Ungarn
Sonntag 01. November (Allerheiligen)
Generelles Fahrverbot vom samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 22:00 bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 22:00 Uhr für alle Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf allen Straßen.
Während der Winterzeit vom 4. November bis zum 1. März gilt das oben angegebene Fahrverbot NICHT für Fahrzeuge mit Euro 3-Standard und besser im internationalen Verkehr.
Tschechien
Dienstag 17. November 2015
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 22:00 Uhr für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen, internationalen Straßen und Nationalstraßen 1. Ordnung.
Polen
Sonntag 01. November 2015
Mittwoch 11. November 2015
Für Lkw über 12 t zulässigem Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot am Vortag eines Feiertages von 18:00 bis 22:00 Uhr (ausgenommen der 24. und 31. Dezember) sowie an den Feiertagen von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Slowakei
Sonntag 01. November 2015
Dienstag 17. November 2015
Fahrverbot an Sonntagen und an Feiertagen von 00:00 bis 22:00 für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Lkw über 3,5 t mit Anhänger auf Autobahnen, internationalen Straßen und nationalen Straßen 1. Ranges.
Bulgarien
Sonntag 01. November 2015
Es besteht kein allgemeines Fahrverbot für internationale Transporte. Es gibt jedoch regionale Fahrverbote:
Rumänien
Montag 30. November 2015
Diverse Fahrverbote für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht an allen Feiertagen sowie an Freitagen, Samstagen und Sonntagen vom 1. Juli bis 31. August 2015 auf bestimmten Streckenabschnitten auf A2 (über 3,5 t), DN 7, DN 39, DN 22 C.
Ganzjähriges Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf der Nationalstraße DN 1 (E 60) auf den Abschnitten Otopeni – Ploiesti und Ploiesti – Brasov jeweils in beiden Richtungen:
- von montags bis donnerstags, jeweils von 06:00 bis 22:00 Uhr
- freitags, samstags und sonntags, jeweils von 00:00 bis 24:00 Uhr
Sollte es in diesen Ländern ein Sonntagsfahrverbot gelten, bleiben sie davon unberührt!!
Sonntag 01. November (Allerheiligen)
Generelles Fahrverbot vom samstags oder dem Vortag eines Feiertages ab 22:00 bis sonntags oder dem Feiertag selbst um 22:00 Uhr für alle Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf allen Straßen.
Während der Winterzeit vom 4. November bis zum 1. März gilt das oben angegebene Fahrverbot NICHT für Fahrzeuge mit Euro 3-Standard und besser im internationalen Verkehr.
Tschechien
Dienstag 17. November 2015
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 22:00 Uhr für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf Autobahnen, internationalen Straßen und Nationalstraßen 1. Ordnung.
Polen
Sonntag 01. November 2015
Mittwoch 11. November 2015
Für Lkw über 12 t zulässigem Gesamtgewicht gilt auf dem gesamten Straßennetz ein Fahrverbot am Vortag eines Feiertages von 18:00 bis 22:00 Uhr (ausgenommen der 24. und 31. Dezember) sowie an den Feiertagen von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Slowakei
Sonntag 01. November 2015
Dienstag 17. November 2015
Fahrverbot an Sonntagen und an Feiertagen von 00:00 bis 22:00 für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie Lkw über 3,5 t mit Anhänger auf Autobahnen, internationalen Straßen und nationalen Straßen 1. Ranges.
Bulgarien
Sonntag 01. November 2015
Es besteht kein allgemeines Fahrverbot für internationale Transporte. Es gibt jedoch regionale Fahrverbote:
Rumänien
Montag 30. November 2015
Diverse Fahrverbote für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht an allen Feiertagen sowie an Freitagen, Samstagen und Sonntagen vom 1. Juli bis 31. August 2015 auf bestimmten Streckenabschnitten auf A2 (über 3,5 t), DN 7, DN 39, DN 22 C.
Ganzjähriges Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf der Nationalstraße DN 1 (E 60) auf den Abschnitten Otopeni – Ploiesti und Ploiesti – Brasov jeweils in beiden Richtungen:
- von montags bis donnerstags, jeweils von 06:00 bis 22:00 Uhr
- freitags, samstags und sonntags, jeweils von 00:00 bis 24:00 Uhr
Sollte es in diesen Ländern ein Sonntagsfahrverbot gelten, bleiben sie davon unberührt!!