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  • #16
    Zitat von McFly Beitrag anzeigen
    Ein falscher Rahmen ist um ein vielfaches besser als gar kein Rahmen. Aus dieser Sicht heraus sehe ich schon einen immensen Vorteil gegenüber früher. Bei denen, die die Sozialvorschriften rauf und runter beten können, ist die Erwartungshaltung gegenüber den Nichtwissenden einfach zu groß. Man sollte die neuen Weiterbildungsgesetze als einen Anfang sehen, der in der Zukunft das Wissen der Lkw-Fahrer um einiges erhöhen wird. Es ist nun mal so, dass einige sich das Wissen um die Sozialvorschriften autark angeeignet haben, was ja heute kein Problem mehr darstellt. Diese Interessierten werden den Nichtinteressierten gegenüber immer im Vorteil sein.
    Richtig.

    1. Ich hoffe das die module bald aus dem kaffeetrinker status rauskommen.
    2. Das Unternehmer/Selbständige, Arbeitnehmer in Führungspositionen nicht mit den Fahrer gemeinsam geschult werden sollten.
    Diese sollten auf jedenfall eine Prüfung ablegen. (siehe oben, weiterbildung der unternehmer wurde da wo gesagt.)

    Denn es kann nicht sein, wenn der senjor und der junjor gemeinsam an einen modul teilnehmen, dann in der firma zu einer gewissen frage jeder eine andere antwort abgibt. Denn auch noch beide falsch.
    Das liegt bestimmt nicht im einzelnen an den dozenten/senjor oder junjor. Denn alle drei sind mir bekannt.
    Sondern an den grundverständnis der beteiligten zu den modulen.
    Dozent: möchte viel wissen rüberbringen.
    senjor: was will der mich denn jetzt beibringen, habe es anderes gemacht und noch nie ärger damit gehabt.
    junjor: was stimmt denn jetzt, was mich mein alter erzählt und die praxis, oder was der dozent da von sich gibt.

    oder anderes geantwortet:
    Die zielgruppe differrenzieren. Die jeweiligen gruppen in deren bereiche genauer schulen.
    Mir gehen da einige sachen durch den kopf. Nur weiss ich inmoment nicht wie ich das beschreiben soll, so das es allgemein verständlich ist, so das es keine missverständisse gibt.

    Ich stelle hier mal die frage rein die ich gestellt habe.
    Wieviel stunden darf ein lkwfahrer maximal in der woche fahren, unter berücksichtigung aller gesetzlichen vorgaben.

    nach einer antwort die folgefrage: wieviel stunden darf ich dann in der folge woche fahren.

    Kommentar


    • #17
      Zitat von celader Beitrag anzeigen
      Richtig.

      1. Ich hoffe das die module bald aus dem kaffeetrinker status rauskommen.
      2. Das Unternehmer/Selbständige, Arbeitnehmer in Führungspositionen nicht mit den Fahrer gemeinsam geschult werden sollten.
      Diese sollten auf jedenfall eine Prüfung ablegen. (siehe oben, weiterbildung der unternehmer wurde da wo gesagt.)

      Denn es kann nicht sein, wenn der senjor und der junjor gemeinsam an einen modul teilnehmen, dann in der firma zu einer gewissen frage jeder eine andere antwort abgibt. Denn auch noch beide falsch.
      Das liegt bestimmt nicht im einzelnen an den dozenten/senjor oder junjor. Denn alle drei sind mir bekannt.
      Sondern an den grundverständnis der beteiligten zu den modulen.
      Dozent: möchte viel wissen rüberbringen.
      senjor: was will der mich denn jetzt beibringen, habe es anderes gemacht und noch nie ärger damit gehabt.
      junjor: was stimmt denn jetzt, was mich mein alter erzählt und die praxis, oder was der dozent da von sich gibt.

      oder anderes geantwortet:
      Die zielgruppe differrenzieren. Die jeweiligen gruppen in deren bereiche genauer schulen.
      Mir gehen da einige sachen durch den kopf. Nur weiss ich inmoment nicht wie ich das beschreiben soll, so das es allgemein verständlich ist, so das es keine missverständisse gibt.
      Kaffeetrinkerstatus... ist ein schöner Begriff...
      für viele Teilnehmer ist der Kaffee wohl auch die Hauptsache, allerdings würde ich das nicht verallgemeinern wollen, ich habe es auch schon anders erlebt.
      Aber das Programm: "Kenn ich, weiß ich... brauchst mir nix zu erzählen" das habe ich auch schon erlebt. Bei Fahrern... "Ich mache das schon immer so, das hat noch nie jemand bemängelt..." Da kannst du mit dem geschriebenen Wort kommen (ArbZG, 561/2006, 3821/85)... irgendwann sagst du dann nur noch... dann mache es sowie du es immer machst, aber falls doch mal jemand in der Kontrolle Mängel feststellt, sage nicht du wärest nicht gewarnt worden...

      Zitat von celader Beitrag anzeigen
      Ich stelle hier mal die frage rein die ich gestellt habe.
      Wieviel stunden darf ein lkwfahrer maximal in der woche fahren, unter berücksichtigung aller gesetzlichen vorgaben.

      nach einer antwort die folgefrage: wieviel stunden darf ich dann in der folge woche fahren.
      Rein auf die Lenkzeit findest du die Antwort in der 561/2006 Artikel 6. Da sind 56 Stunden pro Woche maximal zugelassen. Die Regelung für die Folgewoche findest du auch dort. (Doppelwochenregelung/ 90 Stunden Lenkzeit in 2 aufeinanderfolgenden Wochen) Das sind dann wohl nach den geltenden mathematischen Regeln 34 Stunden Lenkzeit. Für angestellte Fahrer kommen dann noch das ArbZG §§ 3 und 21a für die Arbeitszeitregelung in Betracht. Das hat allerdings mit der eigentlichen Grundfrage nichts zu tun.
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #18
        danke tommyk
        das wäre auch meine antwort gewesen

        aber wenn du dann zu hören bekommst.
        Du darfst am tag 10h arbeiten und maximal 6schichten fahren also darfst du auch 60h fahren. Dann weiss ich nicht was die da den ganzen tag gemacht haben.

        die anderen antworten verkneiff ich mir mal. da würdest du denn lieber das lehrbuch fressen als es nochmal aufzuschlagen.
        daher komm ich drauf unternehmer usw. sollten eine prüfung ablegen.

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