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Polen: Entsenderegelung wird dem EU-Recht angepasst

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  • Polen: Entsenderegelung wird dem EU-Recht angepasst

    Die Vorschriften des EU-Mobilitätspakts müssen ins polnische Recht übernommen werden

    Polen plant Änderungen bei den Entsende-Regelungen für Lkw-Fahrer im Straßentransport. Hauptziel ist es, die Vorschriften des EU-Mobilitätspakets in das polnische Recht einzubinden. Dazu ist Warschau laut EU-Vorschriften in diesem Jahr verpflichtet. Im Ergebnis werden einheimische und internationale Speditionen, die nach Polen oder nur durch das Land fahren, mit neuen Rechten und Pflichten zu tun haben. So sollen in Zukunft Lkw-Fahrer, die Polen nur als reines Transitland benutzen, nicht mehr als Entsendete behandelt werden. Dasselbe wird unter bestimmten Bedingungen auch für bilaterale Lieferungen gelten, also aus einem beliebigen Land nach Polen und zurück. Auch werden Begriffe wie „Transit“, „Kabotage“, „bilateraler Gütertransport“ und andere neu und präziser definiert. Das neue Recht soll innerhalb weniger Monate in Kraft treten.

    Mindestlohn und Rechte der Fahrer: Der Mobilitätspakt wird über die EU hinaus umgesetzt

    Die Entsenderegelung im EU-Mobilitätspakt sieht vor, dass Spediteure eines EU-Landes, die ihre Fahrer in ein anderes Mitgliedsland schicken, um dort Aufträge auszuführen (Kabotage), für die Dauer des Auftrags ihren Fahrern die in diesem Land üblichen Rechte und Löhne gewähren müssen – besonders was den jeweiligen Mindestlohn und die Ruhezeiten angeht. Auch Nicht-Mitgliedsstaaten der EU wie Norwegen schließen sich aktuell dem Mobilitätspakt an, was wiederum Transporteuren aus Ländern mit niedrigeren Arbeitskosten zu schaffen macht, die bisher durch ihren Preis- und Kostenvorteil besonders konkurrenzfähig waren.





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