Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güterverkehr ( Griechenland )

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güterverkehr ( Griechenland )

    csm_Corornavirus_ab5d9cf978.jpg

    Griechenland (20.12.2021)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Bei der Einreise auf dem Landweg bestehen für Transportpersonal keine Einschränkungen mehr: Alle
    Land-Grenzübergänge sind ganztätig für den Lkw-Verkehr geöffnet. Transportpersonal ist bei Einreise
    über den Landweg von der Vorab-Meldung im Passenger Locator Form PLF befreit und muss auch
    keine COVID-19-Nachweise (Impfung / Genesung /Negativtest) vorlegen. Schnelltests werden bei
    allen Personen, die nach Griechenland einreisen, nach dem Zufallsprinzip durchgeführt. Von der am
    19.12.2021 wieder eingeführten grundsätzlichen Auflage zum Vorweisen eines negativen PCR-
    7 Testergebnisses bei Einreise nach Griechenland bleibt das Fahrpersonal nach Angaben des
    griechischen Verbandes OFAE ausgenommen.

    Transportpersonal, das mit der Fähre nach Griechenland einreist, muss sich jedoch weiterhin vorab
    im PLF https://travel.gov.gr/#/ registrieren lassen und den entsprechenden QR-Code bei der Ankunft
    im griechischen Einreisehafen vorzeigen. Bei der Einreise nach Griechenland mit den Fähren aus
    Italien muss das Transportpersonal zudem vor dem Betreten der Fähren wieder einen Selbsttest
    durchführen und das Ergebnis mit dem Formular Self-test declaration dokumentieren. Diese
    Erklärung muss sowohl beim Betreten der Fähre als auch beim Verlassen der Fähre im griechischen
    Einreisehafen vorgelegt werden. Zusätzlich werden alle Einreisenden in den griechischen Fähräfen
    Patras und Igoumenitsa einem Schnelltest unterzogen.

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Der Zugang zu Restaurants unterliegt dem 2G-Nachweis (nur Impfung oder Genesung). Für die
    meisten anderen öffentlichen Einrichtungen gilt 3G. Keine Beschränkungen gibt es für den Zugang zu
    Lebensmittelgeschäften und Apotheken. Für den Nachweis des 2G- oder 3G-Status werden nur
    einschlägige digitale Zertifikate (wie die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die griechische App
    "Covid Free GR Wallet") oder Papierdokumente mit QR-Codes akzeptiert. Der gelbe Internationale
    Impfpass ist nicht ausreichend.

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Griechenland als Hochrisikogebiet. Zu den
    Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Griechenland nach
    Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften

    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
    Griechenland vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:

    Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

    (Stand 06.12.2021)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Bei der Einreise auf dem Landweg bestehen für Transportpersonal keine Einschränkungen mehr: Alle
    Land-Grenzübergänge sind ganztätig für den Lkw-Verkehr geöffnet. Transportpersonal ist bei Einreise
    über den Landweg von der Vorab-Meldung im Passenger Locator Form PLF befreit und muss auch
    keine COVID-19-Nachweise (Impfung / Genesung /Negativtest) vorlegen. Schnelltests werden bei
    allen Personen, die nach Griechenland einreisen, nach dem Zufallsprinzip durchgeführt.

    Transportpersonal, das mit der Fähre nach Griechenland einreist, muss sich jedoch weiterhin vorab im PLF https://travel.gov.gr/#/ registrieren lassen und den entsprechenden QR-Code bei der Ankunft im griechischen Einreisehafen vorzeigen. Das Transportpersonal muss jedoch weder bei Besteigen der Fähre noch bei der Einreise nach Griechenland einen negativen Test bzw. Impf-/Genesenennachweis vorlegen. Im griechischen Einreisehafen muss sich das Transportpersonal allerdings einem Schnelltest unterziehen.

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Der Zugang zu Restaurants unterliegt dem 2G-Nachweis (nur Impfung oder Genesung). Für die
    meisten anderen öffentlichen Einrichtungen gilt 3G. Keine Beschränkungen gibt es für den Zugang zu
    Lebensmittelgeschäften und Apotheken. Für den Nachweis des 2G- oder 3G-Status werden nur
    einschlägige digitale Zertifikate (wie die CovPass-App, die Corona-Warn-App oder die griechische App
    "Covid Free GR Wallet") oder Papierdokumente mit QR-Codes akzeptiert. Der gelbe Internationale
    Impfpass ist nicht ausreichend.

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung (Stand 03.12.21) gilt Griechenland als Hochrisikogebiet. Zu den
    Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Griechenland nach
    Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften

    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
    Griechenland vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:

    Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

    (Stand 23.06.2021)

    Die Einreise für Lkw-Fahrer ist aktuell über folgende Land Grenzübergänge möglich:
    • Promachonas (GR-BUL) und Ormenio (GR-BUL): rund um die Uhr an allen Tagen der Woche (24/7)
    • Evzoni (GR-MKD), Kipi (GR-TUR), Exohi (GR-BUL), Nimfea (GRBUL): jeweils von 07:00 – 23:00 Uhr
    • Kakavia (GR-ALB): 07:00 – 19:00 Uhr

    Bei der Einreise über die o.g. Landgrenzübergänge sind Lkw-Fahrer mittlerweile vom Erfordernis der Online-Voranmeldung im Passenger Locator Form (PLF) unter https://travel.gov.gr/#/ und des Vorweisens des entsprechenden QR-Codes befreit. Diese zunächst bis 24.05.2021 befristete Neuregelung wurde verlängert, wie der griechische Verband OFAE bestätigt. Bei der Einreise nach Griechenland auf dem Seeweg müssen dagegen auch Lkw-Fahrer weiterhin eine PLF-Anmeldung vornehmen und den QR-Code nachweisen.
    Wie auch bisher schon sind Lkw-Fahrer von der Vorlage eines negativen COVID-19-PCR-Tests grundsätzlich ausgenommen. Einreisende Personen (auch Lkw-Fahrer) werden stichprobenartig Schnelltests unterzogen.

    Bei der Einreise von Italien mit der Fähre müssen Lkw-Fahrer bereits vor Besteigen der Fähre einen Selbsttest ablegen und das Ergebnis in dem Formular Self-test declaration festhalten. Die Self-test declaration muss bei Besteigen der Fähre sowie bei der Ausschiffung in Griechenland vorgelegt werden. Dennoch werden alle Einreisenden in Patras, Igoumenitsa und Korfu auch weiterhin einem Schnelltest unterzogen.

    Lkw-Fahrer können trotz des Lockdowns in Griechenland arbeiten. Sie weisen ihre Fahrtätigkeit durch CMR-Frachtbrief und Bestätigung des Arbeitgebers nach, z.B. "Certificate for International Transport Workers" gem. Annex 3 EU Green Lanes Guideline (vgl. https://www.bgl-ev.de/images/corona/cfitw.pdf

    Quelle
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

Werde jetzt Mitglied in der BO Community

Einklappen

Online-Benutzer

Einklappen

110907 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 110890.

Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

Ads Widget

Einklappen
Lädt...
X