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  • Paleraider
    antwortet
    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen

    Das ist korrekt. Man bekommt dafür eine extra Karte. Billiger ist es auch, zumindest nach der Gebührentabelle.
    Führerschein und Qualifikation haben im Grunde ja auch nichts miteinander zu tun. Deshalb ist eine Trennung auch sinnvoll.

    Viele Grüße

    Ramaanda
    Danke.
    Damit kommen die jetzt nachdem ich erst letztes Jahr zum vierten und letztem mal einen neuen Führerschein mit allen Kosten und Aufwand bekommen habe!

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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen

    Versteh ich das richtig? Die 95 wird nicht mehr im Führerschein als Nachweis eingetragen?
    Das ist korrekt. Man bekommt dafür eine extra Karte. Billiger ist es auch, zumindest nach der Gebührentabelle.
    Führerschein und Qualifikation haben im Grunde ja auch nichts miteinander zu tun. Deshalb ist eine Trennung auch sinnvoll.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • Manni-Blue
    antwortet
    Zu meiner Zeit bekam ich die 95 eingetragen ohne je gemacht zu haben. Geht heute nicht mehr.

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  • Paleraider
    antwortet
    Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen



    Es geht gar nicht um die Fahrerkarte. Es geht um den Qualifikationsnachweis, der nicht mehr im Führerschein eingetragen wird sondern in Form einer Karte ausgegeben wird.
    Viele Grüße

    Ramaanda
    Versteh ich das richtig? Die 95 wird nicht mehr im Führerschein als Nachweis eingetragen?

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  • Schlaule
    antwortet
    Sorry, stimmt

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  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Knödel Beitrag anzeigen
    Also mein FQN ist nun heute gekommen und ich habe auch lieber gewartet und nichts riskiert. Tatsächlich kommt es wohl auf den kontrollierenden an, ob er es anerkennt oder nicht.

    habe Beiträge gelesen, wo die Dame in der Führerscheinstelle wohl meinte, dass der Beleg erstmal reicht, aber wer weiß, ob dies stimmt.
    Das ist ein ziemlich neues Gebiet, zu dem kaum Erfahrungen vorliegen. Früher reichte es aus, die Belege vorweisen zu können. Heute geht das nicht mehr, weil es gar keine Belege mehr gibt. Die Daten werden von den Schulungsstätten gleich zu einer speziellen Abteilung im KBA geschickt, wo sie von den Straßenverkehrsämtern abgerufen werden können. Ob da lediglich der Antrag auf Ausstellung der Karte ausreichend ist, bezweifele ich. Der Kontrolleur unterwegs kann eigentlich nichts damit anfangen, zumal man so einen Antrag ganz leicht fälschen kann.

    Zitat von Schlaule

    Knödel, wenn deine Firma nicht so "Blöd" wäre, bei der Kommunalabfuhr zu verlangen, das die Karte gesteckt wird, hättest gar nicht fragen brauchen. Unsere Firme ist genauso gestrickt, und wenn auf der Betriesversammlung einer sagt, das in der anderen Niederlassung ohne Karte gefahren wird, dann wird das als völlig irrsinnig und unmöglich hingestellt. Wird aber trotzdem gemacht, weil die Eimers einfach leer sein müssen, und das geht eben manchmal nur mit"Keine Karte im Kontrollgerät":::::::::::::::::::::::::::::::::::: :
    Es geht gar nicht um die Fahrerkarte. Es geht um den Qualifikationsnachweis, der nicht mehr im Führerschein eingetragen wird sondern in Form einer Karte ausgegeben wird. Du verwechselst da einiges.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • Schlaule
    antwortet
    Knödel, wenn deine Firma nicht so "Blöd" wäre, bei der Kommunalabfuhr zu verlangen, das die Karte gesteckt wird, hättest gar nicht fragen brauchen. Unsere Firme ist genauso gestrickt, und wenn auf der Betriesversammlung einer sagt, das in der anderen Niederlassung ohne Karte gefahren wird, dann wird das als völlig irrsinnig und unmöglich hingestellt. Wird aber trotzdem gemacht, weil die Eimers einfach leer sein müssen, und das geht eben manchmal nur mit"Keine Karte im Kontrollgerät":::::::::::::::::::::::::::::::::::: :

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  • Harry
    antwortet
    Na dann ist der Fall ja geklärt und Knödel fahr vorsichtig

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  • Knödel
    antwortet
    Also mein FQN ist nun heute gekommen und ich habe auch lieber gewartet und nichts riskiert. Tatsächlich kommt es wohl auf den kontrollierenden an, ob er es anerkennt oder nicht.

    habe Beiträge gelesen, wo die Dame in der Führerscheinstelle wohl meinte, dass der Beleg erstmal reicht, aber wer weiß, ob dies stimmt.

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  • Ramaanda
    antwortet
    Ich kann die Frage auch nicht rechtssicher beantworten.
    Aber vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen, dass man nicht gewerblich fahren darf und eben warten muss, bis der Nachweis in Form der neuen Karte da ist. Wenn man sich das BKfQG ansieht, so wird ein solcher Nachweis in Form der Karte verlangt. Andere Nachweise sind daher gar nicht zulässig.
    Aber wie schon geschrieben, ist das keinesfalls rechtssicher und ich kann mich auch irren.

    Viele Grüße

    Ramaanda

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  • Harry
    antwortet
    Ich denke du hast solange gewartet nun kommt es doch auf ein paar Tage nicht mehr an .

    Ich habe zwar keine Ahnung und kann somit deine Fragen auch nicht beantworten.

    Muss doch einer im Forum sein der das weiß und beantworten kann.

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  • winni
    antwortet
    Ich weiss nicht ob es 100% rechtens ist. Werden Dir aber andere Forumsteilnehmer beantworten können. Ich würde es auch so machen wie Du schreibst.

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  • Knödel
    hat ein Thema erstellt FQN.

    FQN

    Moin,



    ich habe frisch die Berufsausbildung zum BKF bestanden. Nun geht es darum, dass ich ja nun meine FQN beantragen musste. Vorher in der Ausbildung konnte man ja mit Ausbildungsvertrag fahren und brauchte keine „95“.



    Darf ich jetzt in der Übergangsphase ohne den FQN fahren, weil ich ihn ja schon beantragt habe? Könnte ja Quasi mein Facharbeiterbrief, welcher die 5 Module ersetzen und die Rechnung, dass ich den FQN beantragt habe, mitnehmen.



    Wir fahren Kommunal als Müllabfuhr und werden sowieso nie kontrolliert, aber sicher ist sicher.



    Hatte gelesen, dass es 30€ kostet, wenn man den FQN einfach nicht dabei hat. Oder meint ihr, dass die es als komplettes fahren ohne Module werten würden?



    Weil ich den FQN ja erst einige Tage nach bestandener Prüfung beantragen konnte, weil IHK Eintragung macht beim KBA. Bis die Karte da ist, dauert es ja etwas und die können ja eigentlich nicht verlangen, dass man erstmal zwei Wochen Urlaub macht.



    Gruß Philipp

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