Die EU-Kommission hat der Republik Österreich die beim EuGH eingebrachte Klage wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestellt. Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) kündigte am Sonntag in einer Aussendung erneut an, nur eine "Mindestumsetzung der Richtlinie" anzustreben. Bereits nach dem Urteil des EuGH vom Februar wurde eine Gruppe unabhängiger Experten beauftragt, einen Gesetzesentwurf zu erstellen.
Der Entwurf soll allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden. In der ExpertInnen-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-, Datenschutz- und Strafrechtsexperten, sondern auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betonte die Ministerin.
Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss", so Bures. Daher will die Ministerin nur eine "Mindestumsetzung der EU-Richtlinie", also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten. Die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6 Monaten bis 2 Jahren vor.
Was haltet ihr davon?
Quelle: DER STANDARD
Der Entwurf soll allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards und Erfordernissen gerecht werden. In der ExpertInnen-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind nicht nur Grundrechts-, Datenschutz- und Strafrechtsexperten, sondern auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. "Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betonte die Ministerin.
Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne, dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt, seien höchste datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards "ein absolutes Muss", so Bures. Daher will die Ministerin nur eine "Mindestumsetzung der EU-Richtlinie", also eine maximal sechsmonatige Speicherdauer der Daten. Die EU-Richtlinie sieht eine Bandbreite von 6 Monaten bis 2 Jahren vor.
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