Österreich plant für den Februar die Einführung einer Impfpflicht. Medien berichten nun über weitere Einzelheiten des Gesetzes. Demnach soll alle drei Monate eine Strafe fällig werden. Eine letzte Warnung soll zuvor vom Gesundheitsminister in einem eigenen Schreiben kommen.
Österreich will nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht im Februar Verweigerer alle drei Monate zur Kasse bitten. Das berichten mehrere Medien des Landes. Demnach sieht der entsprechende Gesetzentwurf Zahlungen von 600 Euro vor - und das alle drei Monate. Stichtag soll der 15. März sein. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Impfnachweis erbringen kann, müsse zahlen.
Wie die Medien - etwa der "Kurier" oder "Heute" - weiter berichten, sind Schwangere, Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene (für sechs Monate) von der Impfpflicht befreit. Darüber hinaus regelt das Gesetz offenbar auch, wie oft sich die Menschen künftig impfen lassen müssen. So ist die Erstimpfung ab 1. Februar Pflicht. Die Zweitimpfung müsse innerhalb von höchstens 42 Tagen nach der Erstimpfung erfolgen. Weitere mindestens 120 und höchsten 270 Tage haben die Menschen dann Zeit für den Booster, wie es heißt.
Alle Ungeimpften werden den Berichten zufolge dann am 15. Februar vom Gesundheitsminister persönlich per Brief aufgefordert, ihre Impfung nachzuholen. Als Frist dafür gilt dann der 15. März - der erste Zahlungstermin einer etwaigen Strafe, wie es weiter heißt.
Rechnerisch kostet die Weigerung damit in einem Jahr allein 2400 Euro Strafe, hinzu können demnach Gebühren kommen, sodass sich die Summe bis auf 3600 Euro erhöhen könnte. Im letzten Schritt oder bei anhaltender Weigerung seien Ersatz-Freiheitsstrafen denkbar. Das Gesetz soll zunächst bis Ende Januar 2024 befristet sein.
Scholz rechnet fest damit, dass es bei uns ebenfalls ein Gesetz dafür geben wird, braucht nur noch abgesegnet werden.
Österreich will nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht im Februar Verweigerer alle drei Monate zur Kasse bitten. Das berichten mehrere Medien des Landes. Demnach sieht der entsprechende Gesetzentwurf Zahlungen von 600 Euro vor - und das alle drei Monate. Stichtag soll der 15. März sein. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Impfnachweis erbringen kann, müsse zahlen.
Wie die Medien - etwa der "Kurier" oder "Heute" - weiter berichten, sind Schwangere, Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene (für sechs Monate) von der Impfpflicht befreit. Darüber hinaus regelt das Gesetz offenbar auch, wie oft sich die Menschen künftig impfen lassen müssen. So ist die Erstimpfung ab 1. Februar Pflicht. Die Zweitimpfung müsse innerhalb von höchstens 42 Tagen nach der Erstimpfung erfolgen. Weitere mindestens 120 und höchsten 270 Tage haben die Menschen dann Zeit für den Booster, wie es heißt.
Alle Ungeimpften werden den Berichten zufolge dann am 15. Februar vom Gesundheitsminister persönlich per Brief aufgefordert, ihre Impfung nachzuholen. Als Frist dafür gilt dann der 15. März - der erste Zahlungstermin einer etwaigen Strafe, wie es weiter heißt.
Rechnerisch kostet die Weigerung damit in einem Jahr allein 2400 Euro Strafe, hinzu können demnach Gebühren kommen, sodass sich die Summe bis auf 3600 Euro erhöhen könnte. Im letzten Schritt oder bei anhaltender Weigerung seien Ersatz-Freiheitsstrafen denkbar. Das Gesetz soll zunächst bis Ende Januar 2024 befristet sein.
Scholz rechnet fest damit, dass es bei uns ebenfalls ein Gesetz dafür geben wird, braucht nur noch abgesegnet werden.
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