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  • #16
    Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
    In jeder Woche muss ein Fahrer nach höchstens sechs 24-
    Stunden-Zeiträumen eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens
    45 zusammenhängenden Stunden einlegen.
    Nö, leider nicht...

    561/2006 Artikel 8...

    (6) In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der
    Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
    zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder

    eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine
    reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens
    24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch
    eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne
    Unterbrechung vor dem Ende der drittenWoche nach der
    betreffenden Woche genommen werden muss.
    Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von
    sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen

    wöchentlichen Ruhezeit.


    [QUOTE=alterelch;64866]
    Wenn ich nichts gelernt habe, aber dann das eine. Wir denken oft zu kompliziert.QUOTE]

    Da gebe ich dir Recht, aber wenn dir dein Betriebsrat erzählt hat, das du immer mindestens 45 Stunden WRZ machen musst, dann arbeitet er zwar gut für dich, aber stimmt so nicht... manchmal brauchst du keinen Betriebsrat, nur was zum lesen...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #17
      @tommyk

      Nichts anderes habe ich behauptet. Das ist wie mit Deiner täglichen Ruhezeit.....!
      Sie soll täglich mindestens ........? betragen, sie kann aber verkürzt werden auf.....?

      Und so ist es mit der wöchentlichen auch. Sie soll......, sie kann.......

      Kommentar


      • #18
        hast dich ein bischen kompliziert ausgedrückt... aber wenn su so willst...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #19
          Zitat von canada66 Beitrag anzeigen
          Hallo an Alle!!

          Großer ich habe die letzten 4-5-6 Beiträge nicht mehr gelesen, aber alterelch hat es zwischdurch mal genau auf den Punkt gebracht.
          6 x 24 Stunden heißt die Regel, will sagen nicht 6 Tage oder wie oft habe ich Lenkzeit unterbrochen und neu angefangen, 6 x 24 Stunden heißt z.B.: Sonntagabend um 22.00 Uhr gestartet dann darf meine Woche nicht länger gehen als 6 x 24 Stunden und da kommen wir auf den Samstag 22.00 Uhr und ob es da nun einen Feiertag oder sonst etwas zwischen gibt spielt keine Rolle.
          Der Gesetzgeber hat es einzig und allein auf diesen Punkt gebracht. Da aber immer wieder von dem einen oder anderen Fahrer etwas hinein interpretiert wird, sage ich zu solchen Disputen lieber nichts und habe mir mal die "Mühe" gemacht und auf ein super geniales Buch hingewiesen.
          "Lenk- und Ruhezeiten in der Praxis" ist im Vogel Verlag erschienen und nicht in "Amtsdeutsch" sondern in einer Sprache verfaßt die "Otto-normal-Verbraucher" verstehen kann!

          Gruss canada66!!
          Genau diese Situation wird aber in dem Büchlein anders beschrieben.

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          • #20
            Auch dieses Thema hab ich den Dozenten gefragt und hier das Ergebnis:
            eine Arbeitswoche endet maximal spätestens nach 6 x 24 Stunden...
            dies tritt aber nur ein,wenn man täglich seine Schichtzeit(3x15 +2x13 Stunden mit den Tagesruhezeiten)voll ausreizt...
            fährt man aber z.B. am Montag nur 4 Stunden und macht 11 Stunden Tagesruhezeit,zählt dies schon als 1.Arbeitstag und somit verkürzt sich die Arbeitswoche schon mal um 9 Stunden...
            Nach 6 Arbeitstagen(diese müssen keine 24 Stunden lang sein) muß eine Wochenruhezeit folgen...
            Nach einer Tagesruhezeit beginnt ein neuer 24-Stunden-Arbeitstag...nicht nur für die Tagesruhezeit sondern auch für die tägliche Lenkzeit...
            Falsch ist,das man in 6x24 Stunden soviele Schichten machen darf,wie reinpassen...
            Man kann also nicht von vorne rein sagen,wenn man Montagmorgen um 6 Uhr seine Arbeitswoche beginnt,dann endet sie immer spätestens Sonntagmorgen um 6 Uhr

            Kommentar


            • #21
              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
              Auch dieses Thema hab ich den Dozenten gefragt und hier das Ergebnis:
              eine Arbeitswoche endet maximal spätestens nach 6 x 24 Stunden...
              dies tritt aber nur ein,wenn man täglich seine Schichtzeit(3x15 +2x13 Stunden mit den Tagesruhezeiten)voll ausreizt...
              fährt man aber z.B. am Montag nur 4 Stunden und macht 11 Stunden Tagesruhezeit,zählt dies schon als 1.Arbeitstag und somit verkürzt sich die Arbeitswoche schon mal um 9 Stunden...
              Nach 6 Arbeitstagen(diese müssen keine 24 Stunden lang sein) muß eine Wochenruhezeit folgen...
              Nach einer Tagesruhezeit beginnt ein neuer 24-Stunden-Arbeitstag...nicht nur für die Tagesruhezeit sondern auch für die tägliche Lenkzeit...
              Falsch ist,das man in 6x24 Stunden soviele Schichten machen darf,wie reinpassen...
              Man kann also nicht von vorne rein sagen,wenn man Montagmorgen um 6 Uhr seine Arbeitswoche beginnt,dann endet sie immer spätestens Sonntagmorgen um 6 Uhr
              Das ist auch die von mir öffentlich in den Schulungen vertretene Meinung - und die Vorschriften sind auf meiner Seite!
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

              Kommentar


              • #22
                Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                Auch dieses Thema hab ich den Dozenten gefragt und hier das Ergebnis:
                eine Arbeitswoche endet maximal spätestens nach 6 x 24 Stunden...
                dies tritt aber nur ein,wenn man täglich seine Schichtzeit(3x15 +2x13 Stunden mit den Tagesruhezeiten)voll ausreizt...
                fährt man aber z.B. am Montag nur 4 Stunden und macht 11 Stunden Tagesruhezeit,zählt dies schon als 1.Arbeitstag und somit verkürzt sich die Arbeitswoche schon mal um 9 Stunden...
                Nach 6 Arbeitstagen(diese müssen keine 24 Stunden lang sein) muß eine Wochenruhezeit folgen...
                Nach einer Tagesruhezeit beginnt ein neuer 24-Stunden-Arbeitstag...nicht nur für die Tagesruhezeit sondern auch für die tägliche Lenkzeit...
                Falsch ist,das man in 6x24 Stunden soviele Schichten machen darf,wie reinpassen...
                Man kann also nicht von vorne rein sagen,wenn man Montagmorgen um 6 Uhr seine Arbeitswoche beginnt,dann endet sie immer spätestens Sonntagmorgen um 6 Uhr
                Stefan, ich muss Dir Recht geben. Wollte es erst nicht glauben, da ich andere Informationen hatte. Aber ich habe mit der Gewerbeaufsicht telefoniert. Zuerst, haben sie meine Variante bestätigt, nähmlich 6 mal 24 Stunden dann Ruhezeit. Darauf habe ich Deine Aussage erwähnt und sie wurden unsicher. Nun wollten sie der Sache auf den Grund gehen und zurückrufen.

                Das taten sie nach 20 Minuten und ergänzten ihre Aussage identisch zu Deinem Bericht hier im Forum.
                Ich muss sagen, ich habe das nicht Glauben wollen und bin nun Gott sei Dank etwas schlauer geworden.

                Somit sind alle meine bisher gemachten Aussagen natürlich völliger Quatsch.
                Und Du Tommyk hättest mich ja auch schon mal über PN darauf hinweisen können, oder gibst Du nur bezahlte Stunden![smilie=mylove.gif].

                Kommentar


                • #23
                  Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                  Somit sind alle meine bisher gemachten Aussagen natürlich völliger Quatsch.
                  Und Du Tommyk hättest mich ja auch schon mal über PN darauf hinweisen können, oder gibst Du nur bezahlte Stunden![smilie=mylove.gif].
                  Grundsätzlich ja, aber Harry zahlt sehr schlecht...

                  Nur Spaß, das hier ist ehrenamtlich... War doch ne schöne Disskussion, wo ist denn jetzt das Problem...?
                  MfG Der Tommy...
                  ___________________________________________

                  LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                  • #24
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    Grundsätzlich ja, aber Harry zahlt sehr schlecht...

                    Nur Spaß, das hier ist ehrenamtlich... War doch ne schöne Disskussion, wo ist denn jetzt das Problem...?
                    Kein Problem. Allerdings gebe ich in der Firma oft Informationen weiter die dann Hand und Fuss haben sollten. Bin im Betriebsrat, habe allerdings noch keine Lehrgänge besucht die sich mit den Lenk- und Ruhezeiten beschäftigen.

                    Versuche den Kollegen nur Informationen zu geben, die dann auch gelten. Wenn ich da was falsch mache, geht unter Umständen mal ein Arbeitsplatz verloren weil ich dummes Zeug rede. Das geht natürlich nicht.

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                    • #25
                      Hab dir aber hier die Gesetzestexte rein gestellt, die für das Thema treffend waren.
                      Deine Aussage mit dem "addieren der Lenkzeiten bei nicht ausreichender Ruhezeit" war doch richtig... also waren nicht alle Aussagen völliger Quatsch... Für mich sah es nicht so aus als müsste ich dich per PN bremsen...

                      Aber für Anfragen - egal ob im öffentlichen Forum oder per PN - stehe ich natürlich gerne zur Verfügung!
                      MfG Der Tommy...
                      ___________________________________________

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