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Frage zum Führerschein: Kl:3, Kl:2, CE?

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  • #16
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    na dann querdenker, eine genauere beschreibung wäre schön, am besten mal ein bild wie sowas genau aussieht.
    aber net nen "Matchboxauto" reinsetzen:D...obwohl:thinking:muß ja eins sein:lmao[1]:

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    • #17
      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      ...gab es da für den Anhänger ne klare Achsanzahlregelung...
      1 Achse...wobei,bei einem Tandemanhänger,wenn der Abstand zwischen den Radnaben der beiden Achsen kleiner als 1 Meter war...diese als eine Achse zählten...
      Jau, genau von dieser Konstruktion und der gesetzlichen Sonder-Bestimmung ging ich bei meiner 18,49 t "Berechnung" aus.
      Das Kind hatte drei Namen: Tandem- Zwillings- oder auch Doppelachse.
      Historie:
      Konstruiert hat der Gesetzgeber in den 60ern des letzten Jahrhunderts diese Ausnahmeregelung eigentlich nur,
      um zu verhindern, daß alle Campinganhängerbesitzer (Caravanfahrer) den Kl. 2 Führerschein machen müssen,
      nur damit sie die etwas größeren Wohnwagen im Jahresurlaub gen Süden zerren dürfen.
      Man schrieb damals: "Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und deren Anhänger"
      Leider verabsäumte man damals, "deren Anhänger" tonnagenmäßig auf ein bestimmtes Maximum zu begrenzen.
      Diesen Fehler machten sich findige Fahrzeugbau-Ingeneure wenige Jahre später zu Nutze,
      indem sie einen Doppelachsanhänger mit 99cm Achsabstand zwischen den Achsmitten auf den Weg brachten,
      der im Rahmen der Statik und Fahrphysik ein zul. Ges-Gewicht von 11 t erbrachte.
      Nach der Vorstellung und Erstzulassung dieses Fahrzeugs durch die Behörde, war es dem Gesetzgeber
      nicht mehr möglich, gegenzusteuern.
      Somit wurde der Grundgedanke, Caravanbesitzer fahrerlaubnisklassentechnisch zu entlasten, für kommerzielle Zwecke
      (nämlich die Ausweitung der Kapazität bei der Zugbildung im Rahmen des Kl.3 Führerscheins auf 18,49t)
      ein wenig entfremdet. ;-) , um Fahrzeuge zu verkaufen.
      Damit mussten Gesetzgeber und Polizei fortan leben und sich herumschlagen.

      Es ist doch immer wieder lustig anzuschauen, wenn ältere Semester sich mit dem PKW beim Anhängerverleih
      mit Tandemachsern versorgen, um Tochters Umzug damit zu tätigen, ohne auch nur einmal vorher mit
      einer solchen Zugzusammenstellung auf der Straße unterwegs gewesen zu sein.
      Was passiert, wenn das gesetzliche "Ding" mit luftdruckgebremstem 7,5 t Umzugskoffer + 11 t Anhänger
      voll ausgereizt, mit derartig "qualifiziertem" Personal auf Reisen geht, bleibt hier besser unerwähnt...
      :lmao[1]:
      "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

      chinesisches Sprichwort

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      • #18
        Scannen0001.jpg

        die 79 muss im FS stehn.....

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        • #19
          so ich habe mich mal ein wenig informiert.
          sage aber im voraus, anwendung auf eigene gefahr. sowie das dies keine rechtsauskunft ist.

          wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
          diesen bis zum heutigen tag nicht umschreiben lassen hat.
          Darf kein Sattel egal wie schwer egal wie leicht fahren.

          wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
          diesen umschreiben lassen hat.
          Dabei sich die kennziffer 79 eintragen lassen hat.
          Der darf ein Sattel fahren. Wenn das zugfahrzeug nicht über 7.5tonnen kommt.
          und der auflieger die 1achenregelung entspricht. sprich eine achse oder tandem.

          grundlage.
          wer sich die ziffer 79 eintragen läßt, bekommt den ce führerschein mit gewichts begrenzung.
          heißt er darf alle fahrzeuge der führerscheinklasse ce führen, allso auch ein sattel. sofern die ihm zugestandnen gewichtbegrenzung und achs beschränkungen nicht überschritten wird.

          wer sich nicht die 79 eintragen lassen hat bei der umschreibung. darf kein sattel fahren.

          Kommentar


          • #20
            Zitat von celader Beitrag anzeigen
            so ich habe mich mal ein wenig informiert.
            sage aber im voraus, anwendung auf eigene gefahr. sowie das dies keine rechtsauskunft ist.

            wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
            diesen bis zum heutigen tag nicht umschreiben lassen hat.
            Darf kein Sattel egal wie schwer egal wie leicht fahren.

            wer den alten führerschein klasse 3 gemacht hat.
            diesen umschreiben lassen hat.
            Dabei sich die kennziffer 79 eintragen lassen hat.
            Der darf ein Sattel fahren. Wenn das zugfahrzeug nicht über 7.5tonnen kommt.
            und er auflieger die 1achenregelung entspricht. sprich eine achse oder tandem.

            grundlage.
            wer sich die ziffer 79 eintragen läßt, bekommt den ce führerschein mit gewichts begrenzung.
            heißt er darf alle fahrzeuge der führerscheinklasse ce führen, allso auch ein sattel. sofern die ihm zugestandnen gewichtbegrenzung und achs beschränkungen nicht überschritten wird.

            wer sich nicht die 79 eintragen lassen hat bei der umschreibung. darf kein sattel fahren.
            soweit richtig...siehe meinen Anhang oben........die 79 ist begrenzt auf 50 Jahre - Check machen, danach alle 5 Jahre. Ich habe die 79. Die Umschreibung galt aber nur für den alten Grauen u. da meine ich, gabs eine Übergangsfrist.

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            • #21
              Also, mein Auflieger ist wirklich ein Einachser. Also ist es soweit möglich seinen Lappen noch unschreiben zu lassen um das Ding dann mit dem alten 3er fahren zu können?! (Wo sind denn die Fahrlehrer:D)
              "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

              (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

              "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

              (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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              • #22
                Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                Also, mein Auflieger ist wirklich ein Einachser. Also ist es soweit möglich seinen Lappen noch unschreiben zu lassen um das Ding dann mit dem alten 3er fahren zu können?! (Wo sind denn die Fahrlehrer:D)
                aber nur, wenn du den alten Grauen hast.....nicht mit dem Rosa

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                • #23
                  Hm, was ist denn aber an dem rosafarbenen anders? *verwirrt ist*
                  "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                  (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

                  "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um ... c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen."

                  (2007/C 303/02 - Erläuterungen zur Charta der Grundrechte)

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                  • #24
                    Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                    (Wo sind denn die Fahrlehrer:D)
                    Egal wo die sind, sie werden sich hier nicht den Mund verbrennen...:-)

                    Bei dem Gesamtaufkommen an Regeln die sich einzig und allein mit den Einteilungen der Fahrerlaubnisse,
                    Führerscheinumschreibungen und alten/neuen Besitzständen und den etwaig dazugehörigen Ausnahmeregelungen befassen,
                    ist es Fahrlehrern (fast) unmöglich sich in diesem Dschungel komplett auszukennen.
                    Dafür gibts in jedem Straßenverkehrsamt eine ganze Abteilung nur für diese Befindlichkeiten.
                    Fahrlehrers Job ist es eher, Fahrerlaubnisse bzw Führerscheine zu "produzieren" und
                    den Schülern die Straßenverkehrsordnung und Teile der StVZO und StVG zu vermitteln.
                    Wenn "Spezialfragen" bei Führerschein-Umschreibern und Wiedererteilern auftauchen,
                    klären auch diese das mit dem entsprechenden Sachbearbeiter im örtlichen Straßenverkehrsamt ab.
                    Diese Sacharbeiter machen sich dann auch erst mal im Regelwerk schlau, und melden sich anderntags zurück.
                    Ausnahmen bestätigen die Regel...;-)
                    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                    chinesisches Sprichwort

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                    • #25
                      Zitat von Querdenker Beitrag anzeigen
                      Hm, was ist denn aber an dem rosafarbenen anders? *verwirrt ist*
                      .......die Farbe


                      ...aber im ernst...hab mal nachgeschaut...egal ob grau oder rosa....

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                      • #26
                        Schon komisch:
                        Mit den C1E habe ich quasi "Blut geleckt" ;)
                        Heute könnte ich jeden "dreier" erschlagen, der über die Bahn eiert *gnihihi*.
                        Dachte immer 12t, Sch..
                        Egal, nu CE
                        Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich noch nicht ganz sicher.
                        (A. Einstein)

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                        • #27
                          Hier mal wie gewünscht ein Bild von meinem "Roadtrain"

                          lkw1.jpg
                          "Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden."

                          (2007/C 303/01 - Charta der Grundrechte der Europäischen Union)

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