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Dänemark (Stand 19.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Personen, die nach Dänemark zum Zweck eines Gütertransports einreisen oder von der
Durchführung eines Gütertransports im Ausland zurückkehren, sind grundsätzlich von Test- und
Quarantäneauflagen im Zusammenhang mit der Einreise ausgenommen, inkl. des seit 27.01.2021
eingeführten Tests vor Einreise sowie des sonst obligatorischen Tests 24 h nach Einreise. Diese
Ausnahme betrifft sowohl den Werkverkehr als auch den gewerblichen Güterkraftverkehr und ist
unabhängig von der Art der Ladung, vgl. https://en.coronasmitte.dk/travel-ru...ments#heading8 (Hinweis: Der Link ist korrekt, erfordert aber je nach
Browser das Absolvieren einer recht komplexen Captcha-Prüfung).
Regularien für Transportpersonal im Land
Seit dem 26.11.2021 sind dänische Arbeitgeber dazu berechtigt, sowohl von ihren Arbeitnehmern als
auch von Besuchern ihrer Unternehmen einen 3G-Nachweis zu verlangen. Die Neuregelung erlaubt
es dänischen Verladern /Empfängern von Lieferungen somit auch, 3G-Nachweise von dem ihr
Unternehmen anfahrenden Transportpersonal zu verlangen. ITD empfiehlt daher ausländischen
Transportunternehmen, ihre dänischen Geschäftspartner zu kontaktieren, um zu erfragen, ob diese
von der 3G-Abfrage Gebrauch machen werden, und ihr Transportpersonal entsprechend zu
informieren.
Falls der dänische Verlader oder Empfänger sich dafür entscheidet, vom Fahrpersonal seiner
Transportpartner 3G-Nachweise zu verlangen, müssen diese Nachweise entweder die vollständige
Impfung gegen COVID-19, die durch Genesung von der Krankheit erworbene Immunität oder einen
negativen Teststatus belegen. Dabei haben Antigentests (Schnelltests) eine Gültigkeit von 48 h, PCRTests gelten 72 h.
Für den Besuch der Innengastronomie in Dänemark ist ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich, z.B.
Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder in Form des entsprechenden Ausdrucks). Das Angebot von
Gerichten zur Mitnahme ist ohne 3G-Nachweis möglich, ebenso wie die Nutzung von
Außengastronomie
Öffentliche Anbieter kostenloser Coronatests in Dänemark finden Sie unter
https://en.coronasmitte.dk/find-covid-19-test-center, kommerzielle Test-Anbieter auch unter
https://coronasmitte.dk/raad-og-regler/kort-over-covid-19-testcentre/information-omhurtigteststeder?__cf_chl_f_tk=DA5jKIjPctQZgSqRF 1xCZAc7OZvyWEpympW2VNtSDlg-1642578666- 0-gaNycGzNCGU . (Achtung: Wegen einer vorgeschalteten Captcha-Abfrage lassen sich beide Links
oft nicht direkt öffnen. Bitte kopieren Sie sie dann in Ihren Browser und absolvieren Sie die CaptchaAbfrage – der Link selbst ist richtig!)
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Dänemark seit 19.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Dänemark nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Dänemark vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 10.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Personen, die nach Dänemark zum Zweck eines Gütertransports einreisen oder von der
Durchführung eines Gütertransports im Ausland zurückkehren, sind grundsätzlich von Test- und
Quarantäneauflagen im Zusammenhang mit der Einreise ausgenommen, inkl. des seit 27.01.2021
eingeführten Tests vor Einreise sowie des sonst obligatorischen Tests 24 h nach Einreise. Diese
Ausnahme betrifft sowohl den Werkverkehr als auch den gewerblichen Güterkraftverkehr und ist
unabhängig von der Art der Ladung, vgl. https://en.coronasmitte.dk/travel-rules/new-mandatorytesting-and-isolation-requirements#heading8 (Hinweis: Der Link ist korrekt, erfordert aber je nach
Browser das Absolvieren einer recht komplexen Captcha-Prüfung).
Regularien für Transportpersonal im Land
Seit dem 26.11.2021 sind dänische Arbeitgeber dazu berechtigt, sowohl von ihren Arbeitnehmern als
auch von Besuchern ihrer Unternehmen einen 3G-Nachweis zu verlangen. Die Neuregelung erlaubt
es dänischen Verladern /Empfängern von Lieferungen somit auch, 3G-Nachweise von dem ihr
Unternehmen anfahrenden Transportpersonal zu verlangen. ITD empfiehlt daher ausländischen
Transportunternehmen, ihre dänischen Geschäftspartner zu kontaktieren, um zu erfragen, ob diese
von der 3G-Abfrage Gebrauch machen werden, und ihr Transportpersonal entsprechend zu
informieren.
Falls der dänische Verlader oder Empfänger sich dafür entscheidet, vom Fahrpersonal seiner
Transportpartner 3G-Nachweise zu verlangen, müssen diese Nachweise entweder die vollständige
Impfung gegen COVID-19, die durch Genesung von der Krankheit erworbene Immunität oder einen
negativen Teststatus belegen. Dabei haben Antigentests (Schnelltests) eine Gültigkeit von 48 h, PCRTests gelten 72 h.
Für den Besuch der Innengastronomie in Dänemark ist ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich, z.B.
Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder in Form des entsprechenden Ausdrucks). Das Angebot von
Gerichten zur Mitnahme ist ohne 3G-Nachweis möglich, ebenso wie die Nutzung von
Außengastronomie.
Anbieter von Coronatests in Dänemark finden Sie unter https://en.coronasmitte.dk/find-covid-19- test-center. (Achtung: Wegen einer vorgeschalteten Captcha-Abfrage lässt sich dieser Link oft nicht
direkt öffnen. Bitte kopieren Sie ihn dann in Ihren Browser und absolvieren Sie die Captcha-Abfrage
– der Link selbst ist richtig!) Die Tests sind in Dänemark kostenlos.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Dänemark seit 19.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Dänemark nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Dänemark vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 04.01.2022)
Von der ab 27.12.2021 in Dänemark eingeführten Testpflicht vor Einreise (PCR-Test max 72 h alt, Antigenschnelltest max. 48 h alt) für alle Personen ohne Wohnsitz in Dänemark bleibt das Transportpersonal wie auch bisher schon ausgenommen.
(Stand 16.06.2021)
Lkw-Fahrer sind von allen Testerfordernissen vor und bei der Einreise ausgenommen. Da es gelegentlich dennoch zu Problemen mit Kontrollpersonal kommt, empfiehlt der Verband ITD, dass Fahrer auf den Link https://en.coronasmitte.dk/rules-and-regulations/entry-into-denmark/legal-requirements-upon-entry/new-mandatory-testing-and-isolation-requirements – dort „More on special groups of persons“ und dort dann die Ausführungen unter “persons who enter Denmark for the purpose of freight transport“) verweisen.
Durch die „gelbe“ Einstufung Deutschlands seit 05.06.2021 entfällt seit diesem Datum für Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Pflicht zur 10-tägigen Selbstisolation. Damit entfällt auch die Pflicht von Fahrern mit Wohnsitz in Deutschland, sich – z.B. in der Kabine – selbst zu isolieren, solange kein Transport in Dänemark durchgeführt wird.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landesgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich.
Quelle
Dänemark (Stand 19.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Personen, die nach Dänemark zum Zweck eines Gütertransports einreisen oder von der
Durchführung eines Gütertransports im Ausland zurückkehren, sind grundsätzlich von Test- und
Quarantäneauflagen im Zusammenhang mit der Einreise ausgenommen, inkl. des seit 27.01.2021
eingeführten Tests vor Einreise sowie des sonst obligatorischen Tests 24 h nach Einreise. Diese
Ausnahme betrifft sowohl den Werkverkehr als auch den gewerblichen Güterkraftverkehr und ist
unabhängig von der Art der Ladung, vgl. https://en.coronasmitte.dk/travel-ru...ments#heading8 (Hinweis: Der Link ist korrekt, erfordert aber je nach
Browser das Absolvieren einer recht komplexen Captcha-Prüfung).
Regularien für Transportpersonal im Land
Seit dem 26.11.2021 sind dänische Arbeitgeber dazu berechtigt, sowohl von ihren Arbeitnehmern als
auch von Besuchern ihrer Unternehmen einen 3G-Nachweis zu verlangen. Die Neuregelung erlaubt
es dänischen Verladern /Empfängern von Lieferungen somit auch, 3G-Nachweise von dem ihr
Unternehmen anfahrenden Transportpersonal zu verlangen. ITD empfiehlt daher ausländischen
Transportunternehmen, ihre dänischen Geschäftspartner zu kontaktieren, um zu erfragen, ob diese
von der 3G-Abfrage Gebrauch machen werden, und ihr Transportpersonal entsprechend zu
informieren.
Falls der dänische Verlader oder Empfänger sich dafür entscheidet, vom Fahrpersonal seiner
Transportpartner 3G-Nachweise zu verlangen, müssen diese Nachweise entweder die vollständige
Impfung gegen COVID-19, die durch Genesung von der Krankheit erworbene Immunität oder einen
negativen Teststatus belegen. Dabei haben Antigentests (Schnelltests) eine Gültigkeit von 48 h, PCRTests gelten 72 h.
Für den Besuch der Innengastronomie in Dänemark ist ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich, z.B.
Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder in Form des entsprechenden Ausdrucks). Das Angebot von
Gerichten zur Mitnahme ist ohne 3G-Nachweis möglich, ebenso wie die Nutzung von
Außengastronomie
Öffentliche Anbieter kostenloser Coronatests in Dänemark finden Sie unter
https://en.coronasmitte.dk/find-covid-19-test-center, kommerzielle Test-Anbieter auch unter
https://coronasmitte.dk/raad-og-regler/kort-over-covid-19-testcentre/information-omhurtigteststeder?__cf_chl_f_tk=DA5jKIjPctQZgSqRF 1xCZAc7OZvyWEpympW2VNtSDlg-1642578666- 0-gaNycGzNCGU . (Achtung: Wegen einer vorgeschalteten Captcha-Abfrage lassen sich beide Links
oft nicht direkt öffnen. Bitte kopieren Sie sie dann in Ihren Browser und absolvieren Sie die CaptchaAbfrage – der Link selbst ist richtig!)
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Dänemark seit 19.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Dänemark nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Dänemark vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 10.01.2022)
Einreiseregularien für Transportpersonal
Personen, die nach Dänemark zum Zweck eines Gütertransports einreisen oder von der
Durchführung eines Gütertransports im Ausland zurückkehren, sind grundsätzlich von Test- und
Quarantäneauflagen im Zusammenhang mit der Einreise ausgenommen, inkl. des seit 27.01.2021
eingeführten Tests vor Einreise sowie des sonst obligatorischen Tests 24 h nach Einreise. Diese
Ausnahme betrifft sowohl den Werkverkehr als auch den gewerblichen Güterkraftverkehr und ist
unabhängig von der Art der Ladung, vgl. https://en.coronasmitte.dk/travel-rules/new-mandatorytesting-and-isolation-requirements#heading8 (Hinweis: Der Link ist korrekt, erfordert aber je nach
Browser das Absolvieren einer recht komplexen Captcha-Prüfung).
Regularien für Transportpersonal im Land
Seit dem 26.11.2021 sind dänische Arbeitgeber dazu berechtigt, sowohl von ihren Arbeitnehmern als
auch von Besuchern ihrer Unternehmen einen 3G-Nachweis zu verlangen. Die Neuregelung erlaubt
es dänischen Verladern /Empfängern von Lieferungen somit auch, 3G-Nachweise von dem ihr
Unternehmen anfahrenden Transportpersonal zu verlangen. ITD empfiehlt daher ausländischen
Transportunternehmen, ihre dänischen Geschäftspartner zu kontaktieren, um zu erfragen, ob diese
von der 3G-Abfrage Gebrauch machen werden, und ihr Transportpersonal entsprechend zu
informieren.
Falls der dänische Verlader oder Empfänger sich dafür entscheidet, vom Fahrpersonal seiner
Transportpartner 3G-Nachweise zu verlangen, müssen diese Nachweise entweder die vollständige
Impfung gegen COVID-19, die durch Genesung von der Krankheit erworbene Immunität oder einen
negativen Teststatus belegen. Dabei haben Antigentests (Schnelltests) eine Gültigkeit von 48 h, PCRTests gelten 72 h.
Für den Besuch der Innengastronomie in Dänemark ist ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich, z.B.
Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder in Form des entsprechenden Ausdrucks). Das Angebot von
Gerichten zur Mitnahme ist ohne 3G-Nachweis möglich, ebenso wie die Nutzung von
Außengastronomie.
Anbieter von Coronatests in Dänemark finden Sie unter https://en.coronasmitte.dk/find-covid-19- test-center. (Achtung: Wegen einer vorgeschalteten Captcha-Abfrage lässt sich dieser Link oft nicht
direkt öffnen. Bitte kopieren Sie ihn dann in Ihren Browser und absolvieren Sie die Captcha-Abfrage
– der Link selbst ist richtig!) Die Tests sind in Dänemark kostenlos.
Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Dänemark seit 19.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Dänemark nach
Deutschland.
Allgemeine Vorschriften
Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
Dänemark vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
(Stand 04.01.2022)
Von der ab 27.12.2021 in Dänemark eingeführten Testpflicht vor Einreise (PCR-Test max 72 h alt, Antigenschnelltest max. 48 h alt) für alle Personen ohne Wohnsitz in Dänemark bleibt das Transportpersonal wie auch bisher schon ausgenommen.
(Stand 16.06.2021)
Lkw-Fahrer sind von allen Testerfordernissen vor und bei der Einreise ausgenommen. Da es gelegentlich dennoch zu Problemen mit Kontrollpersonal kommt, empfiehlt der Verband ITD, dass Fahrer auf den Link https://en.coronasmitte.dk/rules-and-regulations/entry-into-denmark/legal-requirements-upon-entry/new-mandatory-testing-and-isolation-requirements – dort „More on special groups of persons“ und dort dann die Ausführungen unter “persons who enter Denmark for the purpose of freight transport“) verweisen.
Durch die „gelbe“ Einstufung Deutschlands seit 05.06.2021 entfällt seit diesem Datum für Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Pflicht zur 10-tägigen Selbstisolation. Damit entfällt auch die Pflicht von Fahrern mit Wohnsitz in Deutschland, sich – z.B. in der Kabine – selbst zu isolieren, solange kein Transport in Dänemark durchgeführt wird.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landesgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich.
Quelle