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Corona-bedingte Besonderheiten im internationalen Güterverkehr ( Dänemark)

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    Dänemark (Stand 19.01.2022)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Personen, die nach Dänemark zum Zweck eines Gütertransports einreisen oder von der
    Durchführung eines Gütertransports im Ausland zurückkehren, sind grundsätzlich von Test- und
    Quarantäneauflagen im Zusammenhang mit der Einreise ausgenommen, inkl. des seit 27.01.2021
    eingeführten Tests vor Einreise sowie des sonst obligatorischen Tests 24 h nach Einreise. Diese
    Ausnahme betrifft sowohl den Werkverkehr als auch den gewerblichen Güterkraftverkehr und ist
    unabhängig von der Art der Ladung, vgl. https://en.coronasmitte.dk/travel-ru...ments#heading8 (Hinweis: Der Link ist korrekt, erfordert aber je nach
    Browser das Absolvieren einer recht komplexen Captcha-Prüfung).


    Regularien für Transportpersonal im Land

    Seit dem 26.11.2021 sind dänische Arbeitgeber dazu berechtigt, sowohl von ihren Arbeitnehmern als
    auch von Besuchern ihrer Unternehmen einen 3G-Nachweis zu verlangen. Die Neuregelung erlaubt
    es dänischen Verladern /Empfängern von Lieferungen somit auch, 3G-Nachweise von dem ihr
    Unternehmen anfahrenden Transportpersonal zu verlangen. ITD empfiehlt daher ausländischen
    Transportunternehmen, ihre dänischen Geschäftspartner zu kontaktieren, um zu erfragen, ob diese
    von der 3G-Abfrage Gebrauch machen werden, und ihr Transportpersonal entsprechend zu
    informieren.

    Falls der dänische Verlader oder Empfänger sich dafür entscheidet, vom Fahrpersonal seiner
    Transportpartner 3G-Nachweise zu verlangen, müssen diese Nachweise entweder die vollständige
    Impfung gegen COVID-19, die durch Genesung von der Krankheit erworbene Immunität oder einen
    negativen Teststatus belegen. Dabei haben Antigentests (Schnelltests) eine Gültigkeit von 48 h, PCRTests gelten 72 h.

    Für den Besuch der Innengastronomie in Dänemark ist ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich, z.B.
    Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder in Form des entsprechenden Ausdrucks). Das Angebot von
    Gerichten zur Mitnahme ist ohne 3G-Nachweis möglich, ebenso wie die Nutzung von
    Außengastronomie


    Öffentliche Anbieter kostenloser Coronatests in Dänemark finden Sie unter
    https://en.coronasmitte.dk/find-covid-19-test-center, kommerzielle Test-Anbieter auch unter
    https://coronasmitte.dk/raad-og-regler/kort-over-covid-19-testcentre/information-omhurtigteststeder?__cf_chl_f_tk=DA5jKIjPctQZgSqRF 1xCZAc7OZvyWEpympW2VNtSDlg-1642578666- 0-gaNycGzNCGU . (Achtung: Wegen einer vorgeschalteten Captcha-Abfrage lassen sich beide Links
    oft nicht direkt öffnen. Bitte kopieren Sie sie dann in Ihren Browser und absolvieren Sie die CaptchaAbfrage – der Link selbst ist richtig!)

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Dänemark seit 19.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
    Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Dänemark nach
    Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften
    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
    Dänemark vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:

    Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

    (Stand 10.01.2022)

    Einreiseregularien für Transportpersonal

    Personen, die nach Dänemark zum Zweck eines Gütertransports einreisen oder von der
    Durchführung eines Gütertransports im Ausland zurückkehren, sind grundsätzlich von Test- und
    Quarantäneauflagen im Zusammenhang mit der Einreise ausgenommen, inkl. des seit 27.01.2021
    eingeführten Tests vor Einreise sowie des sonst obligatorischen Tests 24 h nach Einreise. Diese
    Ausnahme betrifft sowohl den Werkverkehr als auch den gewerblichen Güterkraftverkehr und ist
    unabhängig von der Art der Ladung, vgl. https://en.coronasmitte.dk/travel-rules/new-mandatorytesting-and-isolation-requirements#heading8 (Hinweis: Der Link ist korrekt, erfordert aber je nach
    Browser das Absolvieren einer recht komplexen Captcha-Prüfung).

    Regularien für Transportpersonal im Land

    Seit dem 26.11.2021 sind dänische Arbeitgeber dazu berechtigt, sowohl von ihren Arbeitnehmern als
    auch von Besuchern ihrer Unternehmen einen 3G-Nachweis zu verlangen. Die Neuregelung erlaubt
    es dänischen Verladern /Empfängern von Lieferungen somit auch, 3G-Nachweise von dem ihr
    Unternehmen anfahrenden Transportpersonal zu verlangen. ITD empfiehlt daher ausländischen
    Transportunternehmen, ihre dänischen Geschäftspartner zu kontaktieren, um zu erfragen, ob diese
    von der 3G-Abfrage Gebrauch machen werden, und ihr Transportpersonal entsprechend zu
    informieren.

    Falls der dänische Verlader oder Empfänger sich dafür entscheidet, vom Fahrpersonal seiner
    Transportpartner 3G-Nachweise zu verlangen, müssen diese Nachweise entweder die vollständige
    Impfung gegen COVID-19, die durch Genesung von der Krankheit erworbene Immunität oder einen
    negativen Teststatus belegen. Dabei haben Antigentests (Schnelltests) eine Gültigkeit von 48 h, PCRTests gelten 72 h.

    Für den Besuch der Innengastronomie in Dänemark ist ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich, z.B.
    Corona Warn-App, Cov-Pass-App oder in Form des entsprechenden Ausdrucks). Das Angebot von
    Gerichten zur Mitnahme ist ohne 3G-Nachweis möglich, ebenso wie die Nutzung von
    Außengastronomie.

    Anbieter von Coronatests in Dänemark finden Sie unter https://en.coronasmitte.dk/find-covid-19- test-center. (Achtung: Wegen einer vorgeschalteten Captcha-Abfrage lässt sich dieser Link oft nicht
    direkt öffnen. Bitte kopieren Sie ihn dann in Ihren Browser und absolvieren Sie die Captcha-Abfrage
    – der Link selbst ist richtig!) Die Tests sind in Dänemark kostenlos.

    Vom Transportpersonal zu beachtende Vorschriften bei der Rückkehr nach Deutschland
    Nach aktueller RKI-Einstufung gilt Dänemark seit 19.12.2021 als Hochrisikogebiet. Zu den
    Auswirkungen dieser Einstufung für Fahrer bei der Rückkehr aus oder über Dänemark nach
    Deutschland.

    Allgemeine Vorschriften
    Für allgemeine, nicht fahrpersonalspezifische Informationen zur Corona-Vorschriftenlage in
    Dänemark vergleichen Sie bitte die Informationen des Auswärtigen Amtes unter:
    Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)

    (Stand 04.01.2022)

    Von der ab 27.12.2021 in Dänemark eingeführten Testpflicht vor Einreise (PCR-Test max 72 h alt, Antigenschnelltest max. 48 h alt) für alle Personen ohne Wohnsitz in Dänemark bleibt das Transportpersonal wie auch bisher schon ausgenommen.

    (Stand 16.06.2021)

    Lkw-Fahrer sind von allen Testerfordernissen vor und bei der Einreise ausgenommen. Da es gelegentlich dennoch zu Problemen mit Kontrollpersonal kommt, empfiehlt der Verband ITD, dass Fahrer auf den Link https://en.coronasmitte.dk/rules-and-regulations/entry-into-denmark/legal-requirements-upon-entry/new-mandatory-testing-and-isolation-requirements – dort „More on special groups of persons“ und dort dann die Ausführungen unter “persons who enter Denmark for the purpose of freight transport“) verweisen.

    Durch die „gelbe“ Einstufung Deutschlands seit 05.06.2021 entfällt seit diesem Datum für Personen mit Wohnsitz in Deutschland die Pflicht zur 10-tägigen Selbstisolation. Damit entfällt auch die Pflicht von Fahrern mit Wohnsitz in Deutschland, sich – z.B. in der Kabine – selbst zu isolieren, solange kein Transport in Dänemark durchgeführt wird.

    Die Einreise über die deutsch-dänische Landesgrenze ist wieder an allen Grenzübergängen möglich.

    Quelle
    Angehängte Dateien
    Liebe Grüße
    Harry


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