Ist es sinnvoll, mit 15 Jahren schon eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu beginnen?
Ja, aber besser nicht direkt am Geburtstag, sondern lieber einige Monate später, erklärt Bernd Moser von der Eutiner Spedition.
Warum erst einige Monate später?
Sonst fehlt die praktische Erfahrung, die ein junger Fahrer braucht, damit ihn ein Unternehmer mit einem teuren LKW-Zug einsetzt. Denn er muss 17 sein, um Fahrstunden und Prüfung zu absolvieren. Seinen Führerschein bekommt er aber frühestens mit 18. Wenn er dann mindestens einige Monate Zeit hat, um sich auf seine Prüfung zum Berufskraftfahrer vorzubereiten, ist das von Vorteil. Er kann dann schon einige Erfahrungen sammeln.
Darf er mit 18 Jahren schon alle LKW fahren?
Ja, aber nur im Rahmen seines Ausbildungsvertrags und nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung für C/CE, also für schwere LKW (Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 7b Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Er muss aber immer den Ausbildungsvertrag mitführen.
Gibt es zunächst Auflagen?
Ja, im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses darf er „bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres (nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung) nur im Inland“ fahren, so der Transportunternehmerverband BGL auf Nachfrage gegenüber der DVZ. „Ist die Berufsausbildung abgeschlossen, entfallen diese Einschränkungen, auch wenn die Ausbildung vor dem 21. Lebensjahr abgeschlossen wird“, heißt es weiter. Dann wird in seinen Führerschein auf Antrag die Kennziffer „95“ eingetragen, die zur internationalen Beförderung mit LKW berechtigt.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Azubi während der Ausbildungszeit einzuweisen?
Der Auszubildende darf „während der Ausbildung bereits mit 16 Jahren als Beifahrer mitfahren (Paragraf 18 Absatz 2 Fahrpersonalverordnung)“, betont der BGL. Das hat den Vorteil für das Unternehmen, dass der Beifahrer statt einer vollen Bezahlung nur die Ausbildungsvergütung erhält. „Dies hat jedoch nichts mit dem Mindestalter für Fahrerlaubnisse zu tun“, erklärt der BGL. „Ein Fahrzeug führen darf der 16-Jährige nicht.“
Ab wann darf der Auszubildende einen PKW-Führerschein machen und Auslieferfahrzeuge bis 3,5 t fahren?
Der Auszubildende kann mit 16,5 Jahren beginnen, seinen Führerschein Klasse B und BE (PKW bis 3,5 t wie auch Kep-Fahrzeuge) zu machen. Er bekommt ihn jedoch erst mit dem 17. Lebensjahr ausgehändigt und darf dann Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses allein durchführen.
Was gibt es bei den Jugendlichen noch zu beachten?
Alle Führerscheinerwerber zwischen 17 und 21 benötigen noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU). Außerdem ist die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters für den Abschluss des Ausbildungsvertrags erforderlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Berufskraftfahrer?
Drei Jahre.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Seit dem 1. Juni 2016 beläuft sich die Ausbildungsvergütung auf 585 EUR im ersten, 700 EUR im zweiten und 800 EUR im dritten Ausbildungsjahr plus Reisekosten.
Link zur Quelle dieses Artikels: DVZ
Ja, aber besser nicht direkt am Geburtstag, sondern lieber einige Monate später, erklärt Bernd Moser von der Eutiner Spedition.
Warum erst einige Monate später?
Sonst fehlt die praktische Erfahrung, die ein junger Fahrer braucht, damit ihn ein Unternehmer mit einem teuren LKW-Zug einsetzt. Denn er muss 17 sein, um Fahrstunden und Prüfung zu absolvieren. Seinen Führerschein bekommt er aber frühestens mit 18. Wenn er dann mindestens einige Monate Zeit hat, um sich auf seine Prüfung zum Berufskraftfahrer vorzubereiten, ist das von Vorteil. Er kann dann schon einige Erfahrungen sammeln.
Darf er mit 18 Jahren schon alle LKW fahren?
Ja, aber nur im Rahmen seines Ausbildungsvertrags und nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung für C/CE, also für schwere LKW (Paragraf 10 Absatz 1 Nummer 7b Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV). Er muss aber immer den Ausbildungsvertrag mitführen.
Gibt es zunächst Auflagen?
Ja, im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses darf er „bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres (nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung) nur im Inland“ fahren, so der Transportunternehmerverband BGL auf Nachfrage gegenüber der DVZ. „Ist die Berufsausbildung abgeschlossen, entfallen diese Einschränkungen, auch wenn die Ausbildung vor dem 21. Lebensjahr abgeschlossen wird“, heißt es weiter. Dann wird in seinen Führerschein auf Antrag die Kennziffer „95“ eingetragen, die zur internationalen Beförderung mit LKW berechtigt.
Welche Möglichkeiten gibt es, den Azubi während der Ausbildungszeit einzuweisen?
Der Auszubildende darf „während der Ausbildung bereits mit 16 Jahren als Beifahrer mitfahren (Paragraf 18 Absatz 2 Fahrpersonalverordnung)“, betont der BGL. Das hat den Vorteil für das Unternehmen, dass der Beifahrer statt einer vollen Bezahlung nur die Ausbildungsvergütung erhält. „Dies hat jedoch nichts mit dem Mindestalter für Fahrerlaubnisse zu tun“, erklärt der BGL. „Ein Fahrzeug führen darf der 16-Jährige nicht.“
Ab wann darf der Auszubildende einen PKW-Führerschein machen und Auslieferfahrzeuge bis 3,5 t fahren?
Der Auszubildende kann mit 16,5 Jahren beginnen, seinen Führerschein Klasse B und BE (PKW bis 3,5 t wie auch Kep-Fahrzeuge) zu machen. Er bekommt ihn jedoch erst mit dem 17. Lebensjahr ausgehändigt und darf dann Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses allein durchführen.
Was gibt es bei den Jugendlichen noch zu beachten?
Alle Führerscheinerwerber zwischen 17 und 21 benötigen noch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU). Außerdem ist die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters für den Abschluss des Ausbildungsvertrags erforderlich.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Berufskraftfahrer?
Drei Jahre.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Seit dem 1. Juni 2016 beläuft sich die Ausbildungsvergütung auf 585 EUR im ersten, 700 EUR im zweiten und 800 EUR im dritten Ausbildungsjahr plus Reisekosten.
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