Zitat von celader
Beitrag anzeigen
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Frage zum Führerschein: Kl:3, Kl:2, CE?
Einklappen
X
-
Zitat von Großer Beitrag anzeigen...gab es da für den Anhänger ne klare Achsanzahlregelung...
1 Achse...wobei,bei einem Tandemanhänger,wenn der Abstand zwischen den Radnaben der beiden Achsen kleiner als 1 Meter war...diese als eine Achse zählten...
Das Kind hatte drei Namen: Tandem- Zwillings- oder auch Doppelachse.
Historie:
Konstruiert hat der Gesetzgeber in den 60ern des letzten Jahrhunderts diese Ausnahmeregelung eigentlich nur,
um zu verhindern, daß alle Campinganhängerbesitzer (Caravanfahrer) den Kl. 2 Führerschein machen müssen,
nur damit sie die etwas größeren Wohnwagen im Jahresurlaub gen Süden zerren dürfen.
Man schrieb damals: "Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und deren Anhänger"
Leider verabsäumte man damals, "deren Anhänger" tonnagenmäßig auf ein bestimmtes Maximum zu begrenzen.
Diesen Fehler machten sich findige Fahrzeugbau-Ingeneure wenige Jahre später zu Nutze,
indem sie einen Doppelachsanhänger mit 99cm Achsabstand zwischen den Achsmitten auf den Weg brachten,
der im Rahmen der Statik und Fahrphysik ein zul. Ges-Gewicht von 11 t erbrachte.
Nach der Vorstellung und Erstzulassung dieses Fahrzeugs durch die Behörde, war es dem Gesetzgeber
nicht mehr möglich, gegenzusteuern.
Somit wurde der Grundgedanke, Caravanbesitzer fahrerlaubnisklassentechnisch zu entlasten, für kommerzielle Zwecke
(nämlich die Ausweitung der Kapazität bei der Zugbildung im Rahmen des Kl.3 Führerscheins auf 18,49t)
ein wenig entfremdet. ;-) , um Fahrzeuge zu verkaufen.
Damit mussten Gesetzgeber und Polizei fortan leben und sich herumschlagen.
Es ist doch immer wieder lustig anzuschauen, wenn ältere Semester sich mit dem PKW beim Anhängerverleih
mit Tandemachsern versorgen, um Tochters Umzug damit zu tätigen, ohne auch nur einmal vorher mit
einer solchen Zugzusammenstellung auf der Straße unterwegs gewesen zu sein.
Was passiert, wenn das gesetzliche "Ding" mit luftdruckgebremstem 7,5 t Umzugskoffer + 11 t Anhänger
voll ausgereizt, mit derartig "qualifiziertem" Personal auf Reisen geht, bleibt hier besser unerwähnt...
:lmao[1]:"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
chinesisches Sprichwort
Kommentar
-
-
so ich habe mich mal ein wenig informiert.
sage aber im voraus, anwendung auf eigene gefahr. sowie das dies keine rechtsauskunft ist.
wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
diesen bis zum heutigen tag nicht umschreiben lassen hat.
Darf kein Sattel egal wie schwer egal wie leicht fahren.
wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
diesen umschreiben lassen hat.
Dabei sich die kennziffer 79 eintragen lassen hat.
Der darf ein Sattel fahren. Wenn das zugfahrzeug nicht über 7.5tonnen kommt.
und der auflieger die 1achenregelung entspricht. sprich eine achse oder tandem.
grundlage.
wer sich die ziffer 79 eintragen läßt, bekommt den ce führerschein mit gewichts begrenzung.
heißt er darf alle fahrzeuge der führerscheinklasse ce führen, allso auch ein sattel. sofern die ihm zugestandnen gewichtbegrenzung und achs beschränkungen nicht überschritten wird.
wer sich nicht die 79 eintragen lassen hat bei der umschreibung. darf kein sattel fahren.
Kommentar
-
Zitat von celader Beitrag anzeigenso ich habe mich mal ein wenig informiert.
sage aber im voraus, anwendung auf eigene gefahr. sowie das dies keine rechtsauskunft ist.
wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
diesen bis zum heutigen tag nicht umschreiben lassen hat.
Darf kein Sattel egal wie schwer egal wie leicht fahren.
wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
diesen umschreiben lassen hat.
Dabei sich die kennziffer 79 eintragen lassen hat.
Der darf ein Sattel fahren. Wenn das zugfahrzeug nicht über 7.5tonnen kommt.
und er auflieger die 1achenregelung entspricht. sprich eine achse oder tandem.
grundlage.
wer sich die ziffer 79 eintragen läßt, bekommt den ce führerschein mit gewichts begrenzung.
heißt er darf alle fahrzeuge der führerscheinklasse ce führen, allso auch ein sattel. sofern die ihm zugestandnen gewichtbegrenzung und achs beschränkungen nicht überschritten wird.
wer sich nicht die 79 eintragen lassen hat bei der umschreibung. darf kein sattel fahren.
Kommentar
-
Also, mein Auflieger ist wirklich ein Einachser. Also ist es soweit möglich seinen Lappen noch unschreiben zu lassen um das Ding dann mit dem alten 3er fahren zu können?! (Wo sind denn die Fahrlehrer:D)"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
Kommentar
-
Zitat von Querdenker Beitrag anzeigenAlso, mein Auflieger ist wirklich ein Einachser. Also ist es soweit möglich seinen Lappen noch unschreiben zu lassen um das Ding dann mit dem alten 3er fahren zu können?! (Wo sind denn die Fahrlehrer:D)
Kommentar
-
Hm, was ist denn aber an dem rosafarbenen anders? *verwirrt ist*"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
Kommentar
-
Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen(Wo sind denn die Fahrlehrer:D)
Bei dem Gesamtaufkommen an Regeln die sich einzig und allein mit den Einteilungen der Fahrerlaubnisse,
Führerscheinumschreibungen und alten/neuen Besitzständen und den etwaig dazugehörigen Ausnahmeregelungen befassen,
ist es Fahrlehrern (fast) unmöglich sich in diesem Dschungel komplett auszukennen.
Dafür gibts in jedem Straßenverkehrsamt eine ganze Abteilung nur für diese Befindlichkeiten.
Fahrlehrers Job ist es eher, Fahrerlaubnisse bzw Führerscheine zu "produzieren" und
den Schülern die Straßenverkehrsordnung und Teile der StVZO und StVG zu vermitteln.
Wenn "Spezialfragen" bei Führerschein-Umschreibern und Wiedererteilern auftauchen,
klären auch diese das mit dem entsprechenden Sachbearbeiter im örtlichen Straßenverkehrsamt ab.
Diese Sacharbeiter machen sich dann auch erst mal im Regelwerk schlau, und melden sich anderntags zurück.
Ausnahmen bestätigen die Regel...;-)"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"
chinesisches Sprichwort
Kommentar
-
Zitat von Querdenker Beitrag anzeigenHm, was ist denn aber an dem rosafarbenen anders? *verwirrt ist*
...aber im ernst...hab mal nachgeschaut...egal ob grau oder rosa....
Kommentar
-
Schon komisch:
Mit den C1E habe ich quasi "Blut geleckt" ;)
Heute könnte ich jeden "dreier" erschlagen, der über die Bahn eiert *gnihihi*.
Dachte immer 12t, Sch..
Egal, nu CEZwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
(A. Einstein)
Kommentar
-
"Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."
(2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."
(2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)
Kommentar
Online-Benutzer
Einklappen
64079 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 64063.
Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.
Kommentar