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Bestandsschutz- alte Klasse 2

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  • #16
    Zitat von ELO-1 Beitrag anzeigen
    Mal nur bezugnehmend auf diese Aussage:

    Kurz vorher machen..... ich denke, da wirst Du erhebliche Schwierigkeiten bekommen. Viele gehen davon aus, erst kurz vor Ablauf der Fristen(Übergangsfristen ihre Module zu machen. So wie es momentan aussieht, denken ZU viele so. Man wird keinen Termin mehr bekommen. Also, rechtzeitig anfangen,sonst ist die Gewerbliche Arbeitsberechtigung futsch.

    Das war nur mal so ein Tip am Rande....
    Das sehe ich ähnlich... Allerdings gebe ich zum Thema Gültigkeit der Einfachheit halber mal folgende These zum Besten:

    Alle 5 Jahre muss die Weiterbildung nachgewiesen werden. Der Einfachheit halber sollten die Nachweise nicht älter als 5 Jahre sein. Sonst wird es wahrscheinlich Probleme bei der Eintragung der 95 geben.
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #17
      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
      Da du so ungefähr dann mein Alter haben mußt,kannst du jetzt erstmal fahren...Die Module mußt du dann im Laufe der Zeit machen...
      Die genauen Stichtage habe ich jetzt nicht im Kopf,da kann dir sicher Tommyk weiterhelfen...
      Da du aber schon länger den Führerschein hast gibt es zur Anpassung an die ärztliche Untersuchung,die wir Älteren ab 50 alle 5 Jahre machen müssen,eine Übergangsfrist bis zum 09.09.2016...so wie Georg den Eintrag hat
      Das versteh ich jetzt nicht ganz. Heißt das wenn ich wieder LKW fahren würde muss ich erst die 5Module machen(ist mir soweit klar), aber wird mir dann auch die ärztliche Untersuchungspflicht(ab 50 alle 5 jahre) die bei mir erst 2026 eintritt aberkannt?

      Gruss Steven
      _________________________

      Gruss Steven

      Manche Menschen drücken nur dann ein Auge zu um besser zielen zu können.

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      • #18
        nein aberkannt wird dir die untersuchungspflicht nicht. sondern du darfst jetzt alle 5jahre zum arzt, unabhänig vom alter.

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        • #19
          Hmmm..
          Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt. Es ging darum das mir nicht die Untersuchungspflicht aberkannt wird sondern Klasse 2 aus Ärztlicher Sicht.
          Mein Führerschein für Klasse 2 würde 2026 ablaufen wenn ich nicht ab da dann zum Arzt gehen würde. Die Module sind jeweils nur 5 Jahre gültig das ist mir klar. So müsste ich wenn ich wieder LKW fahren würde alle 5 Jahre die 5 Module erneut machen. Aber der Ablauf des Führerscheins aus Ärztlicher Sicht dürfte doch davon betroffen sein oder? Stichwort Besitzstand. Oder lieg ich da so daneben? Macht der Staat einfach wie er meint? Es reicht mir jetzt schon alle 3 Jahre zum Doc zu müssen.

          Gruss Steven
          _________________________

          Gruss Steven

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          • #20
            Definitiv nein. Bestandsschutz heisst Bestandsschutz! Um gewerblich fahren zu dürfen musst du die Schlüsselzahl 95 nachweisen. Die Fristen haben wir schon oft diskutiert, die Forumssuche sollte helfen... An die Gültigkeit der Fahrerlaubnis kommt man aber nicht ran. Die ärztliche Untersuchung bleibt auf das Datum des 50. Geburtstags festgelegt. Nur die Module, die musst du für die 95 alle 5 Jahre wieder erneut nachweisen und damit ist dann natürlich auch ein neuer Führerschein fällig.
            MfG Der Tommy...
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            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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