Ich habe es an anderer Stelle gelesen hier im Forum und möchte den Kollegen nicht bloßstellen. Deshalb poste ich hier einen Bericht zum Thema Jahresurlaub und Urlaubsanspruch.
Urlaub? Muss nicht sein
Jeder Dritte lässt Urlaub verfallen. Dabei haben Arbeitnehmer ein Recht auf Erholung. Manchmal weigern sich Mitarbeiter jedoch, die freien Tage zu nehmen.
Zur Sommerferienzeit hat nur ein kleiner Teil aller Beschäftigten seinen Urlaubsanspruch bereits vollständig genommen. Mehr noch: Jeder Dritte lässt einen Teil seines Urlaubs jedes Jahr verfallen. Das stellte sich kürzlich bei einer Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) heraus. Laut der Studie sind es vor allem die Beschäftigten in der Reinigungs- und Baubranche, die ihren Urlaub nicht nehmen. In diesen Branchen lässt jeder Zweite Urlaubstage verfallen. Gewerkschaften vermuten, dass dies mit den prekären Arbeitsverhältnissen zu tun hat – immerhin ist der Anteil der befristeten Verträge in diesen Branchen überdurchschnittlich hoch. Viele fürchten offenbar, ihren Job zu verlieren, wenn sie auf den vorgeschriebenen Urlaub bestehen.
Sehr hoch ist auch der Anteil der Arbeitnehmer, die im Urlaub arbeiten oder zumindest für den Chef und Kollegen erreichbar sind. Nach einer Studie des Branchenverbands Bitkom geben 67 Prozent der Berufstätigen an, zumindest zeitweilig den Urlaub für Jobangelegenheiten zu unterbrechen. Je jünger, desto häufiger wird auch in der Freizeit gearbeitet: Während jeder Zweite im Alter von bis zu 29 Jahren im Urlaub ans Handy geht oder Emails beantwortet (oder diese sogar ohne Anweisung regelmäßig abruft und beantwortet), ist nur jeder vierte der 30- bis 64-Jährigen im Urlaub für Jobangelegenheiten ansprechbar.
Die Unterbrechungen sind meist nur kurz: Zumeist werden die Urlauber wegen kurzen Rückfragen von den Kollegen angerufen. Häufig werden auch Mails, Messenger-Nachrichten und SMS verschickt. Nur selten werden die Urlauber zurück an den Arbeitsplatz zitiert. Und nur ein Fünftel der Befragten in der Bitkom-Studie gab an, dass sich der Vorgesetzte höchstselbst meldete.
Offenbar setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass Beschäftigte im Urlaub tatsächlich Abstand zur Arbeit brauchen. Der Branchenverband untersucht seit mehreren Jahren, wie sich die Erreichbarkeit von Beschäftigten im Urlaub entwickelt. Waren es vor zwei Jahren noch fast Dreiviertel der Arbeitnehmer, die ihren Urlaub für Arbeit unterbrachen, ist die Zahl heute mit zwei Dritteln kleiner, wenn auch immer noch hoch. Gleichbleibend hoch scheint den Bitkom-Untersuchungen zufolge aber die Bereitschaft bei Arbeitnehmern, auf Erholung zu verzichten.
Automatisch gelöschte Emails
Einige Unternehmen steuern hier aktiv gegen und haben etwa – wie mehrere Konzerne in der Automobilindustrie – technische Lösungen implementiert, die zur Selbstdisziplinierung beitragen. Als erstes Unternehmen in Deutschland führte Volkswagen 2011 eine betriebliche Regelung ein, wonach sich eine halbe Stunde nach Ende der Arbeitszeit die Weiterleitungen vom Mailserver auf die Diensthandys der Beschäftigten abschaltete und erste eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn am nächsten Tag oder nach dem Wochenende wieder einschaltete. Auf diese Weise kamen die Beschäftigten gar nicht erst auf die Idee, auch in ihrer Freizeit die dienstlichen Mails abzurufen. Es kamen schlicht keine durch.
Mittlerweile sind solche Tools in vielen größeren Unternehmen Standard geworden. Es gibt sogar erste Systeme, die Mails und betriebsinterne Chatnachrichten im Urlaub löschen – der Absender erhält dann eine Mitteilung, dass der Empfänger abwesend ist und er bekommt meist auch einen Ansprechpartner für sein Anliegen genannt und natürlich auch, wann der Empfänger wieder erreichbar ist. Die Nachricht aber verschwindet ganz. Das verhindert, dass Beschäftigte nach ihrer Rückkehr sich durch unzählige Nachrichten klicken müssen. Eine Umfrage der Beratung Bain & Company hat gezeigt, dass allein Führungskräfte im Schnitt 85 Mails am Tag erhalten – im Schnitt 30.000 Nachrichten im Jahr.
Der Chef ist in der Fürsorgepflicht
Arbeitsmedizinisch ist es längst bewiesen, dass allein das Wissen, sich nach seinem Urlaub durch unzählige unbeantwortete Anfragen arbeiten zu müssen, ein erheblicher Stressor sein kann. Ebenso ist bekannt, dass Menschen gedanklich wie körperlich von ihrer Arbeit abschalten müssen, um dauerhaft psychisch und physisch fit für die Arbeit sein zu können. Vor allem in einer Gesellschaft, in der immer mehr Menschen Wissensarbeiter sind und länger arbeiten können und auch wollen. Noch wichtiger sind Ruhephasen für Menschen, die körperlich tätig sind. Nicht umsonst ist der Anteil an Frührentnern in körperlich belastenden Berufen deutlich höher als in Wissensberufen.
Arbeitgeber sind übrigens in der Fürsorgepflicht, wenn Beschäftigte ihren Urlaub nicht nehmen. Theoretisch können sie urlaubsunwillige Beschäftigte tatsächlich verpflichten, sich jetzt endlich zu erholen. Gibt es im Betrieb eine Mitarbeitervertretung, hat auch diese mit darauf zu achten, dass die Kollegen sich nicht krank arbeiten. Einen Zwangsurlaub anordnen, das geht allerdings nicht so einfach, denn die Rechtsprechung ist uneindeutig. Während das Landesarbeitsgericht München 2014 ebenso wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2015 zu dem Urteil kamen, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Beschäftigte ihren Urlaub nehmen, gibt es ältere Urteile vom Bundesarbeitsgericht, wonach es durchaus zulässig ist, wenn Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch verfallen lassen.
Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes steht, verfallen Urlaubsansprüche in der Regel mit dem neuen Kalenderjahr. Nur wenn der Erholungsurlaub aus betrieblichen Gründen nicht im alten Jahr genommen werden konnte, kann er noch bis zum 31. März des Folgejahres angetreten werden – sofern der Beschäftigte nicht aus Krankheitsgründen daran gehindert ist.
Der Bericht geht unter diesem Link http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...srecht/seite-2 weiter.
Die Quelle: http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...r-arbeitsrecht
Urlaub? Muss nicht sein
Jeder Dritte lässt Urlaub verfallen. Dabei haben Arbeitnehmer ein Recht auf Erholung. Manchmal weigern sich Mitarbeiter jedoch, die freien Tage zu nehmen.
Zur Sommerferienzeit hat nur ein kleiner Teil aller Beschäftigten seinen Urlaubsanspruch bereits vollständig genommen. Mehr noch: Jeder Dritte lässt einen Teil seines Urlaubs jedes Jahr verfallen. Das stellte sich kürzlich bei einer Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) heraus. Laut der Studie sind es vor allem die Beschäftigten in der Reinigungs- und Baubranche, die ihren Urlaub nicht nehmen. In diesen Branchen lässt jeder Zweite Urlaubstage verfallen. Gewerkschaften vermuten, dass dies mit den prekären Arbeitsverhältnissen zu tun hat – immerhin ist der Anteil der befristeten Verträge in diesen Branchen überdurchschnittlich hoch. Viele fürchten offenbar, ihren Job zu verlieren, wenn sie auf den vorgeschriebenen Urlaub bestehen.
Sehr hoch ist auch der Anteil der Arbeitnehmer, die im Urlaub arbeiten oder zumindest für den Chef und Kollegen erreichbar sind. Nach einer Studie des Branchenverbands Bitkom geben 67 Prozent der Berufstätigen an, zumindest zeitweilig den Urlaub für Jobangelegenheiten zu unterbrechen. Je jünger, desto häufiger wird auch in der Freizeit gearbeitet: Während jeder Zweite im Alter von bis zu 29 Jahren im Urlaub ans Handy geht oder Emails beantwortet (oder diese sogar ohne Anweisung regelmäßig abruft und beantwortet), ist nur jeder vierte der 30- bis 64-Jährigen im Urlaub für Jobangelegenheiten ansprechbar.
Die Unterbrechungen sind meist nur kurz: Zumeist werden die Urlauber wegen kurzen Rückfragen von den Kollegen angerufen. Häufig werden auch Mails, Messenger-Nachrichten und SMS verschickt. Nur selten werden die Urlauber zurück an den Arbeitsplatz zitiert. Und nur ein Fünftel der Befragten in der Bitkom-Studie gab an, dass sich der Vorgesetzte höchstselbst meldete.
Offenbar setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass Beschäftigte im Urlaub tatsächlich Abstand zur Arbeit brauchen. Der Branchenverband untersucht seit mehreren Jahren, wie sich die Erreichbarkeit von Beschäftigten im Urlaub entwickelt. Waren es vor zwei Jahren noch fast Dreiviertel der Arbeitnehmer, die ihren Urlaub für Arbeit unterbrachen, ist die Zahl heute mit zwei Dritteln kleiner, wenn auch immer noch hoch. Gleichbleibend hoch scheint den Bitkom-Untersuchungen zufolge aber die Bereitschaft bei Arbeitnehmern, auf Erholung zu verzichten.
Automatisch gelöschte Emails
Einige Unternehmen steuern hier aktiv gegen und haben etwa – wie mehrere Konzerne in der Automobilindustrie – technische Lösungen implementiert, die zur Selbstdisziplinierung beitragen. Als erstes Unternehmen in Deutschland führte Volkswagen 2011 eine betriebliche Regelung ein, wonach sich eine halbe Stunde nach Ende der Arbeitszeit die Weiterleitungen vom Mailserver auf die Diensthandys der Beschäftigten abschaltete und erste eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn am nächsten Tag oder nach dem Wochenende wieder einschaltete. Auf diese Weise kamen die Beschäftigten gar nicht erst auf die Idee, auch in ihrer Freizeit die dienstlichen Mails abzurufen. Es kamen schlicht keine durch.
Mittlerweile sind solche Tools in vielen größeren Unternehmen Standard geworden. Es gibt sogar erste Systeme, die Mails und betriebsinterne Chatnachrichten im Urlaub löschen – der Absender erhält dann eine Mitteilung, dass der Empfänger abwesend ist und er bekommt meist auch einen Ansprechpartner für sein Anliegen genannt und natürlich auch, wann der Empfänger wieder erreichbar ist. Die Nachricht aber verschwindet ganz. Das verhindert, dass Beschäftigte nach ihrer Rückkehr sich durch unzählige Nachrichten klicken müssen. Eine Umfrage der Beratung Bain & Company hat gezeigt, dass allein Führungskräfte im Schnitt 85 Mails am Tag erhalten – im Schnitt 30.000 Nachrichten im Jahr.
Der Chef ist in der Fürsorgepflicht
Arbeitsmedizinisch ist es längst bewiesen, dass allein das Wissen, sich nach seinem Urlaub durch unzählige unbeantwortete Anfragen arbeiten zu müssen, ein erheblicher Stressor sein kann. Ebenso ist bekannt, dass Menschen gedanklich wie körperlich von ihrer Arbeit abschalten müssen, um dauerhaft psychisch und physisch fit für die Arbeit sein zu können. Vor allem in einer Gesellschaft, in der immer mehr Menschen Wissensarbeiter sind und länger arbeiten können und auch wollen. Noch wichtiger sind Ruhephasen für Menschen, die körperlich tätig sind. Nicht umsonst ist der Anteil an Frührentnern in körperlich belastenden Berufen deutlich höher als in Wissensberufen.
Arbeitgeber sind übrigens in der Fürsorgepflicht, wenn Beschäftigte ihren Urlaub nicht nehmen. Theoretisch können sie urlaubsunwillige Beschäftigte tatsächlich verpflichten, sich jetzt endlich zu erholen. Gibt es im Betrieb eine Mitarbeitervertretung, hat auch diese mit darauf zu achten, dass die Kollegen sich nicht krank arbeiten. Einen Zwangsurlaub anordnen, das geht allerdings nicht so einfach, denn die Rechtsprechung ist uneindeutig. Während das Landesarbeitsgericht München 2014 ebenso wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 2015 zu dem Urteil kamen, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass Beschäftigte ihren Urlaub nehmen, gibt es ältere Urteile vom Bundesarbeitsgericht, wonach es durchaus zulässig ist, wenn Arbeitnehmer ihren Urlaubsanspruch verfallen lassen.
Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes steht, verfallen Urlaubsansprüche in der Regel mit dem neuen Kalenderjahr. Nur wenn der Erholungsurlaub aus betrieblichen Gründen nicht im alten Jahr genommen werden konnte, kann er noch bis zum 31. März des Folgejahres angetreten werden – sofern der Beschäftigte nicht aus Krankheitsgründen daran gehindert ist.
Der Bericht geht unter diesem Link http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...srecht/seite-2 weiter.
Die Quelle: http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...r-arbeitsrecht
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