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Zeitlich befristete Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten

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  • Zeitlich befristete Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten

    http://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/li_fdih9yxgn2.html:10_1_138[1]:

    [31.07.2015] Die EU-Kommission informiert über zeitlich befristete Erleichterungen bei den Lenk- und Ruhezeiten für die im Großbritannien-Verkehr eingesetzten Transportunternehmer im Zusammenhang mit den Behinderungen bei der Kanalquerung zwischen Dover und Calais in Folge der Streikaktionen von Hafenarbeitern und Flüchtlingsanstürmen auf den Eurotunnel im nordfranzösischen Hafen Calais. Parallel dazu wurde das Lkw-Fahrverbot am 1. und 2. August 2015 in einigen französischen Departements aufgehoben.


    Was soll das denn jetzt? Ist das nicht Wettbewerbswidrig?
    Zuletzt geändert von alterelch; 02.08.2015, 08:28.

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