungen vor Gericht NICHT als "betriebliche Übung"
anzuerkennen sind.
Reicht da der Unterschied von +/- 1 Euro zwischen den Jahren aus,
oder müssen die Zahlungs-Schwankungen größer sein?
Wenn ja von welchem (gesetzl.) Differenz-Mindestbetrag reden wir?
Gruß!
M.P.U"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
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AW: Weihnachtsgeld?
Zitat von klausi Beitrag anzeigenBin gespannt wie lange uns unser forumseigener gewerkschaftsbonze jetzt schmoren läßt. Der hockt vor dem rechner und feixt....oder andreas???
Wie hoch die Schwankungen sein müssen um den Anspruch zu verwehren weis ich leider auch nicht. Aber 1 oder 2 Euro sind es sicher nicht.
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AW: Weihnachtsgeld?
Es gibt auf deren Homepage die Auflösung:
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AW: Weihnachtsgeld?
Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
Wie hoch die Schwankungen sein müssen um den Anspruch zu verwehren weis ich leider auch nicht. Aber 1 oder 2 Euro sind es sicher nicht.
Viele Grüße
Ramaanda
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