Die Fahrverbote gelten für alle Fahrzeuge ab 7,5t auf dem gesamten Strassennetz in der Zeit von
Samstag, 22:00 Uhr, bis Sonntag, 22:00 Uhr;
ebenso vom Vortag eines Feiertags, 22:00 Uhr, bis zum Feiertag, 22:00 Uhr
Feiertage mit Fahrverbot :
1. Januar, 15. März (Nationalfeiertag), Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, 20. August (Nationalfeiertag), 23. Oktober (Nationalfeiertag), 25. und 26.Dezember
Ausgenommen von den Fahrverboten sind u.a. Beförderungen von lebenden Tieren und verderblichen Gütern sowie Fahrzeuge ohne Ladung auf dem Weg von der Grenze zum Beladeort in Ungarn. Dies muss durch entsprechende Papiere nachgewiesen werden.
Fahrverbote während der Hauptreisezeit vom 1. Juli bis 31. August
Samstags von 15:00 bis 22:00 Uhr; dadurch durchgehendes Fahrverbot von Samstag, 15:00 Uhr, bis Sonntag, 22:00 Uhr (s.o.)
Am Stephanstag (20. August) von 08:00 bis 22:00 Uhr
sonstiges:
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht besteht im Zeitraum vom
1. September 2013 bis 30. Juni 2014 an Wochenenden ein
Fahrverbot von samstags oder dem Vorabend eines Feiertages 22.00 Uhr bis
sonntags oder dem Feiertag selbst um 22.00 Uhr.
Wenn ein öffentlicher Feiertag einem Samstag oder Sonntag innerhalb der o. a. Zeiträume vorausgeht,
gelten die Fahrverbote durchgehend ab 8.00 Uhr am 1. Tag bis 22.00 Uhr am letzten Tag.
Auf der A 7 und der A 71 entlang des Balaton-Sees besteht darüber hinaus in der Zeit vom 1. Juni-
Wochenende bis zum 2. September-Wochenende ein Fahrverbot für Lkw über 12 t zul. Gesamtgewicht,
jeweils von samstags 00.00 Uhr bis sonntags 24.00 Uhr.
Samstag, 22:00 Uhr, bis Sonntag, 22:00 Uhr;
ebenso vom Vortag eines Feiertags, 22:00 Uhr, bis zum Feiertag, 22:00 Uhr
Feiertage mit Fahrverbot :
1. Januar, 15. März (Nationalfeiertag), Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag, 20. August (Nationalfeiertag), 23. Oktober (Nationalfeiertag), 25. und 26.Dezember
Ausgenommen von den Fahrverboten sind u.a. Beförderungen von lebenden Tieren und verderblichen Gütern sowie Fahrzeuge ohne Ladung auf dem Weg von der Grenze zum Beladeort in Ungarn. Dies muss durch entsprechende Papiere nachgewiesen werden.
Fahrverbote während der Hauptreisezeit vom 1. Juli bis 31. August
Samstags von 15:00 bis 22:00 Uhr; dadurch durchgehendes Fahrverbot von Samstag, 15:00 Uhr, bis Sonntag, 22:00 Uhr (s.o.)
Am Stephanstag (20. August) von 08:00 bis 22:00 Uhr
sonstiges:
Für Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht besteht im Zeitraum vom
1. September 2013 bis 30. Juni 2014 an Wochenenden ein
Fahrverbot von samstags oder dem Vorabend eines Feiertages 22.00 Uhr bis
sonntags oder dem Feiertag selbst um 22.00 Uhr.
Wenn ein öffentlicher Feiertag einem Samstag oder Sonntag innerhalb der o. a. Zeiträume vorausgeht,
gelten die Fahrverbote durchgehend ab 8.00 Uhr am 1. Tag bis 22.00 Uhr am letzten Tag.
Auf der A 7 und der A 71 entlang des Balaton-Sees besteht darüber hinaus in der Zeit vom 1. Juni-
Wochenende bis zum 2. September-Wochenende ein Fahrverbot für Lkw über 12 t zul. Gesamtgewicht,
jeweils von samstags 00.00 Uhr bis sonntags 24.00 Uhr.