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Neues Fremdenrecht: Polizei darf in Wohnung

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  • Neues Fremdenrecht: Polizei darf in Wohnung

    Die Verschärfung des Fremdenrechts sorgt für weitere Aufregung. Innenministerin Maria Fekter will der Exekutive bei (Haus-)Durchsuchungen mehr Befugnisse einräumen. Es fehlt noch die Zustimmung im Parlament.

    Wien. Die Verschärfung des Fremdenrechts birgt weiteren Zündstoff. Nach der Einigung in der Regierung über Entschärfungen bei der Schubhaft für Kinder und der Aufenthaltspflicht bis zu sieben Tagen für Asylwerber in Erstaufnahmezentren sorgen noch zwei Bestimmungen in der Gesetzesvorlage von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) für Aufregung. Diese räumen der Polizei die Ermächtigung zu (Haus-)Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung ein, wenn darin illegale Ausländer vermutet werden. Das wäre überdies künftig bereits der Fall, wenn angenommen werden kann, dass mindestens ein Fremder – nicht wie bisher fünf – im Raum sind.


    In einem Hearing mit Experten im Innenausschuss des Parlaments werden auch Dienstag diese beiden kaum beachteten Verschärfungen, die auf Regierungsebene mit der SPÖ akkordiert sind, zur Sprache kommen. Im SPÖ-Parlamentsklub bekräftigt die oberösterreichische Abgeordnete Sonja Ablinger, die schon früheren Verschärfungen im Asyl- und Fremdenrecht kritisch gegenüberstand, wegen dieser Änderungen in Paragraf 36 massive Bedenken. „Ich finde das einfach unmöglich“, erklärt sie der „Presse“.
    Innenressort: Änderung möglich

    Im Büro von Innenministerin Maria Fekter heißt es zur Änderung, diese solle eine Verbesserung im Vollzug des Fremdenrechts bringen. Eine Korrektur der strittigen Passagen wurde auf Anfrage der „Presse“ im Innenressort „nicht ausgeschlossen“. Der Beschluss im Nationalrat ist für Ende April vorgesehen.
    In Paragraf 36 wird in der Gesetzesvorlage ein neuer Absatz 1 a eingefügt: „Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Behältnisse, auch wenn sich diese in Räumen befinden, zu öffnen und unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Z 2, 3 oder 4 zu durchsuchen.“ Das bedeutet, die Polizei darf Grundstücke, Räume, Arbeitsstätten, aber auch Lkw durchsuchen, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen die Annahme gerechtfertigt erscheint, dass darin mindestens ein Fremder ist, der sich illegal in Österreich aufhält. Bisher galt dies bei „mindestens fünf Fremden“, um das Schlepperunwesen zu bekämpfen. Aus einem Betretungsrecht wurde ein Durchsuchungsrecht. In den Gesetzeserläuterungen wird dies mit mehr „Effektivität des fremdenpolizeilichen Vollzugs“ begründet.


    Quelle: Die Presse
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    finde ich schon bedenklich das man die Wohnung stürmen darf nur weil man glaubt da könnten illegale Asylbewerber drin sein.
    Aber in den USA gibt es doch die bounty hunter die mehr rechte haben als die Polizei oder?
    Gruss Frank

    Meine :15_2_138[1]: warten auf mich. Zuhause ist es am schönsten


    PS: Wenn Ihr einen Tankwagenfahrer rennen seht, versucht ihn einzuholen.

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