Fahrverbote gelten für LKWs und Fahrzeugkombinationen miteinem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7, 5 t auf Autobahnen, Fernstraßen und Hauptstraßen(Klasse 1) an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 13h00 bis 22h00.
Temporäre Einschränkungen und Fahrverbote im Sommer für LKWs und Fahrzeugkombinationen mit einemzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7, 5 t auf Autobahnen, Fernstraßen und Hauptstraßen (Klasse 1) in der Zeit vom 1Juli bis 31 August (Ferienfahrverbot)
· freitags von 17: 00bis 21: 00;
· Samstags von 07h 00bis 13h 00;
· an Sonn- undFeiertagen ab 13: 00 bis 22: 00
Spezielle Verbote für spezielle Kraftfahrzeuge undKarren, deren Breite 0,60 m überschreitet auf 1. Klasse Straßen außerhalb geschlossenerOrtschaften in der Zeit vom 15 April bis30 September
· am Freitag und amVortag eines Feiertags von 15h 00 bis21h 00;
· am Samstag und am ersten Tag von aufeinanderfolgenden Feiertagen von 07h 00 bis 11h 00;
· Sonntags und am letzten Tag von aufeinanderfolgenden Feiertagenvon 15h 00 bis 21h 00
Ausnahmen:
· Fahrzeuge im kombinierten Verkehr vom Empfänger zum Absender bzw. zur nächstenLadestelle oder zur nächsten Entladestelle
- Fahrzeuge für saisonalen landwirtschaftlichen Transporte;
- Fahrzeuge, die für den Bau, die Wartung oder die Reparatur von Straßenverwendet werden;
- Fahrzeuge für den Transport verderblicher Güter nachATP-Bestimmungen, sofern die Waren mehr als die Hälfte der Ladekapazität desFahrzeugs betragen;
- Fahrzeuge, für den Transport von Vieh;
- Fahrzeuge, fürden Transport von Brennstoff für den kontinuierlichen Betrieb von Tankstellen;
- Fahrzeuge für das Laden oder Entladen von Flugzeugen, Schiffen oder Zügen biszu einer Entfernung von 100km;
- Fahrzeuge zur Beförderung von Post Fracht;
-leere Fahrzeuge, die in Zusammenhang mit Beförderungen, in den vorher genannten Punkten reisen;
- Fahrzeuge, die im Falle einer Naturkatastrophe erforderlich sind;
- Fahrzeugeder Streitkräfte, der Polizei und der Feuerwehr ;
- Fahrzeuge zurBeförderung von chemischer Stoffen, die anfällig für Temperaturschwankungenoder Kristallisation sind
- Fahrschulfahrzeuge
Feiertage in Tschechien
In Tschechien gibt es jedes Jahr zwölf staatliche (staatlichanerkannte) Feiertage, sie gelten in allen Regionen:
1. Januar – Neujahr, Tag der Erneuerung des selbständigentschechischen Staats
21.April - Ostermontag
1. Mai - Tag derArbeit
8. Mai – Tag desSieges (Ende des Zweiten Weltkriegs)
5. Juli - Tag derSlawenapostel Kyrill und Method
6. Juli – Jan Hus-Tag
28. September - Tagder tschechischen Staatlichkeit
28. Oktober - Tag derEntstehung des selbständigen tschechoslowakischen Staates (1918)
17. November - Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie
24. Dezember –Heiligabend
25. Dezember – 1. Weihnachtsfeiertag
26. Dezember – 2.Weihnachtsfeiertag
Alle Angaben ohne Gewähr
Temporäre Einschränkungen und Fahrverbote im Sommer für LKWs und Fahrzeugkombinationen mit einemzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7, 5 t auf Autobahnen, Fernstraßen und Hauptstraßen (Klasse 1) in der Zeit vom 1Juli bis 31 August (Ferienfahrverbot)
· freitags von 17: 00bis 21: 00;
· Samstags von 07h 00bis 13h 00;
· an Sonn- undFeiertagen ab 13: 00 bis 22: 00
Spezielle Verbote für spezielle Kraftfahrzeuge undKarren, deren Breite 0,60 m überschreitet auf 1. Klasse Straßen außerhalb geschlossenerOrtschaften in der Zeit vom 15 April bis30 September
· am Freitag und amVortag eines Feiertags von 15h 00 bis21h 00;
· am Samstag und am ersten Tag von aufeinanderfolgenden Feiertagen von 07h 00 bis 11h 00;
· Sonntags und am letzten Tag von aufeinanderfolgenden Feiertagenvon 15h 00 bis 21h 00
Ausnahmen:
· Fahrzeuge im kombinierten Verkehr vom Empfänger zum Absender bzw. zur nächstenLadestelle oder zur nächsten Entladestelle
- Fahrzeuge für saisonalen landwirtschaftlichen Transporte;
- Fahrzeuge, die für den Bau, die Wartung oder die Reparatur von Straßenverwendet werden;
- Fahrzeuge für den Transport verderblicher Güter nachATP-Bestimmungen, sofern die Waren mehr als die Hälfte der Ladekapazität desFahrzeugs betragen;
- Fahrzeuge, für den Transport von Vieh;
- Fahrzeuge, fürden Transport von Brennstoff für den kontinuierlichen Betrieb von Tankstellen;
- Fahrzeuge für das Laden oder Entladen von Flugzeugen, Schiffen oder Zügen biszu einer Entfernung von 100km;
- Fahrzeuge zur Beförderung von Post Fracht;
-leere Fahrzeuge, die in Zusammenhang mit Beförderungen, in den vorher genannten Punkten reisen;
- Fahrzeuge, die im Falle einer Naturkatastrophe erforderlich sind;
- Fahrzeugeder Streitkräfte, der Polizei und der Feuerwehr ;
- Fahrzeuge zurBeförderung von chemischer Stoffen, die anfällig für Temperaturschwankungenoder Kristallisation sind
- Fahrschulfahrzeuge
Feiertage in Tschechien
In Tschechien gibt es jedes Jahr zwölf staatliche (staatlichanerkannte) Feiertage, sie gelten in allen Regionen:
1. Januar – Neujahr, Tag der Erneuerung des selbständigentschechischen Staats
21.April - Ostermontag
1. Mai - Tag derArbeit
8. Mai – Tag desSieges (Ende des Zweiten Weltkriegs)
5. Juli - Tag derSlawenapostel Kyrill und Method
6. Juli – Jan Hus-Tag
28. September - Tagder tschechischen Staatlichkeit
28. Oktober - Tag derEntstehung des selbständigen tschechoslowakischen Staates (1918)
17. November - Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie
24. Dezember –Heiligabend
25. Dezember – 1. Weihnachtsfeiertag
26. Dezember – 2.Weihnachtsfeiertag
Alle Angaben ohne Gewähr