„Um den Mangel an Berufskraftfahrern zu lindern, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins für Lastkraftwagen von 21 auf 18 Jahre gesenkt (…), sofern der Antragsteller im Besitz eines Befähigungsnachweises ist. Die EU-Länder dürfen 17-Jährigen das Führen von Lastkraftwagen oder Kleintransportern in ihrem Hoheitsgebiet nur in Begleitung eines erfahrenen Fahrers gestatten. Dieses System der begleitenden Fahrer wird in der gesamten EU für PKW-Fahrer in größerem Umfang angewendet werden“ – heißt es in der Mitteilung des Europäischen Parlaments.
Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Die Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten.