Zitat von alterelch
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561/2006 Artikel 8...
(6) In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der
Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
—
zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
—
eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine
reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens
24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch
eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne
Unterbrechung vor dem Ende der drittenWoche nach der
betreffenden Woche genommen werden muss.
Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von
sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen
reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens
24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch
eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne
Unterbrechung vor dem Ende der drittenWoche nach der
betreffenden Woche genommen werden muss.
Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von
sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen
wöchentlichen Ruhezeit.
[QUOTE=alterelch;64866]
Wenn ich nichts gelernt habe, aber dann das eine. Wir denken oft zu kompliziert.QUOTE]
Da gebe ich dir Recht, aber wenn dir dein Betriebsrat erzählt hat, das du immer mindestens 45 Stunden WRZ machen musst, dann arbeitet er zwar gut für dich, aber stimmt so nicht... manchmal brauchst du keinen Betriebsrat, nur was zum lesen...
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