Da ich fast wöchentlich in der Schweiz bin,habe ich mal eine Frage.
Ich bin in der Eventbranche tätig. Das heisst oft auch,dass nachts,nach Verabstaltungen und verschiedensten Events abgebaut und verladen werden muss/soll.
Von 22-5 Uhr ist ja Fahrverbot.
Ist es in dieser Zeit erlaubt,den LKW auf Privatgelände zu bewegen?
Wenn ja,brauche ich da einen Nachweis,zum Beispiel vom Veranstalter oder Auftraggeber,wo und wann der LKW bewegt wurde?
Reicht das den schweizerischen Kontrollbehörden?
Ich bin in der Eventbranche tätig. Das heisst oft auch,dass nachts,nach Verabstaltungen und verschiedensten Events abgebaut und verladen werden muss/soll.
Von 22-5 Uhr ist ja Fahrverbot.
Ist es in dieser Zeit erlaubt,den LKW auf Privatgelände zu bewegen?
Wenn ja,brauche ich da einen Nachweis,zum Beispiel vom Veranstalter oder Auftraggeber,wo und wann der LKW bewegt wurde?
Reicht das den schweizerischen Kontrollbehörden?
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