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  • Überbreite

    Nun haben wir ja schon die Überlänge gehabt,da dachte ich mir,es ist vielleicht auch interessant zu erfahren,mit wieviel cm Überbreite ein normaler LKW fahren darf...
    ich kenne es noch so,das man bis zu einer Gesamtbreite von 2,65 m ohne kennzeichnung fahren darf und dann bis 2,85 m mit Kennzeichnung...
    für alles was breiter ist brauchte man eine Genehmigung...
    Wie sieht das denn heute aus???
    Ist es immer noch so???

  • #2
    Breite 2,50 m als Nicht-Landwirtschaftlicher Transport, bei Land- und forstwirtschaftlichem Transport gibts eine Begrenzung von 3,00 m. Rechtsgrundlage § 22 StVO Abs. 5 beachten

    Warnleuchten(Dunkelheit) und Warntafeln (am Tage) sowie Begrenzungen Pflicht. Für alles weitere => Sondergenehmigung. Offizielle Warntafeln bei Überbreite- und Überlänge von Fahrzeugen
    Habe keinen Führerschein - außer fürs Internet! Mein Zuhause ist die Daten-Autobahn und ich bin bekennender !!!

    Asperger-Autisten zeichnen sich durch Hartnäckigkeit aus!!! Falls Fehler von mir, schimpfen UND richtigstellen!

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    • #3
      Hi,
      @JARU1969

      kleine berichtigung. Fahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,55 Meter sein.

      Nichts für ungut.

      Der Fahrende Bäcker
      Manche Beiträge enthalten nicht böse gemeinte Ironie!

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      • #4
        Zitat von Backfee Beitrag anzeigen
        Hi,
        @JARU1969

        kleine berichtigung. Fahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,55 Meter sein.

        Nichts für ungut.

        Der Fahrende Bäcker
        Tja, fahrender Bäcker. Da bewege ich meine Fahrzeugen wohl rechtswidrig auf Deutschlands Strassen. Meine Firma hat 175 Lkw. Davon hat einer eine Breite von 2,55 m und 174 Lkw haben eine Breite von 2,60 m. Was nun?

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        • #5
          raamanda ich tippe mal das sind 174 kühler denn die dürfen 2,60 haben wegen isolierung

          gruß felix

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          • #6
            Also meinen LKw habe ich vermessen und der hat sogar 3,10m... in der Breite...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Hoppla,
              Tschuldigung! Hab mich auf den Verlinkten Text berufen!
              2,60m sind meines wissens eine Sonderregelung für Kühlaufbauten. 2,55m für alle anderen.

              @ unseren Fahrlehrer :-)
              kann es sein das die Spiegel nicht zur Gesammtbreite zählen? :-)

              So den
              Manche Beiträge enthalten nicht böse gemeinte Ironie!

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              • #8
                Zitat von Backfee Beitrag anzeigen
                @ unseren Fahrlehrer :-)
                kann es sein das die Spiegel nicht zur Gesamtbreite zählen? :-)
                Sofern diese klappbar sind ist das richtig... (und natürlich auch die Lösung...)
                MfG Der Tommy...
                ___________________________________________

                LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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