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  • Geht das auch???

    1.Wochenruhezeit :40 Std
    2.Wochenruhezeit :45 Std
    3.Wochenruhezeit :25 Std
    4.Wochenruhezeit :50 Std
    5.Wochenruhezeit :35 Std
    6.Wochenruhezeit :70 Std

    Nur als angenommenes Beispiel,wobei die Lenkzeiten alle passen würden...
    kann man so seine Wochenruhezeiten nehmen???

  • #2
    naja... auf die schnelle würde ich sagen - NEIN...

    denn wenn ich das richtig sehe, verkürzt du deine wochenruhezeit in dem oben genannten beispiel 3 mal - holst aber nur im punkt 6 24 std. nach...

    das gesetzt besagt aber, du darfst zwischen zwei normalen wochenruhezeiten von 45 std einmal verkürzen - auf mind. 24 std... für diese verkürzung musst du dann innerhalb der darauffolgenden 3 wochen 24 std nachholen - also zu der normalen wochenruhezeit drauf packen...

    hoffe das stimmt jetzt so wie ich das erklärt habe... was sagt unser fahrlehrer dazu? :D
    ***************************

    liebe grüße und allzeit gute fahrt!

    "Der Klügere gibt nach..." Nur wenn die Klügeren immer nachgeben, passiert irgendwann nur noch was die Deppen wollen...

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    • #3
      Zitat von Papa Joe Beitrag anzeigen
      naja... auf die schnelle würde ich sagen - NEIN...

      denn wenn ich das richtig sehe, verkürzt du deine wochenruhezeit in dem oben genannten beispiel 3 mal - holst aber nur im punkt 6 24 std. nach..
      Man muß bei einer Wochenruhezeitverkürzung nur die Stunden nachholen,die fehlen um auf 45 Stunden Wochenruhezeit zu kommen und nicht jedesmal 24 Stunden...
      diese nachzuholenden Stunden müssen innerhalb von 3 Wochen nachgeholt werden...
      sie müssen aber nicht zwangsläufig an eine andere Wochenruhezeit angehängt werden,sondern können auch an eine Tagesruhezeit angehängt werden
      Beispiel:die 1.Wochenruhezeit ist auf 40 Stunden verkürzt...
      es fehlen also 5 Stunden...
      komme ich jetzt z.B. bei einem Baumarkt um 15 Uhr an,dieser hat aber nur Warenannahme bis 14 Uhr und fängt den nächsten Morgen erst um 8 Uhr an,so hätte ich eine Tagesruhezeit von 17 Stunden...
      damit hätte ich meine Wochenruhezeitverkürzung schon ausgeglichen
      (11 Stunden Tagesruhezeit+5 Stunden Wochenruhezeitnachholung=16 Stunden Ruhezeit)

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      • #4
        Hallo Großer!!

        Ich habe Deine Antwort zwar schon vor einer Woche gelesen und war mit Deiner Auslegung nicht einverstanden, aber bevor ich was falsches Antworte mache ich mich lieber schlau.
        Zum Thema: Du darfst die nach zu holende Wochenruhezeit nicht splitten, will sagen, Du hast eine verkürzte Wochenruhezeit gehabt und so werden Dir auch nur 24 Stunden gut geschrieben. Die jetzt noch fehlenden 21 Stunden mußt Du innerhalb von 3 Wochen nachholen.
        Diese 21 Stunden kann man, wie Du richtig geschrieben hast, auch an eine mindestens 9 Stündige Tagesruhe anhängen (innerhalb dieser besagten 3 Wochen) was Du allerdings nicht darfst, ist wenn Du 40 Stunden WRZ hattest glauben das diese 40 Stunden gelten.
        Es gibt keine 36 Stunden-Regel mehr und nur noch 24 Stunden (verkürzte WRZ) und 45 Stunden (reguläre WRZ).
        Ich habe in dieser Woche einen BAG-Bulli auf einem Parkplatz angetroffen und bin gleich mit diesem Problem an die Herren, es waren 2 BAG-Beamte und einer sogar Fahrlehrer wie sie mir sagten, heran getreten. Klare Aussager von beiden, die WRZ ist nur in 24 und 45 Std teilbar und die fehlenden 21 Stunden sind nur in einem Stück nachholbar.
        Damit möchte ich Deine Aussage als falsch bezeichnen und Du begehst einen Fehler wenn Du das so händelst, Sorry!!

        Gruss canada66!!
        Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

        Kommentar


        • #5
          Zitat von canada66 Beitrag anzeigen
          Hallo Großer!!

          Ich habe Deine Antwort zwar schon vor einer Woche gelesen und war mit Deiner Auslegung nicht einverstanden, aber bevor ich was falsches Antworte mache ich mich lieber schlau.
          Zum Thema: Du darfst die nach zu holende Wochenruhezeit nicht splitten, will sagen, Du hast eine verkürzte Wochenruhezeit gehabt und so werden Dir auch nur 24 Stunden gut geschrieben. Die jetzt noch fehlenden 21 Stunden mußt Du innerhalb von 3 Wochen nachholen.
          Diese 21 Stunden kann man, wie Du richtig geschrieben hast, auch an eine mindestens 9 Stündige Tagesruhe anhängen (innerhalb dieser besagten 3 Wochen) was Du allerdings nicht darfst, ist wenn Du 40 Stunden WRZ hattest glauben das diese 40 Stunden gelten.
          Es gibt keine 36 Stunden-Regel mehr und nur noch 24 Stunden (verkürzte WRZ) und 45 Stunden (reguläre WRZ).
          Ich habe in dieser Woche einen BAG-Bulli auf einem Parkplatz angetroffen und bin gleich mit diesem Problem an die Herren, es waren 2 BAG-Beamte und einer sogar Fahrlehrer wie sie mir sagten, heran getreten. Klare Aussager von beiden, die WRZ ist nur in 24 und 45 Std teilbar und die fehlenden 21 Stunden sind nur in einem Stück nachholbar.
          Damit möchte ich Deine Aussage als falsch bezeichnen und Du begehst einen Fehler wenn Du das so händelst, Sorry!!

          Gruss canada66!!
          Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann werden @Großer nur 24 Stunden Wochenruhezeit angerechnet, obwohl er tatsächlich 40 Stunden hatte. Deiner Definition zufolge müssten also 21 Stunden ausgeglichen werden und nicht 5 Stunden.
          Genau das ist falsch. Die Gesetze machen nicht die BAG-Leute. In der EU (VO) 561/2006 ist von einem Ausgleich die Rede. Ausgleich heißt, die fehlenden Stunden nachzuholen und nichts anderes.

          Es ist zum Teil erschreckend, welche Definitionen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Kollegenkreis umgehen. Die Regelungen zur Wochenruhezeit sind so klar definiert, da dürfte es überhaupt keine Deutungsprobleme geben.

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          • #6
            Normal langen 36 Std konstante Wochenruhezeit, also jede Woche einmal 36 Std. Darf auf 24 std verkürzt werden, dann muss die darauffolgende Ruhezeit mind. 48 Std betragen.
            Also ist die Aufteilung von Stephan ( Großer ) korrekt und stellt keinen Verstoss dar, da die kürzeste Wochenruhezeit 25 Beträgt, also über 24 Std ist, davor und danach deutlich über 36 Std liegt. Damit kannst du ruhigen Gewissens in jede Kontrolle fahren.

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            • #7
              Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
              Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, dann werden @Großer nur 24 Stunden Wochenruhezeit angerechnet, obwohl er tatsächlich 40 Stunden hatte. Deiner Definition zufolge müssten also 21 Stunden ausgeglichen werden und nicht 5 Stunden.
              Genau das ist falsch. Die Gesetze machen nicht die BAG-Leute. In der EU (VO) 561/2006 ist von einem Ausgleich die Rede. Ausgleich heißt, die fehlenden Stunden nachzuholen und nichts anderes.

              Es ist zum Teil erschreckend, welche Definitionen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Kollegenkreis umgehen. Die Regelungen zur Wochenruhezeit sind so klar definiert, da dürfte es überhaupt keine Deutungsprobleme geben.
              Was sagt denn das Gesetz?
              verkürzte Wochenendruhezeit =24h
              normale Wochenendruhezeit = 45h

              Es steht auch drin wie du schon geschieben hast das die fehlenden stunden nachgeholt werden müssen.

              so weit ist alles klar definiert!

              Ich habe aber nichts gefunden was sagt wie das berechnet wird.
              Sind die fehlenden stunden nun 21h
              oder wenn ich eine 40h wochendruhezeit einlege 5h.

              Wenn alles so klar definiert ist wie du sagst. Dann kannst du mir ja mal sagen wo es steht wie es berechnet wird.
              Ich habe diesbezüglich nichts gefunden und genau daher ist es ja eine auslegungssache was jetzt fehlt.

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              • #8
                Hallo celader!!

                Genau so ist es, 24 Std und 45 Std sind die Zahlen mit denen der Gesetzgeber arbeitet und rechnet.
                Ich bin nicht an so Disputen interresiert und halte mich eigentlich lieber raus, weil es immer jemanden gibt der es noch besser weiß.
                Das Gesetz sagt das es keine Möglichkeit gibt die WRZ zu splitten, es gibt nur die verkürzte WRZ = 24 Std und nicht 36 Std oder 40 Std oder 28,5 Std, all diese Zeiten fallen auf eine verkürzte WRZ zurück und die beziffert das Gesetz mit 24 Std. Da dieser Gesetzgeber eine reguläre WRZ mit mindestens 45 Std beziffert, fehlen 21 Std und genau diese 21 Std sind ungeteilt nachzuholen, entweder zusätzlich an eine mindestens 9 Std TRZ oder eine reguläre WRZ, innerhalb der folgenden 3 Wochen.
                Um die Sache noch komplexer zu machen heißt es auch im Gesetz, das auf eine verkürzte WRZ immer eine reguläre WRZ folgen muß, will sagen wenn ich dieses WE verkürzt habe, kann ich mich schon auf das nächste freuen da es auf jedenfall eine reguläre WRZ (45 Std) sein muß!!
                Das diese Regel nicht gerade Unternehmerfreundlich ist weiß ich wohl, aber das ist Dein Problem als Chef und mir sowas von Wurst, denn vor dem Gericht stehe ich immer allein und muß mich für meine Vergehen selbst verantworten und jeder Chef oder Dispatch reist beide Arme hoch wenn es zur Katastrofe gekommen ist und sagt "..unsere Fahrer wissen doch wie lang sie fahren dürfen.."!!
                Also Ramaanda, wenn Du so mit Deinen Fahrern verfährst wie Du hier zu Protokoll gegeben hast zu glauben das das Gesetz lautet, dann bist Du entweder unwissend oder betrügst Deine Fahrer um ihre gesetzliche Freizeit!!:36_1_10[1]:
                Für so Typen habe ich in meinen gut 20 Jahren auch schon gefahren und bin dankbar mit meinem jetzigen Boss einen fairen Chef gefunden zu haben der mir das einhalten der Gesetze ermöglicht und das auch noch super gut entlohnt!!


                Gruss canada66!!
                Weil wir alle im selben Boot sitzen, ist es gut das nicht alle auf der selben Seite sind.

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von canada66 Beitrag anzeigen
                  Für so Typen habe ich in meinen gut 20 Jahren auch schon gefahren und bin dankbar mit meinem jetzigen Boss einen fairen Chef gefunden zu haben der mir das einhalten der Gesetze ermöglicht und das auch noch super gut entlohnt!!


                  Gruss canada66!!
                  Nun schalte mal einen Gang runter. Wir sind hier in einem Diskussionsforum, wo solche Dinge eben angesprochen werden. Deswegen muss ich noch lange kein Typ sein, der in irgendeiner Form unfair zu seinen Fahrern ist. Das Dilemma ist vielmehr, sich durch einem Wust von Gesetzen durchzuarbeiten, die immer komplizierter werden, sei es durch den Gesetzgeber selber oder durch Eigendefinitionen der Fahrer.

                  @celader

                  Das Gesetz sagt nicht
                  verkürzte Wochenzeit = 24 Stunden
                  reguläre Wochenzeit = 45 Stunden.

                  Es steht ein kleines und entscheidendes Wörtchen davor, das nennt sich "mindestens". Das bedeutet, hier wird ein Mindeststandard festgelegt. Zum Ausgleich sagt die 561/2006:
                  Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche....

                  Es steht also nicht da drin, dass exakt 24 Stunden zugrundegelegt werden und immer 21 Stunden an eine Tagesruhezeit angehängt werden müssen. Hier ist von der Reduzierung die Rede. Die Reduzierung ist in diesem Fall 45 Stunden minus tatsächliche Ruhezeit. Danach ist von einer gleichwertigen Ruhepause die Rede. Diese Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die fehlenden Stunden angehängt werden.

                  Wäre es anders, nämlich so, wie @canada66 das sieht, gäbe es keine 6-Tage-Schichten mehr. Das ist rechnerisch gar nicht möglich, weil ein Ausgleich von 21 Stunden mindestens 32 Stunden in Anspruch nehmen würde. Dazu käme noch der Umstand, dass die nächste Wochenruhezeit ja mindestens 45 Stunden betragen müsste.

                  Als kaufmännisch denkender Mensch müsste ich folglich streng darauf achten, dass der Fahrer exakt 24 Stunden reduzierte Wochenruhezeit und keine Minute mehr macht. Es wäre nicht auszudenken, wenn ein Fahrer mal 44 Stunden stehen würde und ich ihm deshalb für diese eine Stunde einen Ausgleich von 21 Stunden geben müsste.
                  Irgendwie ist also in dieser Rechnung der Wurm drin.

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                  • #10
                    Hallo:

                    Erst mal zu den 36h stunden die hier beschrieben worden sind. Es gab mal eine Regelung mit 36h stunden die ist aber ersatzlos gestichen worden. Muss sagen schade eigendlich da durfte man wenn man zu hause war oder am standort des Lkw`s nicht unter 36stunden machen.

                    Zu den 24h und 45h stunden magst da recht haben.

                    Ich schreibe magst weil: ich habe keinen gefunden der mir rechtsverbindlich sagen konnte was nun vor einen gericht standhält.

                    Selbst die Polizei hier vorort konnte nicht sagen was letztendlich hier vor Gericht standhalten würde. Sie gehen nach ihren vorgaben vor. Und da hieß es wochenendruhezeiten könnten nur mit der aufstockung der nächsten wochendendruhzeiten ausgelichen werden. Was so in meinen augen aber auch nicht stimmt.

                    Und so wie cannada schreibt hat er mal die bag gefragt und da auch eine antwort bekommen die so ausieht als ob sie nicht stimmt.

                    so mit ist eigendlich schon mal eines fackt. Wenn selbst die kontrollbehörden es mit unterschiedlichen augen sieht. Wie soll der einfache Fahrer denn ohne Rechtantwolt bzw. ohne einen Musterprozess wirklich wissen was anbach ist.

                    Zusatz: Da fällt mir der Thrad ein wo Großer von seinen Lehrgang erzählt. Wo der Dozent den Fahrern auch was falsches erzählt.
                    Und dabei soll der Fahrer denn alles richtig machen sonst zahlt er. Ja in der Rechnung ist was faul. Auch in der Fortbildung der Dozenten und den Kontrollbehörden. Solange die einen nichtmal das wissen haben den fahren was beizubringen und die anderen nicht wissen was richtig ist, ist doch der Fahrer der dumme.

                    Natürlich gibt es auch gute dozenten und kontrollpersonen die das wissen haben. Dann Frage ich mal. Wie soll ein Fahrer der sich auf die personen verlaßt und dadurch von den dozenten, Polizei und der BAG verschiedene antworten bekommt wiessen was jetzt anbach ist.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                      Normal langen 36 Std konstante Wochenruhezeit, also jede Woche einmal 36 Std. Darf auf 24 std verkürzt werden, dann muss die darauffolgende Ruhezeit mind. 48 Std betragen.
                      Also ist die Aufteilung von Stephan ( Großer ) korrekt und stellt keinen Verstoss dar, da die kürzeste Wochenruhezeit 25 Beträgt, also über 24 Std ist, davor und danach deutlich über 36 Std liegt. Damit kannst du ruhigen Gewissens in jede Kontrolle fahren.
                      Geht's noch??? Leute! Es steht eindeutig geschrieben: keine 2 verkürzten WRZ nacheinander! Heißt also: mindestens 45 Stunden WRZ - verkürzte WRZ (irgendwas zwischen 24 und 45 Stunden...) und danach wieder mind. 45 Stunden... Auszugleichen ist natürlich die verkürzte Zeit... nicht mehr...

                      Quelle:Verordnung (EG) 561/2006 Kap. 2 Art.8 Abschn. 6

                      In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der
                      Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
                      — zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
                      — eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine
                      reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens
                      24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch
                      eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne
                      Unterbrechung vor dem Ende der drittenWoche nach der
                      betreffenden Woche genommen werden muss.
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

                      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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