Da es eigentlich etwas ungewöhnlich aussieht und sich auch nur Vorsichtig bewegen lässt, hier mal ein Bild. Er kann sich aufschauen, daher immer konzentriert fahren.
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Eine etwas ungewöhnliche Ladung
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AW: Eine etwas ungewöhnliche Ladung
Ich bin ein bißchen neugierig :). Jetzt muss ich eine perverse Frage stellen. Wie lang hast du das denn? :)Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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AW: Eine etwas ungewöhnliche Ladung
Bin noch mehr neugierig :). Es ist für mich ein ungewöhnliches Fahrzeug. Was ist das eigentlich? Ein Autotransporter? Wohl nicht? Ist es ein LKW mit Anhänger? ich kann das auf den Bildern nicht so richtig erkennen. Das einzige, was ich glaube zu erkennen, ist die rausgezogene Ladungsstütze. Falls man dieses Fahrzeug als Fahrzeug mit Anhänger definieren kann, also in Grundlänge von 18,75m, dann kannst du bis 1,5m Überhang haben und brauchst dann keine Genehmigung. Für diese Ladung gibt es keine Genehmigung für die Länge, es wäre dann die verbotene geteilte Ladung .Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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AW: Eine etwas ungewöhnliche Ladung
Hallo Helena, bei der Länge hast du natürlich recht. Auch bei der teilbaren Ladung. Habe nicht dran gedacht. Das Auto ist ein Tandem Hängerzug. Wir sagen Plato Fahrzeug. Er wird so für Landmaschinen und Sprinter in erster Linie eingesetzt. Ich fahre aber auch bestimmte Pkw Modelle damit. Es gibt bei Daimler Autos die sollen, wohl wegen des Fahrwerks, nicht auf normalen Autotransportern gefahren werden. Das Fahrzeug hat aber auch noch einige andere verstellmöglichkeiten um mehr Platz zu schaffen.
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Helena hat recht mit der geteilten Ladung, denn der Ueberhang liesse sich nur realisieren (mit entsprechenden Markierungen) sofern die Basis (sprich deine Plateau konstruktion) die 18.75m hat, und die LADUNG ueberstehen wuerde (ohne Ladungstraegerverlaengerung= PLattform).
So wie es da steht braeuchte es zumindest ne 29er+70er(die du aber nicht kriegen wuerdest wg teilbarer ladung), wirste so erwischt, kostet es dich min 90 euro + 1 Punkt und dein Chef ca 800 euro....
Dann abladen und auf 18.75m weiterfahren....
Waere deine Ladung aber 1 Stueck (ohne Verlaengerung) koenntest du auf 46er Fahren......
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Hafra, ich hätte es auch so gedacht, hätte ich mich schon vor ein Paar Jahren damit nicht beschäftigen müssen . Also diese Ladestützen sind nicht Bestand des Fahrzeuges, die sind als Ladungssicherung definiert und dadurch werden die nicht zu der Länge des Fahrzeuges dazu gerechnet:
Ladungsverlängerung oder Ladungssicherung durch Ausfahren der Stützen ? Das Amtsgericht Ansbach bearbeitete ein Verfahren unter dem Az. 2 Owi 1091 Js 1188 / 08. Den Vorsitz führte Frau RiAG Hofmann. Dem Fahrer wurde vorgeworfen die gesetzlichen Maße mit seinem Transporter überschritte
Die einzige Bedingung ist, die Ladung muss!!!! über diese Stütze hinaus ragen.Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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@ Helena
so lernt man auch was dazu, denn solche Definition von Gerichtswegen war mir auch noch nicht bekannt.
Hoffentlich geht die Rennleitung bei Kontrollen mit diesem Wissen ebenso heran.
In BE kommst du definitiv damit nicht durch wg der teilbaren Ladung (oftmals halten sie die LKW TRansporter an, die ja 3-4 SZM drauf haben und die brauchen den Unterzug zur Ladungssicherung). Die sagen klipp + klar, dann lade 1 Fahrzeug weniger und du bist bei 18.75m. Hinzu kommt noch oftmals fahren ohne Genehmigung und und.... sprich wir reden dort schnell von 600-1500 euro
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AW: Eine etwas ungewöhnliche Ladung
Zitat von hafra1967 Beitrag anzeigen... (oftmals halten sie die LKW TRansporter an, die ja 3-4 SZM drauf haben und die brauchen den Unterzug zur Ladungssicherung). Die sagen klipp + klar, dann lade 1 Fahrzeug weniger und du bist bei 18.75m. Hinzu kommt noch oftmals fahren ohne Genehmigung und und.... sprich wir reden dort schnell von 600-1500 euro
Die einzige Genehmigung, die es für Autotransporter gibt, ist für die Höhe. Viele Zugmaschinen sind so hoch, dass ein Autotransporter damit beladen schon mehr als 4m hoch ist. Dann muss man aber definitiv die max.Länge von 18,75 plus max. 1,5m Überhang einhalten.Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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und wie sieht das mit den Gewichten aus, ich habe vorhin erst hier in Deutschland einen gesehen der hatte 4 SZM drauf, das sind ja wohl auch schon an die 30 Tonnen Ladung....in search of incredible
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Nur bis 40t Gesamtgewicht ist erlaubt. Aber ... Eine Zugmaschine kann 7t wiegen, damit wären 4 zusammen 28t und das Fahrzeug selbst kann schon max. 12t wiegen. Rein theoretisch :). Ich bin jetzt faul mir einige Fahrzeugscheine anzuschauen, dazu noch habe ich keine Autotransporter in der Sammlung, vielleicht lässt sich was rausgoogeln.Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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Ich glaube bei den meisten SZM kommst du mit 7 Tonnen nicht mehr aus, ich hatte mal einen DAF ohne irgendwelche extras, mit Handschaltung, ich sag immer Fielmann Auto, weil Chef hat nicht einen Pfennig dazu bezahlt, und der hatte schon 7,5 Tonnen. mein Scania und mein jetzige Volvo bringen 8 Tonnen auf die Waage und das wären dann sogar 32 Tonnen und "nur" 12 Tonnen für das Transportfahrzeug finde ich etwas wenig.in search of incredible
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