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Joey's Fahrschulfragen-Thread

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  • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

    Also bei mir haben Führerschein und Fahrerkarte komplett unterschiedliche Nummern. Es gibt auch durchaus unterschiedliche Auffasssungen darüber.
    Als ich die Fahrerkarte neu haben mußte weil abgelaufen wurde ich gefragt ob ich in F fahre, dann hätten sie mir nahegelegt auch den FS zu erneuern wegen der Nummern. (LK Cuxhaven)
    Ein Freund von mir hat genau das gleiche an seinem Wohnsitz gemacht. Laut deren Aussage ist es egal ob FS und Fahrerkarte die gleichen NUmmern haben, da 2 verschiedene Dokumente. (Stadt Bremen).
    Solange nicht mal die Behörden wissen was ls ist kannst Du dich nur so gut wie möglich auf eventuelle Sachen vorbereiten.
    Gruß Kai
    Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

    Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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    • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

      sf 169 genau,so wollte ich das wissen

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      • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

        Zitat von sf169 Beitrag anzeigen
        Herzlichen Glückwunsch auch von mir nachträglich.
        Ich bin morgen dran.





        Liegt nicht am alten Führerschein. Wer vor September 2009 einen Anhänger-Führerschein ( BE / C1E / CE) hatte, braucht nur die Weiterbildungen und keine Grundqualifikation. So alt müssen die Säcke gar nicht sein. Ich bin auch erst 49.


        Das hat mit der 95 nix zu tun.
        Es gibt ein Europäisches Register über erteilte Fahrerlaubnisse. Dort wird der Führerschein eingetragen und - falls vorhanden - auch die Fahrerkarte (welche ab Erteilung ein Teil der Fahrerlaubnis ist). Nun überprüft der Kontrollbeamte im Ausland den Führerschein (Online im Zentralregister) und stellt fest: Zu diesem Führerschein gehört eine Fahrerkarte. Die Nummern beider Karten sind - bis auf die letzte Ziffer (lfdNr) - übrigens durchaus identisch.
        Dann ist es sein Recht diese auch sehen zu dürfen - ganz egal, welches Fahrzeug man aktuell führt (Motorroller, PKW, Motorrad, ....). In einigen Ländern wird das wirklich so durchgeführt, und wenn man die Karte nicht dabei hat, dann kann das richtig Geld kosten (Führerschein nicht vorhanden).
        Sinn und Zweck ist, daß niemand anderes auf deiner Fahrerkarte rumfährt.

        Viele Grüße
        Stefan

        Das Register heißt EUCARIS (European Car and Driving License Information System). Aber da steht nichts von der Fahrerkarte... Sondern in dem EU Verzeichnis Tachonet

        Fahrtenschreiber - Allgemeine Informationen

        Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA ist im Zusammenhang mit der Einführung des Fahrtenschreibers für folgende Aufgaben zuständig:
        • Führung des Fahrtenschreiberkartenregisters (FKR) über alle ausgegebenen Karten sowie die Verbindung mit den Registern der anderen EU/EWR-Staaten über TACHOnet
        • unabhängige nationale Zertifizierungsstelle für kryptographische Schlüssel und Zertifikate
        • Personalisierung der Fahrtenschreiberkarten
        • Erteilung der Bauartgenehmigungen
        • Sicherheitsüberprüfungen der Hersteller von Fahrzeugeinheiten (vehicle units) und Wegsensoren (motion sensors), Chipkarten, der nationalen Zertifizierungsstelle und der Personalisierungsstelle



        Des Weiteren gibt es KEINE Mitführpflicht der Fahrerkarte wenn man ein Fzg führt das nicht Nachweispflichtig ist... Wer das nicht glaubt kann gerne wie ich beim KBA oder bei dem BAG nachfragen...

        Und die Unterschiedlichen Nummern war vor Jahren mal interessant.

        Mit gewisser Hartnäckigkeit geistern zwei Behauptungen zu speziellen Anforderungen französischer Kontrollbeamter durch die Verkehrsbranche. Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und die Situation in anderen Ländern darzustellen.

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        • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

          Zitat von sf169 Beitrag anzeigen

          Das hat mit der 95 nix zu tun.
          Es gibt ein Europäisches Register über erteilte Fahrerlaubnisse. Dort wird der Führerschein eingetragen und - falls vorhanden - auch die Fahrerkarte (welche ab Erteilung ein Teil der Fahrerlaubnis ist). Nun überprüft der Kontrollbeamte im Ausland den Führerschein (Online im Zentralregister) und stellt fest: Zu diesem Führerschein gehört eine Fahrerkarte. Die Nummern beider Karten sind - bis auf die letzte Ziffer (lfdNr) - übrigens durchaus identisch.
          Dann ist es sein Recht diese auch sehen zu dürfen - ganz egal, welches Fahrzeug man aktuell führt (Motorroller, PKW, Motorrad, ....). In einigen Ländern wird das wirklich so durchgeführt, und wenn man die Karte nicht dabei hat, dann kann das richtig Geld kosten (Führerschein nicht vorhanden).
          Sinn und Zweck ist, daß niemand anderes auf deiner Fahrerkarte rumfährt.

          Viele Grüße
          Stefan
          Ich dachte, die Märchenstunde wäre bereits beendet! Ich stelle deshalb mal den Link zu einer Recherche zu dieser Frage ein, die vom Rechtsexperten der IHK Stuttgart, Götz Bopp, durchgeführt wurde. Ich glaube kaum, dass irgendjemand die Kompetenz von Götz Bopp anzweifelt.

          Mit gewisser Hartnäckigkeit geistern zwei Behauptungen zu speziellen Anforderungen französischer Kontrollbeamter durch die Verkehrsbranche. Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und die Situation in anderen Ländern darzustellen.


          Viele Grüße

          Ramaanda

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          • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

            Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
            Ich dachte, die Märchenstunde wäre bereits beendet! Ich stelle deshalb mal den Link zu einer Recherche zu dieser Frage ein, die vom Rechtsexperten der IHK Stuttgart, Götz Bopp, durchgeführt wurde. Ich glaube kaum, dass irgendjemand die Kompetenz von Götz Bopp anzweifelt.

            Mit gewisser Hartnäckigkeit geistern zwei Behauptungen zu speziellen Anforderungen französischer Kontrollbeamter durch die Verkehrsbranche. Wir versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und die Situation in anderen Ländern darzustellen.


            Viele Grüße

            Ramaanda

            Hallo schön das mir einer Recht gibt. Aber wie du siehst hatte ich den Link auch schon als Orientierungshilfe eingestellt... 😉

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            • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

              Ich habe das nur kurz überflogen. Dann finde ich es doppelt traurig das nicht mal die Kreisverwaltungen wissen was Sache ist.....
              Gruß Kai
              Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

              Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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              • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                Die Führerscheinstelle und die Ausgabestelle Fahrerkarte sind nicht die besten Ansprechpartner 😉 KBA BAG oder viele IHK bessere wahl. Auch Dozenten oder gute Fahrschulen wissen das...

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                • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                  So - ich habe mir heute die Termine für Fahrstunden und die praktische Prüfung abgeholt.
                  Fakt:
                  17 Fahrstunden innerhalb 5 Tagen, direkt am nächsten Tag dann Prüfung. Zeitraum: Ende Juli bis Anfang August.

                  Da kanns ja dann losgehen......bin echt gespannt...
                  Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wußte das nicht und....hat's einfach gemacht.

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                  • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                    Dein Fahrlehrer weiß also jetzt schon das du nach 17 Fahrstd. Prüfungsreif bist? Respekt

                    Kommentar


                    • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                      Zitat von Alfanaut Beitrag anzeigen
                      Dein Fahrlehrer weiß also jetzt schon das du nach 17 Fahrstd. Prüfungsreif bist? Respekt

                      naja, sind ja jetzt auch nicht so wenige Fahrstunden.

                      Ist das ein Crashkurs?

                      Kommentar


                      • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                        Zitat von rizzer Beitrag anzeigen
                        naja, sind ja jetzt auch nicht so wenige Fahrstunden.

                        Ist das ein Crashkurs?
                        Geht nicht um die Anzahl. Sondern das es laut Ausbildungsordnung anders laufen sollte. Prüfungsreife feststellen dann Prüfung. Kommt mir so vor wie der Finanzierte Kurs schlecht kalkuliert ist oder Gewinnmaximiert gearbeitet wird.

                        Wenn es reine Fahrstunden sind ok. Was ist mit Verbindenden und Trennen, Abfahrtkontrolle, Sonderfahrten... Das sind bei C/CE (gemeinsam Ausb) schon 14!

                        Also ganze 3! Normale...

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                        • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                          Kraftfahrer in 5 tagen...respekt.
                          Ich hab damals (1990) aweng länger gebraucht. Alles zusammen 2 jahre. Danach hab ich angefangen zu lernen. Aber die welt dreht sich immer schneller. Mir wird schon ganz schwindelig davon. Deshalb schreib ich nix dazu....

                          Kommentar


                          • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                            Die 17 Fahrstunden sind nur C. Danach wird dann geschaut, wie fit ich für CE bin.

                            Die Logik dahinter: in kurzer Zeit viele Fahrstunden, damit man nicht zu große Lücken hat und sich ständig neu an das Fahrzeug gewöhnen muss.
                            Leuchtet auch ein.
                            Ausserdem ist dies ein Erfahrungswert der Fahrschule, der sich im Laufe der Jahre ergeben hat. Da vertraue ich denen völlig.

                            Schließlich mache ich keinen Pilotenschein, nur einen FS für LKW. Ich bin in 38 Jahren schon soviele Fahrzeuge gefahren (auch 7,5t mit Hänger, die ja mit meinem FS möglich waren), da wird das jetzt kein Hexenwerk...
                            Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wußte das nicht und....hat's einfach gemacht.

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                            • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                              Schließlich mache ich keinen Pilotenschein, nur einen FS für LKW.

                              Zumindest von der Verantwortung des Fahrzeugführers her
                              und der Kraft und der Gewalt,
                              die von beiden dieser Beförderungsgattungen ausgehen kann,
                              sehe ich da keinen großen Unterschied...



                              Gruß!
                              M.P.U
                              "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                              chinesisches Sprichwort

                              Kommentar


                              • AW: Joey's Fahrschulfragen-Thread

                                Zitat von joey012 Beitrag anzeigen
                                Die 17 Fahrstunden sind nur C. Danach wird dann geschaut, wie fit ich für CE bin.

                                Die Logik dahinter: in kurzer Zeit viele Fahrstunden, damit man nicht zu große Lücken hat und sich ständig neu an das Fahrzeug gewöhnen muss.
                                Leuchtet auch ein.
                                Ausserdem ist dies ein Erfahrungswert der Fahrschule, der sich im Laufe der Jahre ergeben hat. Da vertraue ich denen völlig.

                                Schließlich mache ich keinen Pilotenschein, nur einen FS für LKW. Ich bin in 38 Jahren schon soviele Fahrzeuge gefahren (auch 7,5t mit Hänger, die ja mit meinem FS möglich waren), da wird das jetzt kein Hexenwerk...
                                Kommt jetzt darauf an was beantragt ist. Wenn C/CE eine gemeinsame Ausbildung ist. Und so beantragt (insgesamt weniger Sonderfahrten). Müssen bei der C Prüfung alle Sonderfahrten erledigt sein...
                                Hat die Fahrschule einen eigenen LKW? Mit was für einem wirst du den Ausgebildet?

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