In Österreich gelten andere Verkehrsregeln – auch für Urlauber. Auf der Autobahn gibt es eine besondere Regel zu beachten, sonst droht offenbar ein saftiges Bußgeld.
München – Die Tempolimits auf den Autobahnen in Österreich sind den meisten Autofahrer wohlbekannt. Mehr als Tempo 130 ist generell tabu. So fahren viele gemütlich auf den Autobahnen – allerdings besonders gerne auf der Mittel- oder Überholspur. Der „Mittelspur-Blockierer“ wechselt partout nicht auf die rechte Spur. Das nervt andere – und kann in Österreich ordentlich bestraft werden. In Deutschland ist es übrigens auch nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmen.
Österreich: 726 Euro Strafe droht für häufigen Fehler auf Autobahnen
Es gibt wahrscheinlich Gründe, permanent auf der Mittelspur der Autobahn zu fahren. Beispielsweise ist der Fahrbahnbelag auf der rechten Spur durch die vielen Lastwagen oft schlechter. Manchmal sind Autofahrerinnen und Autofahrer einfach nur zu bequem, um die Spur zu wechseln. Dabei verstoßen „Mittelspur-Blockierer“ gegen die Verkehrsregeln. Denn, seit 1960 gilt in Österreich das Rechtsfahrgebot. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC teilt auf Anfrage von Merkur.de von IPPEN.MEDIA per Mail mit:
„Gemäß § 7 Abs 1 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges grundsätzlich so weit wie möglich rechts zu fahren. Lediglich auf markierten Fahrstreifen im Ortsgebiet sowie bei Kolonnenverkehr darf der Fahrzeuglenker den Fahrstreifen frei wählen.“ Und weiter: „Die Verhaltensvorschriften entsprechen somit grundsätzlich der Rechtslage in Deutschland, dh. es ist auf Autobahnen und Freilandstraßen grundsätzlich immer der äußerst rechte Fahrstreifen zu benützen, solange man nicht überholt oder Kolonnenverkehr vorliegt.“
Auf allen Straßen in Österreich – eben auch auf der Autobahn – muss möglichst weit rechts gefahren werden. „Das Rechtsfahrgebot, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benützen, gilt grundsätzlich auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen“, ist auch auf der Webseite der österreichischen Regierung zu lesen.
Österreich: „Mittelspur-Blockierer“ droht wohl saftige Geldstrafe
Autofahrer, die auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen unterwegs sind, obwohl die rechte Spur frei ist, machen sich strafbar, berichtet heute.at. Sei die rechte Spur über eine größere Distanz von 300 bis 400 Metern frei, droht sogar ein Bußgeld von einer Höhe von bis zu 726 Euro.
In Österreich gibt es allerdings keinen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. „Tatsächlich gibt es in Österreich nur für wenige Delikte einheitlich festgelegte Strafsätze“, teilt der ÖAMTC auf Anfrage mit.
Die Strafhöhen ergeben sich aus § 99 StVO, so der ÖAMTC. Die Missachtung des Rechtsfahrgebotes würde mit dem allgemeinen Strafsatz – keine Mindeststrafe, Strafrahmen bis 726 Euro – gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO geahndet.
München – Die Tempolimits auf den Autobahnen in Österreich sind den meisten Autofahrer wohlbekannt. Mehr als Tempo 130 ist generell tabu. So fahren viele gemütlich auf den Autobahnen – allerdings besonders gerne auf der Mittel- oder Überholspur. Der „Mittelspur-Blockierer“ wechselt partout nicht auf die rechte Spur. Das nervt andere – und kann in Österreich ordentlich bestraft werden. In Deutschland ist es übrigens auch nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmen.
Österreich: 726 Euro Strafe droht für häufigen Fehler auf Autobahnen
Es gibt wahrscheinlich Gründe, permanent auf der Mittelspur der Autobahn zu fahren. Beispielsweise ist der Fahrbahnbelag auf der rechten Spur durch die vielen Lastwagen oft schlechter. Manchmal sind Autofahrerinnen und Autofahrer einfach nur zu bequem, um die Spur zu wechseln. Dabei verstoßen „Mittelspur-Blockierer“ gegen die Verkehrsregeln. Denn, seit 1960 gilt in Österreich das Rechtsfahrgebot. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC teilt auf Anfrage von Merkur.de von IPPEN.MEDIA per Mail mit:
„Gemäß § 7 Abs 1 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges grundsätzlich so weit wie möglich rechts zu fahren. Lediglich auf markierten Fahrstreifen im Ortsgebiet sowie bei Kolonnenverkehr darf der Fahrzeuglenker den Fahrstreifen frei wählen.“ Und weiter: „Die Verhaltensvorschriften entsprechen somit grundsätzlich der Rechtslage in Deutschland, dh. es ist auf Autobahnen und Freilandstraßen grundsätzlich immer der äußerst rechte Fahrstreifen zu benützen, solange man nicht überholt oder Kolonnenverkehr vorliegt.“
Auf allen Straßen in Österreich – eben auch auf der Autobahn – muss möglichst weit rechts gefahren werden. „Das Rechtsfahrgebot, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benützen, gilt grundsätzlich auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen“, ist auch auf der Webseite der österreichischen Regierung zu lesen.
Österreich: „Mittelspur-Blockierer“ droht wohl saftige Geldstrafe
Autofahrer, die auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen unterwegs sind, obwohl die rechte Spur frei ist, machen sich strafbar, berichtet heute.at. Sei die rechte Spur über eine größere Distanz von 300 bis 400 Metern frei, droht sogar ein Bußgeld von einer Höhe von bis zu 726 Euro.
In Österreich gibt es allerdings keinen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. „Tatsächlich gibt es in Österreich nur für wenige Delikte einheitlich festgelegte Strafsätze“, teilt der ÖAMTC auf Anfrage mit.
Die Strafhöhen ergeben sich aus § 99 StVO, so der ÖAMTC. Die Missachtung des Rechtsfahrgebotes würde mit dem allgemeinen Strafsatz – keine Mindeststrafe, Strafrahmen bis 726 Euro – gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO geahndet.
Kommentar