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Griechenland (20.12.2021)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Bei der Einreise auf dem Landweg bestehen für Transportpersonal keine Einschränkungen mehr: Alle
Land-Grenzübergänge sind ganztätig für den Lkw-Verkehr geöffnet. Transportpersonal ist bei Einreise
über den Landweg von der Vorab-Meldung im Passenger Locator Form PLF befreit und muss auch
keine COVID-19-Nachweise (Impfung / Genesung /Negativtest) vorlegen. Schnelltests werden bei
allen Personen, die nach Griechenland einreisen, nach dem Zufallsprinzip durchgeführt. Von der am
19.12.2021 wieder eingeführten grundsätzlichen Auflage zum Vorweisen eines negativen PCR-
7 Testergebnisses bei Einreise nach Griechenland bleibt das Fahrpersonal nach Angaben des
griechischen Verbandes OFAE ausgenommen.
Transportpersonal, das mit der Fähre nach Griechenland einreist, muss sich jedoch weiterhin vorab
im PLF https://travel.gov.gr/#/ registrieren lassen und den entsprechenden QR-Code bei der Ankunft
im griechischen Einreisehafen vorzeigen. Bei der Einreise nach Griechenland mit den Fähren aus
Italien muss das Transportpersonal zudem vor dem Betreten der Fähren wieder einen Selbsttest
durchführen und das Ergebnis mit dem Formular Self-test declaration dokumentieren. Diese
Erklärung muss sowohl beim Betreten der Fähre als auch beim Verlassen der Fähre im griechischen
Einreisehafen vorgelegt werden. Zusätzlich werden alle Einreisenden in den griechischen Fähräfen
Patras und Igoumenitsa einem Schnelltest unterzogen.
Regularien für Transportpersonal im Land
Der Zugang zu Restaurants unterliegt dem 2G-Nachweis (nur Impfung oder Genesung). Für die
meisten anderen öffentlichen Einrichtungen gilt 3G. Keine Beschränkungen gibt es für den Zugang zu
Lebensmittelgeschäften und Apotheken. Für den Nachweis des 2G- oder 3G-Status werden nur
einschlägige digitale Zertifikate (wie die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die griechische App
"Covid Free GR Wallet") oder Papierdokumente mit QR-Codes akzeptiert. Der gelbe Internationale
Impfpass ist nicht ausreichend.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Griechenland als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Griechenland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Griechenland vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 06.12.2021)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Bei der Einreise auf dem Landweg bestehen für Transportpersonal keine Einschränkungen mehr: Alle
Land-Grenzübergänge sind ganztätig für den Lkw-Verkehr geöffnet. Transportpersonal ist bei Einreise
über den Landweg von der Vorab-Meldung im Passenger Locator Form PLF befreit und muss auch
keine COVID-19-Nachweise (Impfung / Genesung /Negativtest) vorlegen. Schnelltests werden bei
allen Personen, die nach Griechenland einreisen, nach dem Zufallsprinzip durchgeführt.
Transportpersonal, das mit der Fähre nach Griechenland einreist, muss sich jedoch weiterhin vorab im PLF https://travel.gov.gr/#/ registrieren lassen und den entsprechenden QR-Code bei der Ankunft im griechischen Einreisehafen vorzeigen. Das Transportpersonal muss jedoch weder bei Besteigen der Fähre noch bei der Einreise nach Griechenland einen negativen Test bzw. Impf-/Genesenennachweis vorlegen. Im griechischen Einreisehafen muss sich das Transportpersonal allerdings einem Schnelltest unterziehen.
Regularien für Transportpersonal im Land
Der Zugang zu Restaurants unterliegt dem 2G-Nachweis (nur Impfung oder Genesung). Für die
meisten anderen öffentlichen Einrichtungen gilt 3G. Keine Beschränkungen gibt es für den Zugang zu
Lebensmittelgeschäften und Apotheken. Für den Nachweis des 2G- oder 3G-Status werden nur
einschlägige digitale Zertifikate (wie die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die griechische App
"Covid Free GR Wallet") oder Papierdokumente mit QR-Codes akzeptiert. Der gelbe Internationale
Impfpass ist nicht ausreichend.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Griechenland als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Griechenland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Griechenland vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 23.06.2021)
Die Einreise für Lkw-Fahrer ist aktuell über folgende Land Grenzübergänge möglich:
Bei der Einreise über die o.g. Landgrenzübergänge sind Lkw-Fahrer mittlerweile vom Erfordernis der Online-Voranmeldung im Passenger Locator Form (PLF) unter https://travel.gov.gr/#/ und des Vorweisens des entsprechenden QR-Codes befreit. Diese zunächst bis 24.05.2021 befristete Neuregelung wurde verlängert, wie der griechische Verband OFAE bestätigt. Bei der Einreise nach Griechenland auf dem Seeweg müssen dagegen auch Lkw-Fahrer weiterhin eine PLF-Anmeldung vornehmen und den QR-Code nachweisen.
Wie auch bisher schon sind Lkw-Fahrer von der Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests grundsätzlich ausgenommen. Einreisende Personen (auch Lkw-Fahrer) werden stichprobenartig Schnelltests unterzogen.
Bei der Einreise von Italien mit der Fähre müssen Lkw-Fahrer bereits vor Besteigen der Fähre einen Selbsttest ablegen und das Ergebnis in dem Formular Self-test declaration festhalten. Die Self-test declaration muss bei Besteigen der Fähre sowie bei der Ausschiffung in Griechenland vorgelegt werden. Dennoch werden alle Einreisenden in Patras, Igoumenitsa und Korfu auch weiterhin einem Schnelltest unterzogen.
Lkw-Fahrer können trotz des Lockdowns in Griechenland arbeiten. Sie weisen ihre Fahrtätigkeit durch CMR-Frachtbrief und Bestätigung des Arbeitgebers nach, z.B. "Certificate for International Transport Workers" gem. Annex 3 EU Green Lanes Guideline (vgl. https://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf
Quelle
Griechenland (20.12.2021)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Bei der Einreise auf dem Landweg bestehen für Transportpersonal keine Einschränkungen mehr: Alle
Land-Grenzübergänge sind ganztätig für den Lkw-Verkehr geöffnet. Transportpersonal ist bei Einreise
über den Landweg von der Vorab-Meldung im Passenger Locator Form PLF befreit und muss auch
keine COVID-19-Nachweise (Impfung / Genesung /Negativtest) vorlegen. Schnelltests werden bei
allen Personen, die nach Griechenland einreisen, nach dem Zufallsprinzip durchgeführt. Von der am
19.12.2021 wieder eingeführten grundsätzlichen Auflage zum Vorweisen eines negativen PCR-
7 Testergebnisses bei Einreise nach Griechenland bleibt das Fahrpersonal nach Angaben des
griechischen Verbandes OFAE ausgenommen.
Transportpersonal, das mit der Fähre nach Griechenland einreist, muss sich jedoch weiterhin vorab
im PLF https://travel.gov.gr/#/ registrieren lassen und den entsprechenden QR-Code bei der Ankunft
im griechischen Einreisehafen vorzeigen. Bei der Einreise nach Griechenland mit den Fähren aus
Italien muss das Transportpersonal zudem vor dem Betreten der Fähren wieder einen Selbsttest
durchführen und das Ergebnis mit dem Formular Self-test declaration dokumentieren. Diese
Erklärung muss sowohl beim Betreten der Fähre als auch beim Verlassen der Fähre im griechischen
Einreisehafen vorgelegt werden. Zusätzlich werden alle Einreisenden in den griechischen Fähräfen
Patras und Igoumenitsa einem Schnelltest unterzogen.
Regularien für Transportpersonal im Land
Der Zugang zu Restaurants unterliegt dem 2G-Nachweis (nur Impfung oder Genesung). Für die
meisten anderen öffentlichen Einrichtungen gilt 3G. Keine Beschränkungen gibt es für den Zugang zu
Lebensmittelgeschäften und Apotheken. Für den Nachweis des 2G- oder 3G-Status werden nur
einschlägige digitale Zertifikate (wie die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die griechische App
"Covid Free GR Wallet") oder Papierdokumente mit QR-Codes akzeptiert. Der gelbe Internationale
Impfpass ist nicht ausreichend.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Griechenland als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Griechenland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Griechenland vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 06.12.2021)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Bei der Einreise auf dem Landweg bestehen für Transportpersonal keine Einschränkungen mehr: Alle
Land-Grenzübergänge sind ganztätig für den Lkw-Verkehr geöffnet. Transportpersonal ist bei Einreise
über den Landweg von der Vorab-Meldung im Passenger Locator Form PLF befreit und muss auch
keine COVID-19-Nachweise (Impfung / Genesung /Negativtest) vorlegen. Schnelltests werden bei
allen Personen, die nach Griechenland einreisen, nach dem Zufallsprinzip durchgeführt.
Transportpersonal, das mit der Fähre nach Griechenland einreist, muss sich jedoch weiterhin vorab im PLF https://travel.gov.gr/#/ registrieren lassen und den entsprechenden QR-Code bei der Ankunft im griechischen Einreisehafen vorzeigen. Das Transportpersonal muss jedoch weder bei Besteigen der Fähre noch bei der Einreise nach Griechenland einen negativen Test bzw. Impf-/Genesenennachweis vorlegen. Im griechischen Einreisehafen muss sich das Transportpersonal allerdings einem Schnelltest unterziehen.
Regularien für Transportpersonal im Land
Der Zugang zu Restaurants unterliegt dem 2G-Nachweis (nur Impfung oder Genesung). Für die
meisten anderen öffentlichen Einrichtungen gilt 3G. Keine Beschränkungen gibt es für den Zugang zu
Lebensmittelgeschäften und Apotheken. Für den Nachweis des 2G- oder 3G-Status werden nur
einschlägige digitale Zertifikate (wie die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die griechische App
"Covid Free GR Wallet") oder Papierdokumente mit QR-Codes akzeptiert. Der gelbe Internationale
Impfpass ist nicht ausreichend.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Griechenland als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Griechenland nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Griechenland vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 23.06.2021)
Die Einreise für Lkw-Fahrer ist aktuell über folgende Land Grenzübergänge möglich:
- Promachonas (GR-BUL) und Ormenio (GR-BUL): rund um die Uhr an allen Tagen der Woche (24/7)
- Evzoni (GR-MKD), Kipi (GR-TUR), Exohi (GR-BUL), Nimfea (GRBUL): jeweils von 07:00 – 23:00 Uhr
- Kakavia (GR-ALB): 07:00 – 19:00 Uhr
Bei der Einreise über die o.g. Landgrenzübergänge sind Lkw-Fahrer mittlerweile vom Erfordernis der Online-Voranmeldung im Passenger Locator Form (PLF) unter https://travel.gov.gr/#/ und des Vorweisens des entsprechenden QR-Codes befreit. Diese zunächst bis 24.05.2021 befristete Neuregelung wurde verlängert, wie der griechische Verband OFAE bestätigt. Bei der Einreise nach Griechenland auf dem Seeweg müssen dagegen auch Lkw-Fahrer weiterhin eine PLF-Anmeldung vornehmen und den QR-Code nachweisen.
Wie auch bisher schon sind Lkw-Fahrer von der Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests grundsätzlich ausgenommen. Einreisende Personen (auch Lkw-Fahrer) werden stichprobenartig Schnelltests unterzogen.
Bei der Einreise von Italien mit der Fähre müssen Lkw-Fahrer bereits vor Besteigen der Fähre einen Selbsttest ablegen und das Ergebnis in dem Formular Self-test declaration festhalten. Die Self-test declaration muss bei Besteigen der Fähre sowie bei der Ausschiffung in Griechenland vorgelegt werden. Dennoch werden alle Einreisenden in Patras, Igoumenitsa und Korfu auch weiterhin einem Schnelltest unterzogen.
Lkw-Fahrer können trotz des Lockdowns in Griechenland arbeiten. Sie weisen ihre Fahrtätigkeit durch CMR-Frachtbrief und Bestätigung des Arbeitgebers nach, z.B. "Certificate for International Transport Workers" gem. Annex 3 EU Green Lanes Guideline (vgl. https://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf
Quelle