danke tommyk mit dem einem Zitat
Wenn man es so sieht ist die Zeit an der Rampe Bereitschaftszeit
(Wenn man die Zeit an der Rampe als Wartezeit wertet und der Zeitrum vorher bekannt ist.
Ist die Zeit nicht bekannt ist es sogar als Arbeitszeit zu werten.)
ArbZG § 21a und RICHTLINIE 2002/15/EG ,
jetzt hab ich unseren Controller endlich.
Der meint das das Bereitschaft ist (EU Richtlinie 3821 oder so ähnlich).
Ist halt in der Luftfracht meine Hauptbeschäftigung,
Rampe stehen und warten, warten....
Dann noch die Zolldocs warten....
So krieg ich 13 std auch voll und fahre dann mit glück noch 4 std.
merci Thomas
Wenn man es so sieht ist die Zeit an der Rampe Bereitschaftszeit
(Wenn man die Zeit an der Rampe als Wartezeit wertet und der Zeitrum vorher bekannt ist.
Ist die Zeit nicht bekannt ist es sogar als Arbeitszeit zu werten.)
ArbZG § 21a und RICHTLINIE 2002/15/EG ,
jetzt hab ich unseren Controller endlich.
Der meint das das Bereitschaft ist (EU Richtlinie 3821 oder so ähnlich).
Ist halt in der Luftfracht meine Hauptbeschäftigung,
Rampe stehen und warten, warten....
Dann noch die Zolldocs warten....
So krieg ich 13 std auch voll und fahre dann mit glück noch 4 std.
merci Thomas
Kommentar